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Stundenweise Betreuung Saamei beraten-schulen-pflegen

Angebotspalette: Betreuungsangebote beziehen sich auf die individuellen Bedarfe und Wünsche der pflegebedürftigen Person. Beispielsweise Förderung der Beweglichkeit durch leichte Übungen, Stuhl- oder Sitzgymnastik, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen (Arzt, Behörden) oder Treffen (Nachbarschaft, Freundeskreis, Senioren-nachmittage), Bewegungsspiele Förderung kognitiver Fähigkeiten durch Spielen, Vorlesen, gemeinsames Rätseln, Biographiearbeit, Gespräche Förderung positiver Stimmungslagen durch Begleitung und Unterstützung beim Hobby u.ä. Entlastungsangebote unterstützen pflegebedürftige Personen z.B. bei der Haushaltsführung Hilfestellung beim Staubsaugen bei vorliegenden Gangstörungen, Standinstabilität u.ä. gemeinsames Einkaufen und Wegräumen der Einkäufe, Kontrolle des Mindesthaltbarkeitsdatums von Lebensmitteln Hilfestellung bei der Wäschepflege: Tragen des schweren Wäschekorbs, Aufhängen großer Wäschestücke, Abziehen und frisch Beziehen des Bettes Entlastungsangebote unterstützen pflegebedürftige Personen z.B. bei der Alltagsbewältigung Begleitung zu Außenterminen (Arzt, Behörden, Freunden, Familie) bei Gangunsicherheit oder als Hilfestellung zur Bewältigung von schwierigen Situationen evtl. Hilfestellung bei Erledigung von Postsendungen Entlastungsangebote unterstützen bei der Inanspruchnahme von Freizeitaktivitäten Begleitung zu Treffen von Freunden und Familie Begleitung zu Kino- und Theaterveranstaltungen Begleitung zu Museums- und Ausstellungsveranstaltungen Begleitung bei sportlichen Aktivitäten Entlastungsangebote (Beschäftigung mit der pflegebedürftigen Person) ermöglichen pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen die stundenweise Abwesenheit zur Erledigung eigener Aufgaben (Arztbesuche, Friseurtermin, Einkäufe) um Abstand zu gewinnen / zur Selbstfürsorge (Treffen mit Freunden, Angehörigengesprächskreise, individuelle "Oasen") zum Besuch von Informations- und Schulungsangeboten hinsichtlich der Rolle als Pflegeperson (Pflegekurse, spezielle fachbezogene Schulungsangebote ("wertschätzender Umgang mit Menschen mit Demenz", "Bewegungsförderung", "prophylaktisches Arbeiten in der häuslichen Pflege" …) zum Beibehalten von Hobbys

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Unserem Auftrag zugrunde liegt der § 9 der Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverordnung - AföVO) vom 10. Januar 2017 Unterstützungs- und Entlastungsangebote im Alltag durch ehrenamtliche Helfer*innen Zielsetzung: Wir möchten mit unseren Angeboten Personen in und um Kiel, die durch Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen als "pflegebedürftig" anerkannt sind, sowie deren pflegenden An- und Zugehörigen / Pflegepersonen durch qualifizierte ehrenamtliche Helfer*innen niedrigschwellige Unterstützung im Alltag anbieten. Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote orientieren sich an den Bedarfen der pflegebedürftigen Person und denen der pflegenden Angehörigen. Sie sind so ausgerichtet, dass die Qualität der nichtstationären Pflege und Begleitung gesichert und gefördert wird und sollen unter anderem genutzt werden, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (z.B. durch Begleitung zu Zusammenkünften zur Förderung sozialer Kontakte). Durch unsere Angebote soll den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit eröffnet werden, so lange wie möglich in ihrem gewohnten sozialen Umfeld und in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben zu können. Zielgruppe: Unsere Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind an pflegebedürftige Erwachsene und deren Pflegepersonen gerichtet, die in Kiel und in einem Umfeld von ca. 20 km in ihrer eigenen Häuslichkeit leben. Angebotspalette: Betreuungsangebote beziehen sich auf die individuellen Bedarfe und Wünsche der pflegebedürftigen Person. Entlastungsangebote unterstützen pflegebedürftige Personen z.B. bei der Haushaltsführung Entlastungsangebote unterstützen pflegebedürftige Personen z.B. bei der Alltagsbewältigung Entlastungsangebote unterstützen bei der Inanspruchnahme von Freizeitaktivitäten Entlastungsangebote (Beschäftigung mit der pflegebedürftigen Person) ermöglichen pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen die stundenweise Abwesenheit Qualifikation der ehrenamtlichen Kräfte: Eingesetzt werden ausschließlich erwachsene Personen, die die laut AföVO geforderte Grundschulung von 20 Unterrichtseinheiten plus 10 Unterrichtseinheiten zu einem Schwerpunktthema absolviert haben. Eingesetzte ehrenamtliche Betreuungskräfte werden an mindestens einer Fortbildung über acht Unterrichtseinheiten im Jahr teilnehmen. Vergütung: Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung werden wir mit € 10,- pro Stunden im Rahmen des § 45b SGB XI

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Die wichtigsten Informationen zur stundenweisen Betreuung (auch stundenweise Seniorenbetreuung)

Die stundenweise Betreuung ist eine gute Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger und besonders geeignet, wenn die pflegebedürftige Person nur wenige Stunden in der Woche auf Hilfe angewiesen ist. Egal, ob Hilfe im Haushalt, eine Einkaufshilfe oder Alltagsbegleitung benötigt wird, die stundenweise Betreuung ist hierbei die richtige Wahl. Wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, lässt sich diese Art der Betreuung ideal damit kombinieren.

Viele ältere Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten lieber in der eigenen Wohnung bleiben, anstatt in ein Alten- oder Pflegeheim zu müssen. Da es sich bei der stundenweisen Seniorenbetreuung um eine ambulante Betreuung handelt, kann für Entlastung pflegender Angehöriger gesorgt und die Seniorenbetreuung zu Hause durchgeführt werden, ohne, dass der Schritt zum Heim nötig wird.

Die Leistungen der stundenweisen Betreuung sind sehr umfangreich und vielschichtig. Wird beispielsweise Hilfe im Haushalt benötigt, übernimmt die Betreuungsperson kleinere Aufgaben oder führt diese mit der pflegebedürftigen Person gemeinsam durch. Bei der stundenweisen Seniorenbetreuung handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Haushaltshilfe. Auch das gemeinsame Kochen, Spielen, Musizieren, Spazierengehen oder Gespräche gehören zum Tätigkeitsbereich. Besitzt die Betreuungsperson einen Führerschein oder ist der Arzt, Friseur oder Supermarkt fußläufig zu erreichen, zählt auch die Alltagsbegleitung zum Angebot. Dabei handelt es sich beispielsweise um Aufgaben, wie die Begleitung zum Einkauf, Arzttermin oder Friseurbesuch. Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um eine stundenweise Pflege handelt, wie es beim ambulanten Pflegedienst der Fall ist. Die Betreuungspersonen dürfen weder Spritzen geben, noch Medikamente verabreichen und führen keinerlei pflegende Aufgaben durch.

Auch wenn die stundenweise Betreuung oft als Seniorenbetreuung bzw. Seniorenhilfe bezeichnet wird, richtet sich diese Dienstleistung auch an andere Personen, die einen Pflegegrad besitzen und auf Hilfe angewiesen sind. So können beispielsweise auch psychisch oder Demenz-Kranke jeden Alters diese Form der Betreuung in Anspruch nehmen. Auch die Behindertenbetreuung übernehmen einige ambulante Betreuungsdienste.

Die Kosten für eine stundenweise Betreuung variieren je nach Anbieter und Region zwischen 20€ und 45€ pro Stunde. Um diese kosten nicht vollständig tragen zu müssen, bietet die Krankenkasse für Personen mit einem Pflegegrad, eine Entlastungsleistung an, den so genannten Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125€ und kann für verschiedenste Entlastungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Dabei ist es egal, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt.

Wenn Sie weitere Informationen zur Stundenweisen Betreuung oder zum Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: