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Haushaltshilfe JG Service Betreuen - Helfen

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag untergliedern sich in Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung der Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag. JG-Service bietet Ihnen Hilfe bei: - der Vorbereitung von Mahlzeiten - üblichen Reinigungsarbeiten - der Wäschepflege - der Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon - der Erledigung des Wocheneinkaufs - der Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen - der Begleitung zum Friedhof - der Grabpflege - Botengängen, beispielsweise zu Behörden, Post, Apotheke oder Bücherei - der Begleitung zu kulturelle Veranstaltungen - Gedächtnistraining - der Freizeitgestaltung, z.B. für ein Kaffee trinken mit Freunden - der Aufrechterhaltung sozial Kontakte Welche Angebote genau unter die gesetzlichen Regelungen fallen, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

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Zuhause statt im Heim Die meisten Menschen möchten auch im Alter oder bei einer schweren Krankheit in ihrem vertrauten Zuhause leben und nicht in ein Pflegeheim umziehen. Jedoch fallen viele alltägliche Dinge zunehmend schwerer. Oft sind es schon die „Kleinigkeiten“ wie Ernährung, Wohnungsreinigung usw., woran der Verbleib in den eigenen vier Wänden scheitert. Dazu kommen Dinge, die allein nicht mehr durchführbar sind wie Spaziergänge, Arztbesuche, Einkaufen und vieles mehr. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag untergliedern sich in Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung der Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag. JG-Service bietet Ihnen Hilfe bei: - der Vorbereitung von Mahlzeiten - üblichen Reinigungsarbeiten - der Wäschepflege - der Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon - der Erledigung des Wocheneinkaufs - der Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen - der Begleitung zum Friedhof - der Grabpflege - Botengängen, beispielsweise zu Behörden, Post, Apotheke oder Bücherei - der Begleitung zu kulturelle Veranstaltungen - Gedächtnistraining - der Freizeitgestaltung, z.B. für ein Kaffee trinken mit Freunden - der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte Welche Angebote genau unter die gesetzlichen Regelungen fallen, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der JG Service Betreuen – Helfen haben sich durch viele verschiedene Fortbildungen eine breite Vertrauensbasis bei ihren Kunden erarbeitet. Gern würde das freundliche und zuverlässige Team auch Ihr Vertrauen gewinnen, weil Vertrauen die Grundlage ihrer Arbeit ist. Unsere Kompetenz und die Möglichkeiten, wie wir Ihnen helfen können, möchten wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch aufzeigen.

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Haushaltshilfe - JG Service Betreuen - Helfen

Die wichtigsten Informationen zur Haushaltshilfe

Menschen, die mit zunehmendem Alter gewisse Arbeiten im eigenen Zuhause nicht mehr oder nur noch begrenzt eigenständig ausführen können, können sich externe Hilfe holen. Die Haushaltshilfe kommt dann nach Bedarf ein bis mehrmals in der Woche und erledigt beispielsweise das Staubsaugen, Putzen, oder je nach Anbieter und Absprache auch kleinere Einkäufe. Dadurch wird ermöglicht, dass eine Person, die sich nur eingeschränkt um den Haushalt kümmern kann, aber ansonsten noch fit ist, dennoch zu Hause wohnen bleiben kann. Wichtig ist, dass eine Haushaltshilfe für Senioren nicht mit einer Pflegekraft gleichgesetzt werden darf, denn von der Haushaltshilfe werden keine pflegerischen Tätigkeiten übernommen.

Hilfe im Haushalt benötigen aber nicht nur Senioren. Es kann auch andere Gründe geben, weshalb eine Person darauf angewiesen ist. Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einem Unfall oder bei psychischen und anderen schweren Erkrankungen, kann es sein dass man für eine bestimmte Zeit oder langfristig nicht in der Lage ist, die Haushaltstätigkeiten eigenständig auszuführen. In diesem Fall ist es häufig ebenfalls möglich eine Haushaltshilfe zu beantragen.

Benötigt man nur vorübergehend Hilfe im Haushalt, muss ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dann übernimmt diese die Kosten für den genehmigten Zeitraum. Bei langfristigem Bedarf ist ein Pflegegrad notwendig. Mit Hilfe des Entlastungsbetrags bzw. der Entlastungsleistung in Höhe von 125€ oder ab Pflegegrad 2 mit einem Teil der Pflegesachleistungen kann die Haushaltshilfe finanziert werden. Wichtig ist, dass der jeweilige Anbieter eine Zertifizierung besitzt, damit diese Finanzierungsmöglichkeiten auch wirklich funktionieren.

Die Aufgaben der Haushaltshilfe sind sehr vielseitig und können je nach Anbieter und Bedarf voneinander abweichen. Grundlegend umfasst die Hilfe im Haushalt Tätigkeiten, wie das Putzen, Staubsaugen, Kochen, Wäsche waschen, Müll rausbringen, kleinere Reparaturen und ähnliches. Aber auch das Einkaufen gehen oder der Fahrdienst gehört bei manchen Dienstleistern zum Angebot. Ist ein Garten vorhanden, können bei vorheriger Absprache kleinere Dinge, wie beispielsweise Rasenmähen oder Pflanzen gießen, ausgeführt werden.

Wenn Sie weitere Informationen zur Haushaltshilfe oder zum Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: