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Stundenweise Betreuung Mobiler Dienst

Die Stiftung Karlshöhe steht bereits seit 1876 an der Seite von Menschen, die in unterschiedlichen Lebenslagen der Begleitung und Hilfestellung benötigen. Unsere mobilen Pflegekräfte sind mit Herz, Verstand und Nächstenliebe für Sie da, damit Sie auch weiterhin in ihren eigenen vier Wänden gut zurechtkommen und weitgehend selbständig leben können. Das Besondere am Mobilen Dienst ist, dass das Angebot – neben der Senioren- und Krankenpflege – auch auf Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung sowie auf Menschen mit sozialen Schwierigkeiten ausgerichtet ist. Wir bieten folgende Leistungen: Häusliche Pflege z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, beim Toilettengang. Pflege für Menschen mit Behinderung (Physisch) Pflege für Menschen mit Behinderung (Psychisch) Betreuungs- und Entlastungsleistungen z.B. Begleitung im Alltag und Entlastung pflegender Angehöriger; Die Abrechnung erfolgt über das Budget von 125 Euro im Monat.

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Die Stiftung Karlshöhe steht bereits seit 1876 an der Seite von Menschen, die in unterschiedlichen Lebenslagen der Begleitung und Hilfestellung benötigen. Unsere mobilen Pflegekräfte sind mit Herz, Verstand und Nächstenliebe für Sie da, damit Sie auch weiterhin in ihren eigenen vier Wänden gut zurechtkommen und weitgehend selbständig leben können. Das Besondere am Mobilen Dienst ist, dass das Angebot – neben der Senioren- und Krankenpflege – auch auf Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung sowie auf Menschen mit sozialen Schwierigkeiten ausgerichtet ist.

Weitere Dienstleistungen - Mobiler Dienst

Verhinderungspflege - Mobiler Dienst Verhinderungspflege  Mobiler Dienst

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Kurzzeitpflege - Mobiler Dienst Kurzzeitpflege  Mobiler Dienst

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Pflegeberatung - Mobiler Dienst Pflegeberatung  Mobiler Dienst

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Ausbildung und Beruf - Mobiler Dienst Ausbildung und Beruf  Mobiler Dienst

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Stundenweise Betreuung - Mobiler Dienst

Die wichtigsten Informationen zur stundenweisen Betreuung (auch stundenweise Seniorenbetreuung)

Die stundenweise Betreuung ist eine gute Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger und besonders geeignet, wenn die pflegebedürftige Person nur wenige Stunden in der Woche auf Hilfe angewiesen ist. Egal, ob Hilfe im Haushalt, eine Einkaufshilfe oder Alltagsbegleitung benötigt wird, die stundenweise Betreuung ist hierbei die richtige Wahl. Wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, lässt sich diese Art der Betreuung ideal damit kombinieren.

Viele ältere Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten lieber in der eigenen Wohnung bleiben, anstatt in ein Alten- oder Pflegeheim zu müssen. Da es sich bei der stundenweisen Seniorenbetreuung um eine ambulante Betreuung handelt, kann für Entlastung pflegender Angehöriger gesorgt und die Seniorenbetreuung zu Hause durchgeführt werden, ohne, dass der Schritt zum Heim nötig wird.

Die Leistungen der stundenweisen Betreuung sind sehr umfangreich und vielschichtig. Wird beispielsweise Hilfe im Haushalt benötigt, übernimmt die Betreuungsperson kleinere Aufgaben oder führt diese mit der pflegebedürftigen Person gemeinsam durch. Bei der stundenweisen Seniorenbetreuung handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Haushaltshilfe. Auch das gemeinsame Kochen, Spielen, Musizieren, Spazierengehen oder Gespräche gehören zum Tätigkeitsbereich. Besitzt die Betreuungsperson einen Führerschein oder ist der Arzt, Friseur oder Supermarkt fußläufig zu erreichen, zählt auch die Alltagsbegleitung zum Angebot. Dabei handelt es sich beispielsweise um Aufgaben, wie die Begleitung zum Einkauf, Arzttermin oder Friseurbesuch. Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um eine stundenweise Pflege handelt, wie es beim ambulanten Pflegedienst der Fall ist. Die Betreuungspersonen dürfen weder Spritzen geben, noch Medikamente verabreichen und führen keinerlei pflegende Aufgaben durch.

Auch wenn die stundenweise Betreuung oft als Seniorenbetreuung bzw. Seniorenhilfe bezeichnet wird, richtet sich diese Dienstleistung auch an andere Personen, die einen Pflegegrad besitzen und auf Hilfe angewiesen sind. So können beispielsweise auch psychisch oder Demenz-Kranke jeden Alters diese Form der Betreuung in Anspruch nehmen. Auch die Behindertenbetreuung übernehmen einige ambulante Betreuungsdienste.

Die Kosten für eine stundenweise Betreuung variieren je nach Anbieter und Region zwischen 20€ und 45€ pro Stunde. Um diese kosten nicht vollständig tragen zu müssen, bietet die Krankenkasse für Personen mit einem Pflegegrad, eine Entlastungsleistung an, den so genannten Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125€ und kann für verschiedenste Entlastungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Dabei ist es egal, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt.

Wenn Sie weitere Informationen zur Stundenweisen Betreuung oder zum Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: