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Testament in Pohlheim (Gießen) und Umgebung

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Brauche ich ein Testament?

Es besteht keine Verpflichtung, ein Testament zu schreiben. Allerdings gibt Ihnen ein Testament die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. In dieser ist genau festgelegt, welche Angehörigen etwas erben. Als erstes erben automatisch die Kinder, Enkel und Urenkel des Verstorbenen. Ohne Testament hat der Betroffene hierauf keinerlei Einfluss. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden z.B. weder Stief- noch Pflegekinder, noch Partner, die nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, berücksichtigt. Wer diesen etwas vererben möchte, muss also auf jeden Fall ein Testament machen.

Mit einem Testament kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Sie können sogar Verwandte enterben, wenn das Ihr Wunsch ist. Außerdem können Sie Ihr Vermögen (oder einen Teil davon) einer Stiftung oder wohltätigen Zwecken vererben.

Ohne Testament und Verwandte, die nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt werden, geht das Erbe an den Staat.

Ein weiterer Grund, ein Testament aufzusetzen, ist, dass Sie Auflagen für Ihre Erben bestimmen können. Beispielsweise können Sie festlegen, dass Ihre Kinder sich nach Ihrem Tod um Ihr Haustier kümmern müssen, verhindern, dass Immobilien verkauft werden, oder Angehörige zur Grabpflege verpflichten.

Wann sollte ich ein Testament schreiben?

Damit das Testament anerkannt wird, muss Testierfähigkeit bestehen. Eine Person gilt dann als testierfähig, wenn sie geistig gesund und mindestens 16 Jahre alt ist. Hatte der Verstorbene zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments beispielsweise eine Krankheit wie schwerer Demenz, ist die Testierfähigkeit anzweifelbar. Bestehen Zweifel, muss die Testierfähigkeit durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden.
Möchten Sie ein Testament aufsetzen, sollten Sie dies am besten so früh wie möglich tun. Natürlich setzt sich niemand gern mit dem eigenen Tod auseinander. Um die Gültigkeit Ihres Testaments sicherzustellen, sollte jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass Sie bei seinem Verfassen im Vollbesitzt Ihrer geistigen Fähigkeiten waren.

Welche Möglichkeiten gibt es ein Testament aufzusetzen und den Nachlass zu regeln?

Am einfachsten ist es, ein privatschriftliches Testament aufsetzen. In diesem Fall muss das gesamte Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, damit es seine Wirksamkeit erhält. Dieses Dokument können Sie sowohl bei sich zuhause aufbewahren, als auch in die amtliche Verwahrung bei einem Nachlassgericht geben. Letztere stellt sicher, dass das Testament nach Ihrem Tod gefunden und berücksichtigt wird.
Sie können außerdem ein Testament gemeinsam mit einem Notar erstellen. So können Sie Fehler vermeiden und die rechtliche Gültigkeit Ihres Testaments sicherstellen. Ein Notar hilft Ihnen auch, das Testament so zu formulieren, dass Ihren Wünschen entsprochen wird und Ihr Wille nicht angefochten werden kann. Ein notarielles Testament liegt als ausgedrucktes Dokument vor und muss unterschrieben sowie beim Nachlassgericht hinterlegt werden.

Zudem gibt es die Möglichkeit, ein gemeinsames Ehegattentestament aufzusetzen. Auch das sogenannte Berliner Testament ist eine Möglichkeit, in diesem Fall setzen sich Ehepartner oder eigetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein.

Auch ein Erbvertrag kann von einem Notar geschlossen werden, um den Nachlass zu regeln.

Was muss beim Schreiben eines Testaments sonst noch beachtet werden?

Ein privatschriftliches Testament darf nur von volljährigen Personen verfasst werden und muss vollständig von Hand geschrieben sein. Ein beispielsweise ausgedrucktes, unterschriebenes Dokument ist nicht gültig! Zudem muss ein privatschriftliches Testament eine unmissverständliche Überschrift (z. B. „Testament“, „Letzter Wille“), Ort und Datum sowie eine Unterschrift mit Vor- und Familiennamen aufweisen.  

Wesentlich sind außerdem möglichst eindeutige, genaue Formulierungen. Beispielsweise bedeutet „vererben“ nicht das gleiche wie „vermachen“. Bei letzterem werden der begünstigten Person nur vorher festgelegte Nachlassgegenstände vermacht, sie ist jedoch kein Erbe. Rechtlich hat das eine andere Bedeutung.

Zudem muss sichergestellt werden, dass, sollte ein privatschriftliches Testament nicht beim Nachlassgericht hinterlegt werden, dieses dennoch von den Angehörigen gefunden werden kann.

Hat man sich für ein Ehegattentestament oder ein Berliner Testament entschieden, kann dieses nach dem Tod eines Partners vom verbliebenen Partner nicht mehr geändert werden.

Was kostet ein Testament?

Für ein privatschriftliches Testament fallen nur Kosten an, wenn Sie es beim Gericht verwahren (ca. 75€) und beim Testamentsregister registrieren lassen (ca. 18€). Allerdings ist dies zu empfehlen, da es sicherstellt, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich gefunden und berücksichtigt wird.
Anders ist es bei einem notariellen Testament: die Kosten sind davon abhängig, wie viel Ihr Erbe zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments wert ist. Die Notargebühren sind also jeweils individuell. Hinzu kommen Verwahrungs- und Registrierungskosten. Außerdem fallen für Änderungen eines notariellen Testaments Kosten an.

Wie finde ich jemanden, der mir hilft mein Testament aufzusetzen?

Um Fehler zu vermeiden und die Gültigkeit Ihres Testaments sicherzustellen, ist es empfehlenswert, sich von einem Notar beraten zu lassen. Rechtsberater in Ihrer Nähe können Sie hier finden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Suche, rufen Sie hierzu einfach unsere kostenlose Servicehotline 0800 122 273 0 an.
Zudem können Sie unser Kontaktformular kostenlos und unverbindlich nutzen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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