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Gesetzliche KV
Klemmbrett mit Richter Hammer

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen, Beiträge und Besonderheiten

Die staatliche bzw. gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die älteste Säule der deutschen Sozialversicherung. 1883 wurde sie unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck gegründet. Zunächst waren nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung Deutschlands gesetzlich krankenversichert. Heute sind es laut Bundesgesundheitsministerium rund 88 Prozent. Da in Deutschland jeder verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen, haben die restlichen 12 Prozent meist private oder andere spezielle Krankenversicherungen abgeschlossen. Die Krankenversicherung wird von unterschiedlichen Krankenkassen angeboten, unter denen die Bürger und Bürgerinnen frei wählen können.

Sinn und Zweck der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, sich gegen das finanzielle Risiko einer Erkrankung abzusichern. "Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ . Das Solidaritätsprinzip ist ein wichtiger Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als bei der privaten Krankenversicherung (PKV) bedeutet dies, dass jeder Versicherte die gleichen Leistungen erhält - unabhängig von Gesundheitszustand, Alter oder Geschlecht. Die Beitragshöhe bemisst sich anteilig am Einkommen der Versicherten.


Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 30.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Zielgruppen und Varianten
  • Beantragung
  • Kosten
  • FAQ
Zielgruppen und Varianten

Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Zertifikat mit einer Schleife

Prinzipiell ist jeder in Deutschland verpflichtet, sich gegen einen Krankheitsfall bzw. das finanzielle Risiko, das damit einhergeht, abzusichern. Im Regelfall ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung, die auch Pflichtversicherung genannt wird, versichert. Ausnahmen bilden Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Studierende und Arbeitnehmer, deren Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. Diese können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.


Die Leistungen der Krankenversicherung werden von den Krankenkassen erfüllt. Es steht jedem Bürger frei, bei welcher Krankenkasse er sich versichern möchte. Neben den oben aufgeführten Pflichtleistungen bieten Krankenkassen weitere Leistungen an, damit sie sich voneinander abheben können. Zum Beispiel gibt es bei einigen Krankenkassen sogenannte Bonusprogramme, durch die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt werden soll. Außerdem steht den Versicherten eine Reihe von Zusatzleistungen und -versicherungen zur Verfügung, die sie bei Bedarf zusätzlich abschließen können. Beispielsweise gibt es Zusatzversicherungen, um im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in einem Ein-Bett-Zimmer untergebracht zu werden, oder etwa Versicherungen speziell für die Zähne.

Beantragung

Versicherungspflicht? Regelung der GKV

Ein Zettel mit einem Kreuz drauf

In Deutschland ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Kinder sind meist über die Eltern mitversichert - die sogenannte Familienversicherung ist in der GKV beitragsfrei. Muss man sich dann beim Erreichen eines bestimmten Alters (in der Regel das 25. Lebensjahr) oder beim Eintritt ins Berufsleben selbst versichern oder möchte man die Krankenkasse wechseln, kann man unter vielen unabhängigen Krankenkassen wählen. Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, finden sich im Internet einige Vergleichsseiten. In der Regel erhalten Sie auch bei den einzelnen Krankenkassen kostenlose Informationen. Neutral informieren können Sie sich zudem bei der Verbraucherzentrale oder bei der Stiftung Warentest.


Kosten

Beiträge und Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung

Zwei Geldscheine mit einer Münze

Die Krankenkassenbeiträge berechnen sich nach einem bestimmten Prozentsatz des beitragspflichtigen Einkommens und sind bei allen Krankenkassen gleich. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und gilt für alle Pflichtversicherten sowie für freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens gilt für freiwillige Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, bei Rentnern zur Hälfte vom Versicherten selbst und zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger. Bei einem allgemeinen Beitragssatz würde ein Arbeitnehmer demnach 7,3 Prozent zahlen, sein Arbeitgeber ebenfalls 7,3 Prozent.

Viele Krankenkassen erheben neben den normalen Beitragssätzen außerdem sogenannte Zusatzbeiträge. Die Höhe der Zusatzbeiträge bestimmt jede Krankenkasse selbst, sodass man bei der Wahl der Krankenkasse auch darauf achten sollte. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, steht es den Versicherten frei, ihre Krankenkasse zu wechseln. Anfang 2019 ist das sogenannte Versicherungsentlastungsgesetz in Kraft getreten, nach dem auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Versicherten und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger übernommen wird. Vormals wurde der Zusatzbeitrag allein vom Versicherten getragen.

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FAQ

Häufige Fragen zum Thema gesetzliche Krankenversicherung

Ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht?

Ja. In Deutschland ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. In der Regel muss man der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Ausgenommen sind lediglich Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Studierende und Arbeitnehmer, deren Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt – diese können sich freiwillig gesetzlich versichern oder müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

Was unterscheidet GKV und PKV voneinander?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung im Alter meist sehr viel günstiger. Die PKV lockt mit günstigen Preisen in jungen Jahren, die jedoch im Alter steigen können. Dafür genießen Privatversicherte jedoch auch einige Vorteile. GKV und PKV unterscheiden sich also sowohl bzgl. des Beitrags, bzgl. des Leistungsumfangs als auch bzgl. weiterer Merkmale. Lassen Sie sich beraten und durchrechnen, welche Versicherung für Sie besser ist.

Wie hoch sind die Beiträge bei der GKV?

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und gilt für alle Pflichtversicherten sowie für freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens gilt für freiwillige Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, bei Rentnern zur Hälfte vom Versicherten selbst und zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger. Bei einem allgemeinen Beitragssatz würde ein Arbeitnehmer demnach 7,3 Prozent zahlen, sein Arbeitgeber ebenfalls 7,3 Prozent. Viele Krankenkassen erheben neben den normalen Beitragssätzen außerdem sogenannte Zusatzbeiträge. Die Höhe der Zusatzbeiträge bestimmt jede Krankenkasse selbst.

Welcher Teil meines Einkommens wird für die Berechnung des Beitrages herangezogen?

Die Beiträge der GKV berechnen sich anteilig am sogenannten beitragspflichtigen Einkommen. Das beitragspflichtige Einkommen ist normalerweise das Gehalt oder die Rente plus zusätzliche Einkommen aus selbstständiger Arbeit, falls vorhanden. Bei freiwilligen Versicherten werden zudem Erträge aus Kapitalanlagen sowie aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.9850 Euro im Monat (Stand 2023). Dies bedeutet, dass die Krankenkassenbeiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet werden. Alles was über dieses Gehalt hinaus geht, wird nicht berücksichtigt.

Welche Leistungen muss die Krankenkasse übernehmen?

Versicherte der GKV haben Anspruch auf folgende Leistungen, die im fünften Sozialgesetzbuch geregelt sind.

Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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