Es sind Kapazitäten frei
Als zugelassener Dienstleister nach § 45a SGB XI für haushaltsnahe Serviceangebote können wir die Leistungen mit allen Pflegekassen abrechnen. Dazu beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung der entsprechenden Mittel. Zu unseren Leistungen gehören beispielsweise: Einkaufen, Kochen und gemeinsames Essen Putzen und pflegen des Haushaltes Waschen und Bügeln der Wäsche Botengänge zur Post/Apotheke Garten- und Winterdienst
Herzlich willkommen bei der PflegeHilfePlus Bodensee – Allgäu – Oberschwaben. Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie eine individuelle Unterstützung bei der häuslichen Pflege und Betreuung an. Unter dem Motto „Pflege daheim statt Pflegeheim“ arbeiten wir seit 2012 persönlich vor Ort als Familienunternehmen und haben in dieser Zeit über 1.500 Betreuungen organisiert. Unser Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen eine individuelle Betreuung und Pflege zu Hause zu ermöglichen. Dafür bieten wir Ihnen die so genannte 24 Stunden Betreuung und Pflege mit osteuropäischen Betreuungskräften sowie die stundenweise Haushaltshilfe mit deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Zusätzlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen der fachlichen Beratung zu allen pflegerelevanten Themen zur Seite, denn Pflege und Betreuung soll auch „einfach“ sein und bleiben. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich werktags von 8.00 – 20.00 Uhr.
Wenn eine stundenweise Versorgung bei Ihnen zu Hause nicht mehr ausreicht, ermöglichen wir Ihnen über eine qualitativ ...
Als zugelassener Dienstleister nach § 45a SGB XI für haushaltsnahe Serviceangebote können wir die Leistungen mit allen ...
PflegeHilfePlus Bodensee |
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E-Mail: kontakt@pflegehilfe.plus |
Website: www.pflegehilfe.plus |
Die stundenweise Betreuung ist eine gute Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger und besonders geeignet, wenn die pflegebedürftige Person nur wenige Stunden in der Woche auf Hilfe angewiesen ist. Egal, ob Hilfe im Haushalt, eine Einkaufshilfe oder Alltagsbegleitung benötigt wird, die stundenweise Betreuung ist hierbei die richtige Wahl. Wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, lässt sich diese Art der Betreuung ideal damit kombinieren.
Viele ältere Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten lieber in der eigenen Wohnung bleiben, anstatt in ein Alten- oder Pflegeheim zu müssen. Da es sich bei der stundenweisen Seniorenbetreuung um eine ambulante Betreuung handelt, kann für Entlastung pflegender Angehöriger gesorgt und die Seniorenbetreuung zu Hause durchgeführt werden, ohne, dass der Schritt zum Heim nötig wird.
Die Leistungen der stundenweisen Betreuung sind sehr umfangreich und vielschichtig. Wird beispielsweise Hilfe im Haushalt benötigt, übernimmt die Betreuungsperson kleinere Aufgaben oder führt diese mit der pflegebedürftigen Person gemeinsam durch. Bei der stundenweisen Seniorenbetreuung handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Haushaltshilfe. Auch das gemeinsame Kochen, Spielen, Musizieren, Spazierengehen oder Gespräche gehören zum Tätigkeitsbereich. Besitzt die Betreuungsperson einen Führerschein oder ist der Arzt, Friseur oder Supermarkt fußläufig zu erreichen, zählt auch die Alltagsbegleitung zum Angebot. Dabei handelt es sich beispielsweise um Aufgaben, wie die Begleitung zum Einkauf, Arzttermin oder Friseurbesuch. Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um eine stundenweise Pflege handelt, wie es beim ambulanten Pflegedienst der Fall ist. Die Betreuungspersonen dürfen weder Spritzen geben, noch Medikamente verabreichen und führen keinerlei pflegende Aufgaben durch.
Auch wenn die stundenweise Betreuung oft als Seniorenbetreuung bzw. Seniorenhilfe bezeichnet wird, richtet sich diese Dienstleistung auch an andere Personen, die einen Pflegegrad besitzen und auf Hilfe angewiesen sind. So können beispielsweise auch psychisch oder Demenz-Kranke jeden Alters diese Form der Betreuung in Anspruch nehmen. Auch die Behindertenbetreuung übernehmen einige ambulante Betreuungsdienste.
Die Kosten für eine stundenweise Betreuung variieren je nach Anbieter und Region zwischen 20€ und 45€ pro Stunde. Um diese kosten nicht vollständig tragen zu müssen, bietet die Krankenkasse für Personen mit einem Pflegegrad, eine Entlastungsleistung an, den so genannten Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125€ und kann für verschiedenste Entlastungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Dabei ist es egal, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt.
Wenn Sie weitere Informationen zur Stundenweisen Betreuung oder zum Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: