Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (HMV) versteht sich als nicht vollständige Auflistung der Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen (anteilig) übernommen werden müssen.
Das Hilfsmittelverzeichnis dient der Übersicht für Versicherte, Leistungserbringer, Ärzte und Krankenkassen. Es wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, auch GKV-Spitzenverband genannt, erstellt und regelmäßig aktualisiert. Im HMV finden sich ca. 36.200 Produkte und 2.600 Produktarten. Das Verzeichnis wird in regelmäßigen Abständen, meist einmal im Monat, aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Das HMV, das auf Grundlage von § 139 SGB V entstanden ist, ist für jeden einsehbar und soll für Transparenz sorgen. Hier finden Sie den Link dazu.
Auch für privat Versicherte gibt es eine entsprechende Übersicht – den Hilfsmittelkatalog. Hier unterscheidet man zwischen geschlossenen und offenen Katalogen. Offene Kataloge bieten eine größere Anzahl an Hilfsmitteln. Krankenkassen mit offenen Katalogen sind jedoch in der Regel wesentlich teurer.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 19.01.2022 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Den gesetzlich Versicherten dient das HMV der Übersicht über alle Hilfs- und Pflegehilfsmittel, für die die Kranken- bzw. Pflegekasse die Kosten (teilweise) übernehmen muss. Zudem bietet es den Versicherten eine Art Qualitätsgarantie, da jedes Produkt vor der Aufnahme ins HMV ausgiebig geprüft wird. Seit Anfang 2019 sind Leistungserbringer, beispielsweise Ärzte oder Sanitätshäuser, verpflichtet, die Versicherten über die zuzahlungsfreien Hilfsmittel zu informieren. Auch bei den Regelungen bzgl. der einzelnen Produkte gab es Änderungen: So darf beispielsweise das Eigengewicht von Rollatoren nicht mehr als 10 Kilogramm betragen.
Die Aufnahme eines neuen Hilfsmittels erfolgt durch einen schriftlichen Antrag des Herstellers beim GKV-Spitzenverband. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) prüft das Produkt, wobei der Hersteller die Funktionalität, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen und den medizinischen Nutzen des Produktes nachweisen muss.
Jedes Hilfsmittel im HMV besitzt eine Identifikationsnummer, auch Zehnsteller genannt. Diese Nummer besteht, wie der Name schon sagt, aus zehn Stellen und ist wie folgt aufgebaut:
Beispiel:
Standard-Rollator von Meyra mit der Hilfsmittelverzeichnisnummer 10.50.04.1070
10 steht für Gehhilfen
50 für Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
04 für fahrbare Gehhilfen
und die 1 für vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren)
Folgende Produkte werden im HMV gelistet:
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Hilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit Erkrankungen, Behinderungen oder Einschränkungen unterstützen sollen. Pflegehilfsmittel dienen dienen dagegen nur pflegebedürftgigen Menschen. Sie sollen deren Beschwerden lindern, sie unterstützen und die Pflege erleichtern.
Wenn Sie bestimmte Hilfsmittel bei der Pflege oder Betreuung brauchen, dann helfen wir Ihnen gerne über unsere kostenlose Service-Hotline unter 0800 / 12 227 30 – diese zu finden. Es entstehen keine Kosten für Sie, da wir über Beiträge von Pflegedienstleistern und Sanitätshäusern finanziert werden.
Alles auf einem Blick: Hilfsmittelverzeichnis.pdf
Das HMV ist eine Auflistung der Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen anteilig übernommen werden müssen. Es handelt sich dabei quasi um eine Art Garantie, was die Qualität und Funktionalität des Produktes betrifft.
Nein. Auch andere Produkte können, wenn sie dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen, notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind, von den Krankenkassen übernommen werden.
Hilfsmittel sollen Einschränkungen ausgleichen. Hierzu zählen beispielsweise Prothesen oder Rollstühle. Um die Kosten erstattet zu bekommen, braucht man ein Rezept vom Arzt, das dann noch von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Pflegehilfsmittel dagegen sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und Geräte wie Einmalhandschuhe oder Pflegebetten. Hierfür braucht man kein Rezept, man muss lediglich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet alle Hilfsmittel, für die die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die Kosten übernehmen. Der Hilfsmittelkatalog ist das entsprechende Pendant für privat Versicherte.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.