Es sind Kapazitäten frei
Wir unterstützen Sie mit Hilfe unserer Helferbärinnen und Helferbären kompetent und individuell in jeder Situation des Alltags. Ob im Haushalt, beim Einkauf oder der Begleitung zum Arzt übernehmen wir bis hin zur Betreuung jede Aufgabe. Aufgrund Ihrer Wünsche und Ansprüche wählen wir für Sie den passenden Helferbären aus, welcher Sie kontinuierlich unterstützt. Unsere Leistungen können mit ihrer Pflegekasse abgerechnet werden, wobei wir Ihnen auch hier zur Seite stehen.
Helferbär unterstützt Sie bärenstark. Wir sind ein Projekt von Studierenden und unterstützen und betreuen Sie individuell in jeder Lebenslage. Unser Team besteht aus motivierten Studentinnen und Studenten, sowie aus Profis mit langjähriger Erfahrung im Pflegebereich. Zuverlässigkeit und ein vertrauensvolles Verhältnis sind uns wichtig, weshalb Ihre individuelle Alltagshilfe von einer von uns ausgewählten Person fest übernommen wird. Zudem steht Ihnen ein fester Ansprechpartner im Helferbär Büro bei allen Fragen und Wünschen beiseite. Unsere Leistungen sind mit Ihrer Pflegekasse abrechenbar und können optional auch direkt von uns mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wir unterstützen Sie mit Hilfe unserer Helferbärinnen und Helferbären kompetent und individuell in jeder Situation des ...
Wir unterstützen Sie mit Hilfe unserer Helferbärinnen und Helferbären kompetent und individuell in jeder Situation des ...
Helferbär Berlin |
Droysenstraße 2A |
10629 Berlin |
Telefon: 030 62 93 94 53 |
E-Mail: berlin@helferbaer.de |
Website: www.helferbaer.de |
Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.
Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.
Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.
Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: