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Verhinderungspflege Betreuungsdienst Meißner Hilfswerk Haushaltshilfe

Das Hilfswerk bietet eine ausgezeichnete Hilfe im Haushalt in Wuppertal, Haan, Hilden, Erkrath und Umgebung an. Für pflegebedürftige Menschen können Besuche in der häuslichen Betreuung den Unterschied ausmachen, wenn es darum geht, Ihre Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten. Egal, ob Sie einmal in der Woche einen stundenweisen Besuch benötigen oder mehrmals am Tag jemanden, der Ihnen hilft – unsere Besuchspflege ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Mit dem Hilfswerk an Ihrer Seite können Sie sicher, glücklich und unabhängig in Ihrem eigenen Zuhause bleiben, während sich eine engagierte Pflegekraft um alle Ihre pflegerischen Bedürfnisse kümmert. Unser Team von Betreuungskräften ist an Ihrer Seite, wann immer Sie es brauchen, um Ihnen das höchste Niveau der häuslichen Betreuung zu bieten.

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Ihr kompetenter Partner in Sachen Betreuung und Pflege Wir haben uns als Ziel gesetzt, den Alltag unserer Kunden so zu gestalten, dass Sie so lange wie möglich zu Hause in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gerne zu Hause behilflich und unterstützen Sie bestmöglich. Die Kosten werden über Ihre Pflegekasse abgedeckt. Dafür nutzen wir den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Sollte dieser Betrag Ihnen nicht reichen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und sprechen mit Ihnen über weitere Möglichkeiten.

Details und Preise - Betreuungsdienst Meißner Hilfswerk Haushaltshilfe
Verhinderungspflege
125,00 € / Monat
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Verhinderungspflege - Betreuungsdienst Meißner Hilfswerk Haushaltshilfe

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: