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Patientenverfügung
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 


Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Ernstfall vorsorgen. Wenn aufgrund einer schweren Krankheit wie Demenz oder durch einen Unfall die Situation eintritt, dass jemand entscheidungsunfähig oder nicht mehr ansprechbar ist, kann durch das Verfassen einer Verfügung sichergestellt werden, dass seinen Wünschen und Vorstellungen Folge geleistet wird. Hierbei geht es beispielsweise um lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung . Während manche Patienten wollen, dass alles getan wird, um ihr Leben zu verlängern, können diese Behandlungen auch aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. An die Verfügung müssen behandelnde Ärzte und Pflegekräfte sich halten. 


Dieser Artikel dient nur der Information. Er ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 26.07.2022 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Definition Patientenverfügung
  • Gründe Patientenverfügung
  • Vollmachten
  • Patientenverfügung erstellen
  • Notar hinzuziehen
  • Hinterlegen
  • Patientenverfügung Kosten
  • Das Wichtigste auf einen Blick
  • Dokumente
  • FAQ
  • Quellen
Definition Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung? 


Patientenverfügung was ist das

Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann es sein, dass Menschen dringend medizinische Hilfe benötigen. Es kann jedoch passieren, dass sie aufgrund ihres Zustandes nicht mehr selbst über diese Behandlungen entscheiden können. Damit trotzdem im Sinne des Patienten gehandelt wird, kann im Vorfeld eine Patientenverfügung erstellt werden. In dieser wird vermerkt, was der Patient sich wünscht. Es handelt sich dabei um ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen können, welche medizinische Behandlung im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt wird.  
Auf diese Weise kann der Wille eines Patienten umgesetzt werden, auch, wenn er seine Zustimmung zu bestimmten Behandlungen nicht mehr selbst geben kann.  


Patientenverfügung Vorlage

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Patientenverfügung


Ein Arzt darf eine bestimmte Behandlung nur durchführen, wenn der Patient dieser zugestimmt hat. Das ist im Patientenrechtegesetz § 630d BGB festgelegt. Kann der Patient selbst nicht mehr zustimmen, muss ein Betreuer oder Vertreter über die Behandlung entscheiden. Oder Sie können bereits vorher in einer Patientenverfügung darüber entschieden, welche Behandlungen Sie möchten oder nicht.


Die Verfügung ist nach § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine schriftliche Festlegung, „ob [der Patient] in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“ (§ 1901a Abs. 1 BGB). Wenn die konkreten Festlegungen auf die vorliegende Behandlungssituation zutreffen, ist das Dokument verbindlich. Geprüft wird dies durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer. 


Das Gesetz hierzu wurde 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. 


Das bedeutet aber auch, dass die Verfügung nicht allgemein formuliert sein darf. Sie muss in Bezug auf einzelne Behandlungen genau aussagen, ob Sie diesen zustimmen oder nicht. 


Ein Arzt kann sich der Körperverletzung strafbar machen, wenn er die Verfügungen eines Patienten nicht berücksichtigt. 

Allerdings können Verfügungen des Patientenwillen, die gegen ein Gesetz verstoßen, nicht beachtet werden. 


Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Zustimmung zu bestimmten Behandlungen nur wirkungsvoll ist, wenn vorher eine ärztliche Aufklärung erfolgt ist oder Sie ausdrücklich auf diese verzichtet haben. Dies betrifft Eingriffe in die körperliche Integrität, z. B. Operationen. Ob die Aufklärung erfolgt ist oder auf sie verzichtet wurde muss deutlich werden.


Patientenverfügung Gültigkeit

Patientenverfügung schreiben

Eine Patientenverfügung kann jede volljährige und einwilligungsfähige Person verfassen. Sie muss schriftlich vorliegen. Die dort getroffenen Bestimmungen muss der Verfasser freiwillig abgegeben haben, ohne, dass jemand anderer Druck auf ihn ausgeübt hat. 


Der Verfasser muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Dies kann ein Arzt mit Datum und Unterschrift bestätigen. So können Sie sich gegen eine Anfechtung der Verfügung absichern. Im besten Fall lässt sich auch die Aktualität der Verfügung feststellen, dies ist jedoch nicht zwingend nötig. 


Was in der Verfügung steht, ist für alle Beteiligten – also z. B. Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtige, Gerichte – bindend. Allerdings ist es wichtig, dass der Wille für die spezifisch vorliegende Situation deutlich wird. Der Patientenwille muss ausreichend präzise formuliert sein. Nur so ist er rechtlich bindend. Die Anwendbarkeit auf die aktuelle Situation muss von einem Betreuer überprüft werden. Falls die Verfügungen sich nicht auf die aktuelle Situation anwenden lassen, trifft ein Betreuer oder Bevollmächtigter auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillen eine Entscheidung. 


Rettungssanitäter oder auch Pflegepersonal können nicht prüfen, ob die Verfügung auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft. Diese Entscheidung muss ein Arzt treffen. 


Vertrauensperson mit Patientenwillen beauftragen


Der Betreuer oder die Betreuerin sollte den Patientenwillen durchsetzen und ihm Geltung verschaffen. Einen Vertreter zu bestimmen ist sinnvoll. So können Sie Ihren Wünschen mehr Ausdruck verleihen. Bevollmächtigen Sie zum Beispiel eine vertraute Person zu Ihrem Vertreter. Mit ihr sollten Sie Ihre Wünsche durchgehen: Insbesondere falls Zweifel hinsichtlich der Auslegung des Patientenwillen bestehen könnten, ist es hilfreich, wenn noch eine andere Person die Wünsche des Patienten kennt.  


Es gibt keine Reichweitenbegrenzung. Sie können für jegliche Situationen vorher festlegen, wie die behandelnden Ärzte verfahren sollen. Das heißt, der aufgeschriebene Wille ist immer gültig. Er kann nicht umgangen werden, auch, wenn sich der Gesundheitszustand zum Beispiel verschlechtern sollte


Patientenverfügung widerrufen

Ein bereits widerrufenes Dokument hat keine Gültigkeit mehr. Sie können den Patientenwillen zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen. Das Widerrufen kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Doch auch Gesten oder Kopfschütteln stellen einen wirksamen Widerruf dar. Auch, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Verfügung sich zum Zeitpunkt der Behandlung geändert hat, ist sie nicht mehr zwingend  bindend. 


Notfallsituation

In einer Notfallsituation zählt meist jede Minute. Es bleibt keine Zeit, eine bevollmächtigte oder betreuende Person zu kontaktieren und den Patientenwillen in Erfahrung zu bringen. Auch ein Abgleich mit in einer Verfügung getroffenen Festlegungen ist im Notfall nicht zu gewährleisten. 

Gültigkeit einer Patientenverfügung im Notfall


In diesem Fall haben Ärzte die Pflicht, medizinisch notwendige Maßnahmen zur Lebenserhaltung zu veranlassen. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass eine Verfügung, die die konkrete Situation abdeckt, existiert, wird die weitere Behandlung entsprechend angepasst. 


Gründe Patientenverfügung

Wieso eine Patientenverfügung?

Auch, wenn keiner sich gerne mit der Möglichkeit beschäftigt, dass ihm oder ihr etwas zustoßen könnte: Es ist sinnvoll, sich damit auseinander zu setzen, was man sich für sein Lebensende wünscht. 
Wenn Sie eine Verfügung erstellt haben, können Sie sicher sein, dass Ihr Wille bei der Behandlung berücksichtigt wird. Auch, wenn Sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können sollten.


Unabhängig davon welche Ursache – zum Beispiel eine voranschreitende Krankheit wie Demenz oder ein Unfall, der zu Bewusstseinsverlust führt – wenn Menschen nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sind, müssen dennoch Entscheidungen über die medizinische Behandlung gefällt werden. Dies betrifft nicht nur ältere oder kranke Menschen. Auch junge Menschen können in eine Lage kommen, in der sie selbst nicht mehr über ihre Behandlung entscheiden können.


Vorteile einer Patientenverfügung 

Patientenwillen festlegen

Es besteht keine Verpflichtung, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Allerdings können Sie hierdurch selbstbestimmt ungewollte Behandlungen verhindern. Möchten Sie beispielsweise nicht durch künstliche Beatmung am Leben gehalten werden, können Sie diese Entscheidung in der Verfügung festhalten. 


Außerdem stellt ihr Vorhandensein unter Umständen eine Entlastung für die Angehörigen dar. 


Nachteile einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hat keinerlei Nachteile. Sie können Sie jederzeit widerrufen oder Änderungen vornehmen. Die dort niedergeschriebenen Wünsche sollten Sie in regelmäßigen Abständen kontrollieren. So stellen Sie sicher, dass sie nach wie vor mit Ihren Erwartungen übereinstimmen. 


Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet? 

Wer entscheidet wenn es keine Patientenverfügung gibt

Falls kein entsprechendes Dokument vorliegt, oder die dort getroffenen Vorgaben nicht auf die die gegenwärtige Lebens- und Behandlungssituation anwendbar sind, entscheidet ein Vertreter. Ein Betreuer oder Bevollmächtigter beschließt, ob bestimmte Behandlungen vorgenommen werden. Die Entscheidung muss basierend auf dem Patientenwillen getroffen werden. Hierfür kann der Vertreter sich auf Aussagen des Patienten sowie dessen Werte und Überzeugungen beziehen. 


Für den Fall, dass die Verfügung zu ungenau formuliert und deswegen nicht auf die konkrete Situation anwendbar ist, treffen Vertreter und Ärzte auf Grundlage des vermuteten Patientenwillen eine gemeinsame Entscheidung. Falls es hier nicht zu einer Einigung kommt, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet.   


Vollmachten

Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – was ist der Unterschied? 

Jeder Mensch hat das Recht, vorbereitende Maßnahmen zu treffen für den Fall, dass er einmal nicht mehr geschäfts- oder einwilligungsfähig ist. Ursache hierfür können hohes Alter und Krankheiten wie Demenz sein, die die Entscheidungsfähigkeit einschränken. Aber auch schwere Unfälle können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Um für diesen Fall vorzusorgen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie die Patientenverfügung, aber auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung


Betreuungsverfügung

Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung kombinieren

In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person vorschlagen, die im Zweifelsfall Ihre Betreuung übernimmt. Zudem können Sie angeben, wer keinesfalls als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll. Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter, der vom Betreuungsgericht eingesetzt wird. Bei der Wahl des Vertreters hat das Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung zu berücksichtigen. Der vom Gericht bestellte Betreuer kümmert sich um Angelegenheiten des Vermögens, die Wohnsituation, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und den Schriftverkehr. 


Anders als bei der Vorsorgevollmacht ist ein Betreuer erst durch die gerichtliche Entscheidung eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht tritt hingegen dann in Kraft, wenn die Person nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist.


Ein Betreuer muss im Sinne der zu betreuenden Person entscheiden. Er ist an die Verfügung gebunden.


Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Betreuung. Mit der Betreuung und Versorgung einer pflegebedürftigen Person im Alltag hat die Betreuungsverfügung nichts zu tun. 


Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen. Sie treffen dann an Ihrer Stelle Entscheidungen. Sie handeln in Ihrem Namen stellvertretend für Sie.


Bevollmächtigte Person einsetzen

Bevollmächtigte können unter anderem Verträge, Bankgeschäfte oder ähnliches regeln. In einer Vorsorgevollmacht können Sie vorher genau festlegen, welchen Bereich der Bevollmächtige für Sie übernehmen soll. Soll der Bevollmächtige auch in medizinischen Angelegenheiten entscheiden können, muss dies explizit festgehalten werden. Im Gegensatz zu Betreuern sind Bevollmächtigte auch entscheidungsfähig, ohne dass sie vom Betreuungsgericht bestellt wurden. Die Vollmacht wird aber dennoch erst rechtsverbindlich, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die von Ihnen im Vorhinein festgelegten Bereiche selbständig zu regeln. Ein Bevollmächtigter hat die Aufgabe, Ihrem Willen Geltung zu verleihen.


Die Vorsorgevollmacht kann notariell beurkundet werden. Das ist aber keine Pflicht. Betrifft die Vollmacht jedoch den Verkauf von Immobilien oder Grundstücken, ist ein Notar einzuschalten.


Eine Hinterlegung sowohl des Namen der bevollmächtigten Person als auch der Existenz der Bevollmächtigung kann beim Zentralen Vorsorgeregister erfolgen. So kann im Ernstfall schnell darauf zugegriffen werden.


Möchten Sie eine Person zu Bankgeschäften bevollmächtigen, ist es zu empfehlen, die Bank im Vorfeld zu informieren. Banken prüfen besonders streng, ob eine bindende Vollmacht vorliegt, und die Echtheit eines einfachen Dokuments kann ohne Beglaubigung angezweifelt werden. Gehen Sie gemeinsam mit der zu bevollmächtigten Person zur Bank und klären die Bevollmächtigung.


Es ist wichtig zu wissen, dass Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch für Sie handeln dürfen. Möchten Sie, dass Ihr Partner diese Entscheidungen übernimmt, muss dies in einer Vollmacht festgehalten werden. Dasselbe gilt für weitere Angehörige.


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kombinieren

Eine Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten schneller handlungsfähig, als es bei einer Betreuungsverfügung der Fall ist. Da hier keine gerichtliche Instanz zwischengeschaltet ist, ist aber auch ein größeres Vertrauen vonnöten.


In der Regel bietet sich eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung an. So sind Sie für alle Eventualitäten vorbereitet. Die Vorsorgevollmacht enthält dann bestenfalls auch einen Hinweis auf den Patientenwillen.


Gibt es weder eine Betreuungsverfügung noch eine Vorsorgevollmacht, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Ebenso wird ein Betreuer eingesetzt, falls die Vorsorgevollmacht nicht alle entsprechenden Bereiche abdeckt. Dort, wo keine Vorsorge getroffen wurde, wird für die Bereiche ein Betreuer vom Gericht bestimmt. 


Patientenverfügung erstellen

Patientenverfügung erstellen

Wie erstellt man eine Patientenverfügung

Bevor Sie Ihren Patientenwillen aufschreiben, machen Sie sich Gedanken darüber, welche Erwartungen, Ängste und Wünsche Sie im Hinblick auf Krankheit und den Tod haben. Wenn Sie erkannt haben, was Ihnen wichtig ist, können Sie hieraus Ihre Entscheidungen für das Schreiben der Verfügung ableiten. 


Seien Sie sich bewusst, dass Sie durch das Definieren der Vorgaben in Ihrem Patientenwillen die Verantwortung für die Folgen durchgeführter oder unterlassener Behandlungen übernehmen. 


Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Ein handschriftliches Dokument ist nicht erforderlich, allerdings hat dies den Vorteil, dass die Fälschungsgefahr gering ist. 


Kann die Person, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr eigenhändig unterschreiben, gilt auch ein durch einen Notar beglaubigtes Handzeichen als Unterschrift. Wenn der angenommene Patientenwille bestimmt werden soll, muss ein Betreuer auch mündliche Aussagen des Patienten miteinbeziehen. Auch, wenn das schriftliche Vorliegen Voraussetzung ist. 


Werden nachträglich Änderungen an der Verfügung vorgenommen, müssen diese jeweils mit Ort, Datum und Unterschrift gekennzeichnet werden. 


Sowohl Verfügungen als auch Vollmachten können Sie jederzeit erstellen. Sie sind gültig, solange beide Parteien unterschrieben haben und Datum sowie Anschrift angegeben sind. Eine notarielle Beurkundung ist nicht Voraussetzung für die Gültigkeit.  

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Patientenverfügung Vorlage: Bestandteile 

Allgemeine, ungenaue Formulierungen sollten Sie vermeiden. Schreiben Sie beispielsweise von “unnötigem Verlängern des Leidens” oder „würdevollem Sterben“, wird nicht deutlich, was Sie persönlich darunter verstehen. Hieraus kann keine Behandlungsmaßnahme abgeleitet werden. 


Die Ausführungen sollten stattdessen konkrete Behandlungssituationen betreffen. Sie sollten deutlich machen, wie der Verfasser der Verfügung in diesen behandelt zu werden wünscht. Wenn Behandlungsmaßnahmen erwünscht oder abgelehnt werden, sollte immer explizit Bezug auf konkrete Situationen (z. B. Wachkoma, Hirntot, Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit, etc.) genommen werden:


“Sollte der oben beschriebene Fall eintreten, verfüge ich …". 


Medizinisches Fachwissen ist beim Erstellen sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, sich von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Fragen Sie nach, welche Situationen eintreten können und welche medizinischen Optionen es in diesen jeweils gibt. 


Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur der Form einer Patientenverfügung. Es findet sich jedoch eine Vielzahl an Vorlagen und Mustern. Die Muster können einen hilfreichen Ansatzpunkt bilden. Sie sollten aber in jedem Fall auf Sie persönlich abgestimmt werden. Welche Vorlage sich für Sie eignet, hängt zudem ganz von Ihren Wertvorstellungen und auch Glaubensüberzeugungen ab. Niemals sollten Sie ein Muster lediglich übernehmen, ohne sich mit den einzelnen Bestandteilen auseinanderzusetzen. 

Empfohlener Aufbau

Beginnen Sie mit Ihrem vollständigen Namen, Geburtstag, Ihrem Wohnort und einer Eingangsformel (z.B. “lege hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr eigenständig bilden oder formulieren kann fest...”).

Medizinische Maßnahmen in Verfügung festlegen


Anschließend sollten Sie die Situationen schildern, für die die Verfügung gelten soll. Zum Beispiel das Endstadium einer tödlichen Krankheit, Gehirnschädigungen, von denen man sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr erholen wird. Ein weiteres Beispiel ist das fortgeschrittene Stadium einer Krankheit wie Demenz, bei welcher es ebenfalls zu starken Abbauprozessen im Hirn kommt. 


Mit Bezugnahme auf die Situationen sollten Sie erklären, in welchem Umfang Sie bestimmte ärztliche Maßnahmen wünschen oder nicht. Hierbei gibt es verschiedene Behandlungen, die in Ihren Bestimmungen Berücksichtigung finden sollten:


  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Ist es Ihnen wichtig, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um Ihr Leben zu verlängern? Sie können auch entscheiden, dass von lebenserhaltenden Maßnahmen abgesehen werden sollen. 
  • Schmerz- und Symptombehandlung: Möchten Sie, dass auf bewusstseinsdämpfende Mittel wie beispielsweise Morphinpräparate verzichtet wird? Sollen schmerzlindernde Maßnahmen auch durchgeführt werden, wenn dies Ihre Lebenszeit möglicherweise verkürzt?
  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Wünschen Sie, künstlich ernährt zu werden, oder lehnen Sie dies ab? Beachten Sie hierbei, auch die Form der künstlichen Ernährung (beispielsweise venöse Zugänge, Magensonde) zu spezifizieren.
  • Wiederbelebung: Hierbei können Sie nicht nur Angaben zu den oben beschrieben Situationen machen, sondern auch, ob sie in Fällen von Kreislaufstillstand oder Atemversagen die Wiederbelebung ablehnen.

Das kann beispielsweise so aussehen: “Für die oben geschilderten Situationen wünsche ich, dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr eingeleitet oder fortgeführt und mein Leben somit verlängert wird.”


oder


“Für die oben geschilderten Situationen wünsche ich, dass keinerlei Form der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr eingeleitet wird.”


Weitere Behandlungsmöglichkeiten und medizinische Maßnahmen, über deren Einleitung, Umfang und Beendigung Sie in Ihrer Verfügung entscheiden können sind


  • künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Antibiotika 
  • Gabe von Blut und Blutbestandteilen
  • Im Falle des Ablebens: Organspende


Weiterhin können Sie den gewünschten Ort der Behandlung festlegen. Möchten Sie Ihr Lebensende in einem Krankenhaus, Hospiz oder Zuhause verbringen? 


Auch, ob Sie Beistand von bestimmen Personen möchten, können Sie angeben. Beispielsweise Vertreter von Kirchen oder hospizlichen Beistand.  

Ärztliche Beratung


Mit einer Patientenverfügung können Sie Ärzte gegenüber von Ihnen festgelegten Personen auch von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden


Auch zur Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung sind Bestimmungen möglich. Berufen Sie zum Beispiel Ihren Bevollmächtigten/Betreuer zur Durchsetzung Ihres Willens. Falls eine Situation auftritt, welche nicht von Ihrer Verfügung abgedeckt wird, können Sie bestimmen, die Meinung welcher Personen bei der Ermittlung Ihres vermutlichen Willens besonderes Gewicht haben soll. 


Sie sollten auch die Möglichkeit bedenken, dass Sie Ihre Meinung zu bestimmen Behandlungen ändern könnten. Nicht immer kann dies noch eindeutig kommuniziert werden. In der Verfügung kann aber festgehalten werden, dass auch Äußerungen, Gesten oder Blicke berücksichtigt werden sollen, um zu ermitteln, ob die Verfügung noch aktuell ist.


Schreiben Sie auch Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen wie Vollmachten oder Betreuungsverfügungen auf. Vergessen Sie nicht, Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeit für Ihre Bevollmächtigten oder Betreuer anzugeben. 


Falls Sie eine Erklärung zu Ihren Wert- oder Glaubensvorstellungen beifügen möchten, die bei der Auslegung Ihrer Wünsche hilfreich sein kann, so erwähnen Sie diese ebenfalls.
Zuletzt kommt eine Schlussformel. Machen Sie hier Aussagen darüber, dass entweder auf ärztliche Aufklärung verzichten wurde oder Sie diese erhalten haben – letzteres muss zusätzlich durch die Unterschrift eines Arztes bestätigt werden. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. 

Beratung durch einen Arzt bei der Patientenverfügung


Mit Schlussbemerkungen runden Sie Ihr Dokument ab. Machen Sie noch einmal deutlich, dass Sie Ihre Rechte kennen (z.B. die Möglichkeit des Widerrufs) und sich der Folgen Ihrer Verfügungen bewusst sind. Weiterhin können Sie an dieser Stelle bestätigen, dass die Verfügung


  • Im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten und
  • ohne äußeren Druck entstanden ist.


Sie können auch Festlegungen zu Aktualisierungen Ihres Patientenwillens treffen. Soll die Verfügung beispielsweise nur eine bestimmte Zeit lang gelten, es sei denn, Sie bestätigen Sie durch eine erneute Unterschrift? 


Wichtig: Nicht alle diese Bestandteile sind zwingend erforderlich. Die folgenden sind es: Eingangsformel, Behandlungssituationen, für die die Verfügung gelten soll, Festlegung zu ärztlichen Maßnahmen, Schlussformel, Datum und Unterschrift


Wer hilft mir beim Ausfüllen einer Patientenverfügung?

Es ist empfehlenswert, dass Sie sich beim Erstellen einer Patientenverfügung von einem Arzt oder einer Ärztin beraten lassen. Da die dort angegebenen Verfügungen konkret auf einzelne Behandlungssituationen anwendbar sein müssen, ist medizinisches Fachwissen für die Erstellung ungemein hilfreich. 

Hilfe beim Ausfüllen einer Patientenverfügung


Viele allgemeine Formulierung sind nicht bloß nicht aussagekräftig, sondern führen möglicherweise dazu, dass die Verfügung nicht rechtlich bindend ist. Eine erste Anlaufstelle ist Ihr Hausarzt. Dieser hat, neben dem nötigen Fachwissen, Kenntnis über Ihre persönliche Krankheitsgeschichte. Er kann Sie insofern gut beraten, was Sie in Ihrem Patientenwillen berücksichtigen sollten. Sie können außerdem eine Ausfertigung der Verfügung in der Arztpraxis aufbewahren lassen. 


Um juristische Frage zu klären und Fehler zu vermeiden, kann auch die Beratung durch einen Notar oder Anwalt hilfreich sein. 


Gerne helfen wir Ihnen, einen passenden Rechtsberater zu finden. Nutzen Sie einfach unserer kostenlosen Servicehotline 0800 122 273 0 oder die 1ACare Dienstleistersuche. 


Notar hinzuziehen

Patientenverfügung: Notar hinzuziehen

Patientenverfügung Notar

Die Patientenverfügung kann durch einen Notar beglaubigt werden. Sie ist aber auch ohne die Beglaubigung gültig. Durch das Beglaubigen wird die Echtheit der Unterschrift des Verfassers bestätigt. Falls Zweifel an der Echtheit des Dokuments bestehen könnten, kann eine Beglaubigung also sinnvoll sein und Ihren Festlegungen mehr Nachdruck verleihen. 


Die Verfügung kann auch beurkundet werden. Durch eine Beurkundung bestätigt ein Notar die Rechtsverbindlichkeit eines Dokuments. Das ist für Erb- oder Eheverträge nötig, bei einer Verfügung jedoch optional. Die Beurkundung kann empfehlenswert sein, wenn diese im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht auch Fragen zu Immobilienbesitz oder Inhaberschaft an Firmen betrifft.


Außerdem kann ein Notar das Dokument direkt für Sie erstellen. Damit es rechtliche Gültigkeit erhält, ist dies jedoch nicht nötig. Hierfür reicht es, dass Sie Ihren Patientenwillen unterschreiben. Es erleichtern Ihnen aber möglicherweise den Prozess. Jedoch können Notare in der Regel nicht für die Richtigkeit der medizinischen Bestandteile des Dokuments garantieren. Insofern ist die Beratung durch einen Arzt der durch einen Notar unter Umständen vorzuziehen. 


Sie können Sich bei der Erstellung auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. 


Hinterlegen

Patientenverfügung hinterlegen und registrieren

Patientenverfügung hinterlegen

Damit die Patientenverfügung nützlich ist, muss sie auffindbar sein. Informieren Sie Bevollmächtigte, Betreuer oder sonstige Vertrauenspersonen. Teilen Sie ihnen mit, dass Sie eine Verfügung haben und wo sich diese befindet. Es kann auch sinnvoll sein, einen Verweis darauf immer dabei zu haben, beispielsweise im Portemonnaie.


Wenn Sie eine Vertrauensperson benannt haben, sollten Sie auch regelmäßig mit ihr die Aktualität Ihrer Wünsche besprechen. Ist Ihre Verfügung noch repräsentativ? Es ist sinnvoll, ihr eine Kopie zu geben. Das Original sollten Sie aufbewahren, aber andere über den Aufbewahrungsort in Kenntnis setzen.


Wenn Sie möchten, können Sie unter Umständen eine Ausfertigung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Ihren Akten hinterlegen lassen.


Zudem kann die Verfügung oder sonstige Vorsorgedokumente (z. B. eine Vorsorgevollmacht) beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Hier wird jedoch lediglich die Existenz einer Verfügung festgehalten, nicht das Dokument an sich aufbewahrt.

Patientenverfügung Kosten

Patientenverfügung Kosten

Kosten einer Patientenverfügung

Das Erstellen eine Patientenverfügung ist grundsätzlich kostenlos. Sie ist ohne notarielle Beglaubigung gültig. Das gleiche gilt für Vollmachten. Kosten entstehen, wenn Sie einen Notar, Anwalt oder Arzt hinzuziehen.


Möchten Sie eine Beglaubigung durch einen Notar, müssen Sie mit Kosten zwischen 20€ und 70€ rechnen, plus Mehrwertsteuer und einer geringen Auslagenpauschale.


Die Beglaubigung kann allerdings auch bei Gericht, Betreuungsbehörde oder Stadtverwaltungen durchgeführt werden. Hier kostet das Beglaubigen weniger, zwischen 10€ und 20€. Wenn Sie zusätzlich eine rechtliche Beratung wünschen, sollten Sie dennoch einen Notar oder Anwalt in Betracht ziehen.


Die Kosten für eine juristische Erstberatung bewegen sich in der Regel um die 200€. Damit das Dokument gültig ist, ist weder eine Beglaubigung, noch eine Beurkundung notwendig.


Wenn Sie sich von einem Arzt beraten lassen möchten, ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um eine Krankenkassenleistung handelt. Entstehende Kosten müssen Sie also selbst begleichen.


Sie haben die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Dies ist kostenpflichtig. Die Registrierung kann insofern nützlich sein, dass so festgehalten wird, dass eine Verfügung existiert.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit einer Patientenverfügung können Sie Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr selbständig über eine ärztliche Behandlung entscheiden können. Beispielsweise nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit.

  • Eine Verfügung kann von jeder volljährigen und einwilligungsfähigen Person verfasst werden. Eine eigenhändige Unterschrift sichert die Gültigkeit des Dokuments, der Patientenwille muss schriftlich vorliegen.

  • Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden.

  • Ungenaue Formulierungen sollten Sie vermeiden. Eine Verfügung kann nur dann gelten, wenn die dort getroffenen Festlegungen auf die konkrete Behandlungssituation anwendbar sind.

  • Aus diesem Grund kann medizinische Beratung beim Erstellen hilfreich sein, denn Laien fällt die genaue Spezifizierung von Behandlungssituationen sowie möglichen medizinischen Maßnahmen in der Regel schwer. 

  • Das Aufsetzen einer Patientenverfügung ist kostenlos. Kosten entstehen, wenn Sie eine Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar wünschen. Auch eine Registrierung beim Vorsorgeregister ist kostenpflichtig. 

  • Sollte keine Verfügung vorliegen, dann trifft ein gesetzlicher Vertreter auf Grundlage des angenommenen Patientenwillen eine Entscheidung über die benötigten Behandlungen. 

Dokumente

Dokumente

Alles auf einen Blick: Patientenverfügung.pdf

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Patientenverfügung

Was versteht man unter einer Patientenverfügung? 

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein schriftliches Dokument, in welchem Sie festhalten, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen. Sie wird für den Fall verfasst, dass man seinen Willen nicht mehr selbständig äußern kann, beispielsweise nach einem schweren Unfall.


Wer muss sich an eine Patientenverfügung halten?

Die Verfügung ist, sofern die dort getroffenen Bestimmungen auf die konkrete Handlungssituation zutreffen, für alle Beteiligten – also Ärzte, Pfleger, Angehörige – bindend. Das Missachten des Patientenwillens kann als Körperverletzung geahndet werden.


Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung ist gültig, wenn sie schriftlich vorliegt, eigenhändig unterschrieben und nicht bereits widerrufen wurde. Der Verfasser darf nicht unter Druck gesetzt worden sein. Er muss zudem im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sein. Außerdem ist eine konkrete Formulierung und Bezugnahme auf genaue Behandlungssituationen unerlässlich, um die Anwendbarkeit sicher zu stellen.


Wieso sollte ich eine Patientenverfügung aufsetzen?

Wenn Sie Ihren Patientenwillen schriftlich festhalten stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche bei der medizinischen Behandlung berücksichtigt werden. Auch, falls Sie diese selbst nicht mehr äußern können.


Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?

Sie müssen das Dokument selbst aufsetzen. Sie können hierbei jedoch verschiedene Vorlagen und Anregungen zur Hilfe nehmen, oder sich medizinisch und rechtlich beraten lassen.


Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Bevor Sie damit beginnen, Ihren Willen niederzuschreiben, überlegen Sie sich, was Ihnen im Bezug auf Krankheit und Tod wichtig ist. Darauf aufbauend sollten Sie möglichst konkret medizinische Situationen schildern, die eintreten könnten, und die entsprechenden Behandlungen, die in diesem Fall durchgeführt oder unterlassen werden sollen.


Hat eine Patientenverfügung Nachteile?

Nein, es gibt keine Nachteile. Sie können Sie jederzeit formlos widerrufen oder Dinge daran ändern.


Welche Vorteile hat eine Patientenverfügung?

Mit dem Dokument wird sichergestellt, dass dem Patientenwillen Folge geleistet wird. Falls der Patient selbst seinen Willen nicht mehr verkünden kann, ist eine Verfügung der sicherste Weg, dennoch seinen Wünschen zu entsprechen.


Muss eine Patientenverfügung beglaubigt werden?

Nein, eine Patientenverfügung ist auch ohne Beglaubigung gültig.


Was kostet eine Patientenverfügung?

Die Verfügung ist kostenlos. Es fallen allerdings Kosten an, wenn Sie medizinische oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch eine Beglaubigung oder Beurkundung beim Notar kostet Geld. Die Kosten liegen zwischen 20 und 70€. Ebenfalls kostenpflichtig ist die Registrierung beim Vorsorgeregister. Diese ist optional und kostet etwa 25€.


Wo gibt es Hilfe beim Ausfüllen einer Patientenverfügung?

Hilfe beim Verfassen einer Verfügung können Sie von einem Arzt oder Juristen bekommen.


Was passiert ohne eine Patientenverfügung?

Sollte keine Patientenverfügung vorliegen, wird von einem gesetzlichen Vertreter über die Behandlung entschieden. Hierbei muss der angenommene Patientenwille berücksichtigt werden. Der Vertreter kann hierzu Überzeugungen und vergangene Äußerungen des Patienten miteinbeziehen.


Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Die Verfügung ist solange rechtskräftig, bis sie widerrufen wird oder der Patient verstirbt. Es kann jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass die begründete Annahme besteht, dass sich die Wünsche des Patienten geändert haben. In diesem Fall können Ärzte von der Verfügung abweichen.


Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte einsetzen. Diese können dann für Sie Dinge wie Bankgeschäfte und Verträge abwickeln. Bevollmächtigte sind nur für den Bereich bevollmächtigt, welcher in der Vorsorgevollmacht ausgewiesen wurde.

Eine Patientenverfügung hingegen hält den Willen eines Patienten bezüglich möglicher medizinischer Maßnahmen fest.


Quellen

Quellen 

Ärztekammer Niedersachsen, (abgerufen am 22.09.2021)

beta Institut gemeinnützige GmbH, (abgerufen am 23.09.2021)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz , (abgerufen am 22.09.2021)

Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, (abgerufen am 23.09.2021)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, (abgerufen am 23.09.2021)

Bundesministerium für Gesundheit, (abgerufen am 22.09.2021)

Bundesärztekammer, (abgerufen am 22.09.2021)

Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister, (abgerufen am 05.01.2022)

Deutscher Bundestag, (abgerufen am 05.01.2022)

Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH, (abgerufen am 23.09.2021)

Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften, (abgerufen am 23.09.2021)

Sächsischen Landesärztekammer, (abgerufen am 22.09.2021)

VorsorgeAnwalt e.V., (abgerufen am 22.09.2021)

Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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