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Saugende Inkontinenzhilfe auf Rezept (Kassenmodell)

inkontinenzhilfe.jpg
Beispielfoto
Saugende Inkontinenzhilfe
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Beschreibung - Saugende Inkontinenzhilfe auf Rezept (Kassenmodell)

Wofür brauche ich eine Inkontinenzhilfe auf Rezept?

Bei einer Inkontinenz können Harn und/oder Stuhlgang nicht mehr selbstständig kontrolliert werden. Die Gründe dafür können Fehlbildungen oder verschiedene Krankheits- und Verletzungsfolgen sein. Da Inkontinenzhilfen zu den Pflegehilfsmitteln zählen, können die Kosten für Inkontinenzprodukte von der Krankenkasse übernommen werden. Diese helfen Betroffenen dabei, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zu den wichtigsten Inkontinenzhilfen zählen Windeln für Erwachsene, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen. Diese helfen dabei die Feuchtigkeit auf der Haut zu vermeiden und Gerüche zu binden. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung.

Wann zahlt die Kasse für eine Inkontinenzhilfe auf Rezept?

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Attestierung. Dazu muss eine mindestens mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegen. Der Richtwert liegt bei 100ml Flüssigkeit in 4 Stunden.

Die monatliche Pauschalvergütung für Inkontinenzhilfen liegt bei 16-23€. Wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, muss ein Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 10€ pro Monat gezahlt werden. Wichtig zu beachten ist, dass Inkontinenzprodukte bei gesetzlich Versicherten nur bei Leistungserbringern bezogen werden können, mit denen die Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Leistungserbringer können Homecareunternehmen, Apotheken oder Sanitätshäuser sein. Wird ein Nicht-Vertragspartner der Krankenkasse gewählt, müssen die Kosten privat gezahlt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld darüber informiert, wer Leistungsbringer ist, damit die Kosten übernommen werden. Wenn Sie einen passenden Partner gefunden haben, haben Sie einen Anspruch auf Beratung, Anpassung und Einweisung. Das Homecareunternehmen, Sanitätshaus oder die Apotheke ist dazu verpflichtet, das passende Produkt für Sie zu finden. Dazu werden sie ausgemessen, damit ein optimaler Schutz gewährleistet werden kann.

Wann zahlt die Kasse nicht?

Sollten Sie ein höherwertiges Produkt oder eine höhere Anzahl an Inkontinenzprodukten, als vom Arzt attestiert (es ist also keine medizinische Notwendigkeit gegeben) wünschen, muss die Differenz zwischen Ihrem Wunschprodukt und dem des Kassenmodells privat gezahlt werden. Allerdings besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Alternativlösung mit der jeweiligen Krankenkasse zu finden. Vor allem, wenn eine größere Anzahl benötigt wird, sollte die Krankenkasse angesprochen werden.

Wie bekomme ich eine Inkontinenzhilfe auf Rezept?

Sie können auch eine monatliche Lieferung vereinbaren. Diese kann auf Wunsch auch diskret erfolgen.

Sollten Sie auf der Suche nach einem passenden Anbieter in ihrer Nähe für Inkontinenzhilfen sein, können Sie unsere kostenlose Service-Hotline unter der Rufnummer 0800 122 273 0 kontaktieren. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen nach einem passen Anbieter.

So funktioniert's - Saugende Inkontinenzhilfe auf Rezept (Kassenmodell) bestellen

1. Krankenkasse und PLZ auswählen

Mapspunkte auf einer Karte

Wählen Sie oben Ihre Krankenkasse aus und geben Sie Ihre PLZ ein.  

2. Anbieter für Bestellung aussuchen

Inkontinenzhilfen in einem Karton mit blauen Tropfen

Es werden passende Sanitätshäuser angezeigt. Suchen Sie sich eines aus.

3. Bestellung des Produkts abschließen

Ein Einkaufswagen und ein Kommunikationssymbol auf einem Computer

Schließen Sie die Bestellung ab oder lassen Sie sich kostenlos beraten.

Bewertungen - Saugende Inkontinenzhilfe auf Rezept (Kassenmodell)

Für dieses Produkt gibt es keine Bewertungen.

Häufig gestellte Fragen zu - Saugende Inkontinenzhilfe auf Rezept (Kassenmodell)

Kann ich mir die Inkontinenzhilfen auf Rezept selbst aussuchen?

Die Inkontinenzartikel werden für Sie individuell angepasst, damit ein optimaler Schutz besteht. Sie sollten mit ihrem Arzt besprechen, welche Hilfsmittelart am besten zu Ihnen passt. Dies kann dann verschrieben werden. Die genaue Ausführung kann von Krankenkasse und Sanitätshaus bedingt sein.

Können die Kosten für Inkontinenzprodukte von der Krankenkasse übernommen werden?

Als gesetzlicher Versicherter stehen Ihnen bei einer ärztlichen Attestierung ausreichend Inkontinenzprodukte zu. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse getragen. Lediglich eine Zuzahlung von 10 % maximal jedoch 10€ müssen gezahlt werden.

Lohnt sich eine Zuzahlung bei Inkontinenzhilfen auf Rezept?

Nicht in jedem Fall lohnt sich eine Zuzahlung. Denn eine Zuzahlung kann teilweise höher ausfallen als der Kaufpreis. Aus diesem Grund sollte sich vorher gut informiert werden, um das bestmögliche individuell herauszufinden. Anbieter, die sie beraten können, finden Sie bei 1ACare.

Was kosten Inkontinenzprodukte?

Ohne Zuzahlung kosten Inkontinenzprodukte ungefähr 16-23€. Mit Rezept bekommen Sie die Produkte zwischen 5-10€. Sind Sie von der Zuzahlung befreit sogar kostenlos.

Welche Produkte zählen zu Inkontinenzhilfen auf Rezept?

Zu den Inkontinenzprodukten zählen unter anderem Inkontinenzeinlagen, Inkontinenz Windel und Einmal-Slips, Fixierhosen und Netzhosen, Inkontinenzunterwäsche, Bettschutz und Matratzenschutz, Hautpflege, Sitz-Auflagen und Bademode.

Wer hat Anspruch auf Inkontinenzhilfen auf Rezept?

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Richtwert liegt bei 100ml austretende Flüssigkeit in 4 Stunden. Bei einer ärztlichen Attestierung haben Sie Anspruch auf Inkontinenzhilfen.

Wer ist der passende Anbieter für Inkontinenzhilfen?

Bevor Sie mit einem Rezept zu einer Apotheke gehen, sollten Sie sich vorher darüber informieren, wer Leistungsbringer Ihrer Krankenkasse ist, denn nur, wenn Sie bei einem Leistungsbringer Ihre Inkontinenzartikel kaufen, können die Kosten erstattet werden.
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  2. Sie benötigen ein gültiges Rezept.
  3. Sanitätshäuser können Rezeptgebühren von bis zu 10 € berechnen.
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