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Saamei beraten-schulen-pflegen


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Unserem Auftrag zugrunde liegt der § 9 der Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverordnung - AföVO) vom 10. Januar 2017 Unterstützungs- und Entlastungsangebote im Alltag durch ehrenamtliche Helfer*innen Zielsetzung: Wir möchten mit unseren Angeboten Personen in und um Kiel, die durch Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen als "pflegebedürftig" anerkannt sind, sowie deren pflegenden An- und Zugehörigen / Pflegepersonen durch qualifizierte ehrenamtliche Helfer*innen niedrigschwellige Unterstützung im Alltag anbieten. Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote orientieren sich an den Bedarfen der pflegebedürftigen Person und denen der pflegenden Angehörigen. Sie sind so ausgerichtet, dass die Qualität der nichtstationären Pflege und Begleitung gesichert und gefördert wird und sollen unter anderem genutzt werden, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (z.B. durch Begleitung zu Zusammenkünften zur Förderung sozialer Kontakte). Durch unsere Angebote soll den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit eröffnet werden, so lange wie möglich in ihrem gewohnten sozialen Umfeld und in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben zu können. Zielgruppe: Unsere Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind an pflegebedürftige Erwachsene und deren Pflegepersonen gerichtet, die in Kiel und in einem Umfeld von ca. 20 km in ihrer eigenen Häuslichkeit leben. Angebotspalette: Betreuungsangebote beziehen sich auf die individuellen Bedarfe und Wünsche der pflegebedürftigen Person. Entlastungsangebote unterstützen pflegebedürftige Personen z.B. bei der Haushaltsführung Entlastungsangebote unterstützen pflegebedürftige Personen z.B. bei der Alltagsbewältigung Entlastungsangebote unterstützen bei der Inanspruchnahme von Freizeitaktivitäten Entlastungsangebote (Beschäftigung mit der pflegebedürftigen Person) ermöglichen pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen die stundenweise Abwesenheit Qualifikation der ehrenamtlichen Kräfte: Eingesetzt werden ausschließlich erwachsene Personen, die die laut AföVO geforderte Grundschulung von 20 Unterrichtseinheiten plus 10 Unterrichtseinheiten zu einem Schwerpunktthema absolviert haben. Eingesetzte ehrenamtliche Betreuungskräfte werden an mindestens einer Fortbildung über acht Unterrichtseinheiten im Jahr teilnehmen. Vergütung: Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung werden wir mit € 10,- pro Stunden im Rahmen des § 45b SGB XI

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