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Vollmachten - Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, muss diese Aufgabe an eine andere Person abgegeben werden – im Idealfall an eine Person, der Sie vollkommen vertrauen. Grundsätzlich kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in der eine bevollmächtigte Person zum Treffen wichtiger Entscheidungen benötigt wird - sei es durch einen Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung. Wir helfen Ihnen, bei den verschiedenen Vollmachten und Verfügungen den Überblick zu behalten. Die wichtigsten Dokumente in diesem Bereich sind: Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung.


Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen dazu bevollmächtigen, für Sie Entscheidungen zu treffen. Auch Verträge, Bankgeschäfte etc. können von der bevollmächtigten Person abgeschlossen werden. Dabei ist es Ihnen überlassen, für welche Bereiche Sie die Vorsorgevollmacht aussprechen wollen. Der große Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist nämlich, dass man bis ins kleinste Detail festlegen kann, welche Bereiche von dieser abgedeckt werden. Die Vorsorgevollmacht tritt nicht sofort in Kraft, sondern erst dann, wenn die angegebenen Bereiche nicht mehr eigenhändig erledigt werden können.


Betreuungsvollmacht

Bei der Betreuungsvollmacht schlagen Sie vor, wer bei Bedarf Ihre Betreuung übernimmt. Unter Betreuung versteht man im Allgemeinen die gesetzliche Vertretung einer Person. Die Hauptaufgaben als Betreuer umfassen dabei unter anderem die Verwaltung des Vermögens, die Regelung der Wohnsituation, die Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung sowie das Regeln des Schriftverkehrs. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, tritt die Betreuungsvollmacht nicht sofort in Kraft. Hier entscheidet erst das Betreuungsgericht darüber, wer letzten Endes die Betreuung übernimmt.


Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht es im Vorhinein festzulegen, welche Behandlungsweisen und Maßnahmen im Falle eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung getroffen werden sollen. Die Patientenverfügung ist insbesondere für den Fall vorgesehen, wenn die betroffene Person nicht mehr ansprechbar ist oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Auch über das Abschalten von lebenserhaltenden Maßnahmen kann in einer Patientenverfügung entschieden werden. Die Angaben sind für alle Beteiligten verpflichtend und schützt Sie davor, dass Ihr Betreuer oder eine andere bevollmächtigte Person Maßnahmen oder Behandlungsweisen gegen Ihren Willen beschließt.


Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.



Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 25.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Zielgruppen und Varianten
  • Beantragung
  • Kosten und Leistungen
  • Besonderheiten
  • FAQ
Zielgruppen und Varianten

Vollmachten - Für wen ist eine Vollmacht, eine Generalvollmacht oder eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

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Generell ist es für jeden sinnvoll vorzusorgen. Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen sind nicht nur im Alter wichtig. Jedoch sind Senioren nach wie vor die Hauptzielgruppe, denn bei ihnen herrscht ein erhöhtes Risiko für  Demenz,  Schlaganfälle  und andere  Erkrankungen. Die drei häufigsten Varianten sind die bereits genannten Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen. Obwohl meist eine Vorsorgevollmacht ausreicht, um die wichtigsten Bereiche abzusichern, ist die sicherste Lösung eine Kombination aus mehreren Dokumenten. So ist etwa die Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sinnvoll. Betreuungsvollmachten sind zudem nötig, wenn „ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.“ (BGB §1896). Somit sind insbesondere Betreuungsvollmachten nicht nur für Senioren relevant, sondern kommen auch in der Jugendhilfe, der Behindertenbetreuung oder anderen sozialen und pädagogischen Berufsfeldern häufig zum Einsatz.

Beantragung

Wie beantragt man Vollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen?

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Da diese Dokumente freiwillig und für die eigene Vorsorge ausgestellt werden, ist keine Beantragung nötig. Vollmachten und Verfügungen können jederzeit ausgefüllt werden und sind auch ohne Notar rechtlich bindend. Um gültig zu sein, muss das Dokument lediglich von beiden Parteien unterschrieben werden, sowie ein Datum und eine Anschrift enthalten. Es können auch Stellvertreter festgelegt werden, sodass es mehrere Bevollmächtigte gibt. Das ist insbesondere dann von Vorteil, falls der bevollmächtigten Person selbst etwas zustößt oder diese aus anderen Gründen nicht weiter Entscheidungen treffen kann oder will. Beratung zum Thema Vollmacht und Verfügung bekommen Sie meist kostenlos von ihrer Rechtsschutzversicherung oder vom Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Kosten und Leistungen

Was kosten Vollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen und wo werden diese beantragt?

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Das Wichtigste vorweg: Wenn Sie keinen Notar oder Anwalt beauftragen, sind Vollmachten und Verfügungen generell kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht im Vorsorgeregister zu hinterlegen, sodass Gerichte im Fall der Fälle direkt darauf zugreifen können. Dieser Vorgang kostet in der Regel ca.20- 25€. Nötig ist es jedoch nicht.


Vollmachten und Verfügungen können eine ganze Reihe nützlicher Bereiche regeln und abdecken. So kann in der umfangreichsten Vollmacht - der Vorsorgevollmacht - festgelegt werden, für welche der folgenden Bereiche die bevollmächtigte Person zuständig sein soll:

  • Finanzielle Angelegenheiten
  • Wohnsituation
  • Rechtliche Fragen
  • Pflege und Gesundheitsfragen
  • Behandlungsfragen
  • Vertretung vor Gericht und Behörden

Achtung: Es gibt einige Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. So gilt etwa das Verbot des Selbstkontrahierens. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst tätigen kann. Außerdem wird für Bankgeschäfte in den meisten Fällen eine zusätzliche Bankvollmacht benötigt, damit der Bevollmächtigte auch ohne Einschränkungen Ihre Finanzen regeln darf.

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Besonderheiten

Besonderheiten von Vollmachten - Was muss ich beachten?

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Für alle Vollmachten und Verfügungen gibt es Vorlagen und Muster. Bei einer Patientenverfügung sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Name und Vorname beider Parteien, ebenso wie Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift. Die Unterschrift sollte zudem mit Ort und Datum versehen werden.
  • Für die medizinischen Maßnahmen, die getroffen (oder auf keinen Fall getroffen) werden sollen, muss eine möglichst genaue Beschreibung erfolgen.
  • Ebenso wird eine Beschreibung der Situation benötigt.

 

Bei Betreuungsvollmachten und Vorsorgevollmachten muss jedoch weitaus mehr berücksichtigt werden, da diese komplexer sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese mit Hilfe eines Musters oder einer Vorlage zu verfassen. Sollten Sie sich unsicher sein, ist die Hilfe eines Anwalts oder Notars sinnvoll.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Vollmachten

Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen dazu bevollmächtigen, für Sie Entscheidungen zu treffen. Auch Verträge, Bankgeschäfte etc. können von den Bevollmächtigten abgeschlossen werden. Dabei ist es Ihnen überlassen, für welche Bereiche Sie die Vorsorgevollmacht aussprechen wollen. Der große Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass man bis ins kleinste Detail festlegen kann, welche Bereiche von dieser abgedeckt werden. Die Vorsorgevollmacht tritt nicht sofort in Kraft, sondern erst dann, wenn Sie die angegebenen Bereiche nicht mehr selbstständig erledigen können.

Was ist eine Betreuungsvollmacht?

Bei der Betreuungsvollmacht schlagen Sie vor, wer bei Bedarf Ihre Betreuung übernimmt. Unter Betreuung versteht man im Allgemeinen die gesetzliche Vertretung einer Person. Die Hauptaufgaben als Betreuer umfassen dabei unter anderem die Verwaltung des Vermögens, die Regelung der Wohnsituation,die Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung, sowie das Regeln des Schriftverkehrs. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, tritt die Betreuungsvollmacht nicht sofort in Kraft. Hier entscheidet erst das Betreuungsgericht darüber, wer letzten Endes die Betreuung übernimmt.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ermöglicht es, im Vorhinein festzulegen, welche Behandlungsweisen und Maßnahmen im Falle eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung getroffen werden sollen. Die Patientenverfügung ist insbesondere für den Fall vorgesehen, wenn die betroffene Person nicht mehr ansprechbar ist oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein sollte, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Auch über das Abschalten von lebenserhaltenden Maßnahmen kann in einer Patientenverfügung entschieden werden. Die Angaben sind für alle Beteiligten verpflichtend und schützen Sie davor, dass Ihr Betreuer oder eine andere bevollmächtigte Person Maßnahmen oder Behandlungsweisen gegen Ihren Willen beschließt.

Welche Kosten entstehen bei Vollmachten und Verfügungen?

Prinzipiell entstehen keine Kosten. Nur wenn Sie einen Notar oder Anwalt einschalten, kommen Kosten auf Sie zu. Auch kann es bis zu 25€ kosten, wenn Sie eine Vollmacht im Vorsorgeregister ablegen lassen, sodass Gerichte direkten Zugriff auf diese haben.

Wann sollte eine Vollmacht ausgestellt werden?

Im Idealfall sollte man nicht zu lange warten. Im Prinzip kann es jedem Menschen passieren, dass einem durch einen Unfall, eine Krankheit oder einem seelischen Leiden, die Entscheidungsfähigkeit genommen wird. Wer für den Ernstfall vorsorgt, der ist auf der sicheren Seite.

Wer sollte eine Vollmacht ausstellen?

Grundlegend sollten alle Menschen früher oder später über Vollmachten und Verfügungen nachdenken. Jedoch sind insbesondere Senioren einem erhöhten Risiko für Demenz und anderen Krankheiten ausgesetzt. Somit ist es bei älteren Menschen umso wichtiger vorzusorgen.

Müssen Vollmachten und Verfügungen notariell beglaubigt werden?

Nein, grundsätzlich sind Notare und Anwälte nur nötig, wenn der Sachverhalt sehr spezifisch ist, oder wenn es sich um Streitfragen handelt. Vollmachten und Verfügungen sind demnach auch ohne notarielle Beglaubigung rechtskräftig.


Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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