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Verhinderungspflege Gut Betreut Main-Kinzig GmbH

Verhinderungspflege Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub oder sind aus anderen Umständen verhindert. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Kostenerstattung Es stehen Ihnen 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie auf das Jahr verteilen. Für die Ersatzpflege kann auch noch 45 % der Kurzzeitpflege (1.774 Euro) angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Pflegevertretung von 1.612 Euro auf 2.418 Euro erhöhen. Pflegegrad 1 Der Pflegegrad 1 ist nicht zu vergleichen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Er enthält deutlich weniger Leistungen und hat somit keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Verhinderungspflege beantragen Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt. Die Leistungen sind nur für das laufende Jahr abrufbar und verfallen am 31.12 des Jahres. D.h. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sie brauchen Hilfe! Wir beraten Sie gern umfassend und individuell zu der Vielfalt von Möglichkeiten, deren optimaler Nutzung und den entsprechenden Rahmenbedingungen.

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Wir sind ein inhabergeführtes lokales Unternehmen und bieten seit mehr als 10 Jahren alle Dienstleistungen der häuslichen Pflege an. Sie brauchen Unterstützung zu Hause? Bei der täglichen Pflege der Hauswirtschaft in der Alltagbegleitung in der Demenzbetreuung. Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen. Wir sehen uns als eine ideale Alternative zum Alters- oder Pflegeheim. Um Ihnen die bestmögliche Versorgung anbieten zu können legen wir großen Wert auf qualifizierte Mitarbeiter und suchen diese sorgfältig aus. Mit einem eigens konzipierten Schulungsprogramm gewährleisten unsere examinierten Pflegefachkräfte die Qualität Ihrer Versorgung. Wir kennen die Wünsche und Bedürfnisse unsere Kunden und passen die Unterstützung individuell an Sie an. Denn gute Pflege ist einzigartig – genau wie Sie. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme Rufen Sie uns einfach an nutzen Sie das Kontaktformular über 1 A Care oder über unsere Homepage www.gutbetreut.net

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Verhinderungspflege - Gut Betreut Main-Kinzig GmbH

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: