Kapazitäten auf Anfrage (Wartezeit ca.1 Monate)
Der Familienunterstützende Dienst (FuD) der Pfeifferschen Stiftungen berät und entlastet Eltern und Angehörige von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Behinderung. Der FuD versteht sich als Berater, Begleiter und Unterstützer im Leben der zu Betreuenden bzw. zu Pflegenden – neben ihrer eigenen Familie. Ziel der Arbeit des Familienunterstützenden Dienstes ist die selbstbestimmte Teilhabe für alle Familienmitglieder. Unsere Betreuungskräfte unterstützen Angehörige oder Betreuer gern bei der Gestaltung ihrer Lebenszeit individuell. Die Art und den Umfang der Unterstützung bestimmen die Angehörigen oder Betreuer gemeinsam mit ihrem Angehörigen. Wer kann den Familienunterstützenden Dienst nutzen? Der Familienunterstützende Dienst der Pfeifferschen Stiftungen ist ein offenes Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Behinderung, pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad I – V) sowie deren Eltern und Angehörige. Die Angebote des Familienunterstützenden Dienstes Beratung zu unseren Leistungen zu Fragen zur Finanzierung unserer Leistungen und Unterstützung bei Antragstellungen zu speziellen Unterstützungsangeboten einschließlich deren Vermittlung in Krisensituationen zu rechtlichen Fragen Entlastung durch haushaltsnahe Dienstleistungen durch Alltagsbegleitung durch Pflegebegleitung Begleitung in der Freizeit zu Hause oder in unseren Räumen bei individuellen Aktivitäten (zum Beispiel Sport, Spiel, Kultur, Hobby) bei Arztbesuchen und Besuchen medizinischer Einrichtungen bei Behördengängen Betreuung Einzelbetreuung Gruppenbetreuung Nachmittagsbetreuung im FuD für Schulkinder – Montag bis Donnerstag jeweils von 14 bis 17 Uhr Ferienbetreuung Betreuung über Nacht Feriengestaltung / Gruppenbetreuung Freizeitgestaltung individuelle Angebote nach Wunsch und Bedarf Tagesangebote in unseren Räumen Ausflüge und Wanderungen Tagesfahrten Ferienreisen
Der Familienunterstützende Dienst (FuD) der Pfeifferschen Stiftungen berät und entlastet Eltern und Angehörige von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Behinderung. Der FuD versteht sich als Berater, Begleiter und Unterstützer im Leben der zu Betreuenden bzw. zu Pflegenden – neben ihrer eigenen Familie. Ziel der Arbeit des Familienunterstützenden Dienstes ist die selbstbestimmte Teilhabe für alle Familienmitglieder. Unsere Betreuungskräfte unterstützen Angehörige oder Betreuer gern bei der Gestaltung ihrer Lebenszeit individuell. Die Art und den Umfang der Unterstützung bestimmen die Angehörigen oder Betreuer gemeinsam mit ihrem Angehörigen.
Familien unterstützender Dienst der Pfeifferschen Stiftungen |
Herrenkrugstr. 141 |
39114 Magdeburg |
Telefon: 0173/9723189 |
E-Mail: fud@pfeiffersche-stiftungen.org |
Website: https://www.pfeiffersche-stiftungen.de/menschen-mit-behinderung/wohnen-assistenz/familienunterstuetz |
Die Alltagsbetreuung und Demenzbetreuung richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können oder an Demenz leiden. Aber auch ältere Personen, die in ihrem Alltag häufig sehr alleine sind, können von diesem Angebot der Seniorenhilfe profitieren. Die Aufgaben des Alltagsbegleiters können je nach Bedarf ganz verschieden ausfallen, beziehen sich im Wesentlichen jedoch auf Hilfe im Haushalt und soziale Aktivitäten, wie Spaziergänge, Unterhaltungen oder Spiele spielen. Mit Hilfe dieser Art der Seniorenbetreuung zu Hause, kann zum einen eine Entlastung der pflegenden Angehörigen geschaffen oder auch der Weg ins Heim verhindert bzw. hinausgezögert werden.
Wichtig ist, dass eine Alltagsbegleitung keine pflegerischen Aufgaben übernimmt, sondern sich ausschließlich auf im Alltag anfallende Aufgaben spezialisiert hat. Es handelt sich hierbei also nicht um einen Betreuungsdienst für Senioren, der Grundpflege oder Demenzpflege durchführt, sondern um eine Form der ambulanten Betreuung. Aufgaben, die beispielsweise im Haushalt anfallen, sollen, wenn möglich, gemeinschaftlich mit der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden. Neben Tätigkeiten im Haushalt, sind auch die Begleitung zum Einkaufen oder zu einem Arzt bzw. Arzttermin und soziale Aktivitäten Bestandteile der Alltagsbetreuung. Dabei sollte Rücksicht auf die Interessen und Möglichkeiten des zu betreuenden Menschen genommen werden. Besonders bei der Demenzhilfe ist dies sehr wichtig. Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Art der Seniorenhilfe ist, dass der Betreuungsdienst bei Bedarf auch nachts nach dem Rechten sieht.
Möchte man eine Alltagsbegleitung bzw. Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen, muss man sich auch mit den Kosten auseinandersetzen. Diese können je nach Betreuungsdienst variieren, sollten aber zwischen 15 und 35 Euro pro Stunde liegen. Hat der jeweilige Dienstleister eine Kassenzulassung und liegt ein Pflegegrad vor, sind die eigenen Zuzahlungen relativ gering. In diesem Fall können die Kosten über den Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung von 125€ im Monat abgerechnet werden, sofern nur wenige Stunden im Monat benötigt werden. Ein Pflegegrad ist für das Beauftragen eines Betreuungsdienstes aber nicht zwingend erforderlich. Auch Menschen, die keine Pflegebedürftigkeit aufweisen, können in manchen Fällen die Alltagsbetreuung in Anspruch nehmen, müssen die Kosten jedoch vollständig selbst tragen.
Wenn Sie weitere Informationen zur Demenzbetreuung bzw. zur Demenz oder zum Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: