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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 2: Pflegegeld und Leistungen

Der zweite der fünf Pflegegrade bezieht sich auf Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich körperlich, geistig und oder psychisch beeinträchtigt sind. Das bedeutet, dass es ihnen zunehmend schwerer fällt ihren Alltag allein zu bestreiten und sie auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Pflegegrad ermöglicht es Menschen diverse Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Der Pflegegrad 2 umfasst dabei unter anderem, im Kontrast zu Pflegegrad 1, auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.


Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.


Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 11.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Pflegestufe vs. Pflegegrad
  • Voraussetzungen
  • Leistungen
  • Kombileistungen
  • Abrechnung
  • Zeitaufwand-Tabelle
  • Pflegegrad bei Kindern
  • Fallbeispiel
  • Das Wichtigste in Kürze
  • FAQ
  • Quellenverzeichnis
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Pflegestufe vs. Pflegegrad

Heißt es Pflegestufe oder Pflegegrad?

Es gibt keine Pflegestufen mehr, nur noch Pflegegrade. Bis 2017 wurde noch in Pflegestufen unterschieden, die Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen etwas bevorteilten. Das neue System der Pflegegrade unterscheidet nicht länger zwischen körperlicher, psychischer und geistiger Beeinträchtigung.

Alle Kategorien fließen in das Gutachten mit ein, was eine gleichberechtigte Unterstützung ermöglicht. Darüber hinaus werden auch weniger beeinträchtigte Menschen berücksichtigt und der Fokus liegt nicht länger auf dem Zeitaufwand, sondern der Selbständigkeit der Betroffenen.

Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind die Vorschriften für die soziale Pflegversicherung in Deutschland festgehalten. Es bildet die Grundlage der Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen in der stationären und Pflege.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Pflegeversicherung

Die erste Voraussetzung dafür, einen Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen zu erhalten, ist eine Pflegversicherung. Die Pflegeversicherung steht dabei in Abhängigkeit von der Krankenversicherung. Bei gesetzlich Pflichtversicherten läuft die Pflegeversicherung automatisch über die eigene Krankenkasse. Da eine Versicherungspflicht besteht, müssen Menschen mit einer privaten Krankenversicherung auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, kann sich aussuchen, ob er oder sie sich lieber gesetzlich oder privat pflegeversichern möchte. Die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung sind gleichwertig der gesetzlichen, jedoch müssen Sachleistungen über eine Kostenerstattung abgerechnet werden. Falls Kinder pflegebedürftig sein sollten, sind sie über ihre Eltern pflegeversichert.  

Darüber hinaus muss eine Beeinträchtigung dauerhaft sein, damit die Pflegeversicherung zahlt. Das heißt, dass sie voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten wird.


Pflegegrad 2 Beantragen

Der nächste Schritt besteht darin, die Pflegeleistungen zu beantragen und einen Pflegegrad zugeteilt zu bekommen. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegekasse ist in der Regel auch die eigene Krankenkasse. Der Antrag ist formlos mittels Telefons, Briefs, E-Mail oder Fax möglich. Manchmal gibt es auch direkt auf der Website der Krankenkasse ein Online - Formular. Von einem telefonischen Antrag ist insofern abzuraten, da es im Nachhinein keinen Nachweis über den Eingang des Antrages auf Pflegeleistungen gibt.   

Infolge des Antrags wird in der Regel ein Formular ausgestellt, in welchem nach voraussichtlicher Organisation und Umfang der Pflege gefragt wird. Es ist sinnvoll sich umfangreich Gedanken zu machen. Änderungen sind im Nachhinein durch entsprechende Anträge noch möglich.

Anschließend wird der entsprechende Pflegegrad durch einen Gutachter des MDK ermittelt und über den Antrag auf Pflegeleistungen entschieden. Wird ein solcher Antrag abgelehnt oder ist man mit der Einstufung nicht zufrieden, so kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Dazu muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Pflegebescheides die Pflegekasse kontaktiert werden. Vor allem wenn eigentlich eine höhere Pflegestufe erreicht werden könnte, kann sich ein solcher Widerspruch lohnen.

Grundsätzlich sollte der Antrag so schnell wie möglich gestellt werden. Das bedeutet, sobald sich abzeichnet, dass eine Person nicht länger dazu in der Lage sein wird ihren Alltag selbst zu meistern.

Wichtig: Die Leistungen werden immer erst ab dem Punkt der Antragstellung gezahlt. Dabei ist unwichtig wie lange eine Person schon pflegebedürftig ist.

Pflegegrad 2 Gutachten und Punkte

Gutachten und Punkte bei Pflegegrad 2

Nach dem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wurde, muss ein qualifizierter Gutachter, vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die genaue Situation beurteilen. Das Gutachten wird bei einem Hausbesuch erstellt. Dies ist wichtig, damit ein realistisches Bild von Selbständigkeit und Wohnsituation der pflegebedürftigen Person übermittelt werden kann. Es ist empfehlenswert, dass eine Vertrauensperson der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen anwesend ist, um die Situation möglichst angenehm zu gestalten.

Bei dem Gutachten werden folgende Gesichtspunkte betrachtet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

In allen Kategorien können Punkte erreicht werden, die addiert den Pflegegrad bestimmen. Wer zwischen 27 und 47,5 von 100 Punkten erreicht, erhält den Pflegegrad 2.Somit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.

Es ist hilfreich bei einem solchen Termin, wenn vorhanden, Arzt- und Krankenhausberichte sowie ein Pflegetagebuch bereitzuhalten. Dies ermöglicht der begutachtenden Person einen besseren Einblick in die Situation und dementsprechend eine bessere Einschätzung.

Genaueres zur Bestimmung der Pflegegrade können Sie auch hier noch einmal nachlesen.


Leistungen

Leistungen bei Pflegegrad 2

Leistungen bei Pflegegrad 2

Ein Pflegegrad ermöglicht eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen durch die Pflegekasse. Abhängig davon, ob eine Person stationär, ambulant oder ehrenamtlich gepflegt wird können andere Beträge in Anspruch genommen werden.  Teilweise können davon Leistungen kombiniert werden, andere schließen sich jedoch aus.

Übersicht – Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

  • Stationäre Pflege: 770€ mtl.
  • Pflegegeld: 316€ mtl.
  • Pflegesachleistung:  724 €
  • Entlastungsbetrag: 125€ mtl.
  • Kurzzeitpflege: 1.774€
  • Verhinderungspflege: 1.612€ jhr.
  • Tages- und Nachtpflege: 689€ mtl.
  • Pflegehilfsmittel:  40€ mtl.
  • Hausnotruf: 23€ mtl.
  • Wohnraumanpassung: 4.000€ gesamt je Maßnahme
  • Wohngruppen-Gründungszuschuss: 2.500€ p.P. max. 10.000€
  • Wohngemeinschaftszuschuss: 214€ mtl.

Stationäre Pflege

Wenn eine Person mit Pflegegrad 2 dauerhaft in einer speziellen Einrichtung oder einem Pflegeheim unterkommt, dann übernimmt die Pflegekasse 770 Euro pro Monat. Abgerechnet wird mit der Einrichtung. Es muss jedoch ein gewisser Eigenanteil übernommen werden. Allerdings ist dieser mittlerweile einrichtungseinheitlich. Das bedeutet, dass er dauerhaft gleichbleibt und nicht mit einer Änderung des Pflegegrades angehoben werden darf. Darüber hinaus gibt es bei einer vollstationären Betreuung keine weiteren Pflegeleistungen, da hier bereits rund um die Uhr alles zur Verfügung steht.

Pflegegeld

Übernimmt die Pflege eine ehrenamtliche Person, wie Verwandte oder Freunde, so werden von der Pflegekasse 316 Euro im Monat gezahlt. Das Geld geht dabei direkt an die pflegebedürftige Person und kann von ihr an die Pflegeperson weitergegeben werden. Die ehrenamtliche Pflegende, wie pflegende Angehörige, erhalten kein eigenes Pflegegeld.  

Pflegesachleistungen

Lebt eine Person mit dem Pflegegrad 2 zu Hause oder im Betreuten Wohnen und benötigt einen professionellen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder Unterstützung bei der Gestaltung ihres Alltages, so können 724 Euro von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass der Dienstleister von der eigenen Krankenkasse anerkannt wird.

Die Abrechnung, der Pflegesachleistungen, findet in der Regel direkt zwischen dem Dienstleister und der Krankenkasse statt. Bei privat Versicherten muss jedoch in Vorkasse gegangen werden

Entlastungsbeitrag

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Bei jedem Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel  für eine Haushaltshilfe, Freizeitangebote oder Arzt und Behörden Begleitungen aufgewendet werden. Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie Waschen und Anziehen, sind allerdings ausgenommen. Diese Leistungen können nur bei Pflegegrad 1 vom Entlastungsbetrag gedeckt werden. Der Entlastungsbetra kann nur bezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht in einer stationären Einrichtung lebt. Der Betrag ist zur Unterstützung im Alltag gedacht.

Dieses Geld muss nicht beantragt werden, es gilt das Prinzip der Rückerstattung. Das bedeutet, dass die Rechnungen in Vorkasse bezahlt und später mit der Pflegekasse abgerechnet werden müssen. Dabei gilt zu beachten, dass die Pflegekasse nur qualifizierte Angebote übernimmt. Es sollte also vorher abgeklärt sein, ob das gewünschte Angebot wirklich von der eigenen Pflegekasse übernommen wird.

Gut zu wissen ist außerdem, dass nicht verwendete Beträge über das Jahr hin angesammelt werden können. Dies geht immer pro Kalenderjahr und verfällt erst ab Juni des folge Jahres.

Tages- und Nachtpflege

Seit 2015 kann man, neben Pflegesachleistungen und Pflegegeld, eine extra Unterstützung für teilstationäre Betreuung in Anspruch nehmen. Beim zweiten Pflegegrad beträgt sich das auf weitere 689 Euro im Monat. Nicht übernommen werden allerdings die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eventuelle Investitionen.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht möglich ist und auf eine stationäre. Alternative ausgewichen werden muss, können auch hier ab Pflegegrad 2 gewisse Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse zahlt dabei 1.774 Euro für max. acht Wochen im Kalenderjahr. Der Antrag muss allerdings gestellt werden, bevor die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird und die gewählte Einrichtung sollte mit der Pflegekasse abgesprochen werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden allerdings ebenfalls nicht übernommen.

Das Pflegegeld wird in Zeit bis zu 50% weitergezahlt.

Verhinderungspflege

Ist die pflegende Person für kurze Zeit verhindert, zum Beispiel selbst krank oder im Urlaub, und die Pflege wird zeitweise von einem ambulanten Pflegedienst oder anderen nicht Verwandten übernommen, so kann man ab Pflegegrad 2 für sechs Wochen im Jahr 1.612 Euro von der Pflegekasse beanspruchen. Voraussetzung ist, dass man bereits sechs Monate zuvor von einer ehrenamtlichen Person regelmäßig betreut wurde. Zu ehrenamtlichen Personen zählen unter anderem Verwandte, Freunde und Nachbarn. In diesen 6 Monaten muss keine Einstufung in Pflegegrad 2 erfolgt sein, der Pflegegrad ist erst ab Zeitpunkt der Beantragung relevant.

Wird die Verhinderungspflege von Verwandten oder anderen Mitgliedern der Wohngemeinschaft übernommen, kann anteilig auch Geld erstattet werden. Dabei gilt, dass das 1,5 fache des Pflegegeldes nicht überschritten werden darf. Bei Pflegegrad 2 wären es also maximal 474 Euro im Monat. Hier müssen alle Rechnungen mit der Pflegekassen abgerechnet werden.

Grundsätzlich können in dieser Zeit entweder die Pflegesachleistungen, in voller Höhe (724Euro mtl.), oder  50% des Pflegegelds weiterhin bezogen werden.

Interessant ist auch, dass Verhinderungspflege stundenweise beantragt werden kann. Ist die Betreuung dabei kürzer als 8 Stunden entfällt die Regel, dass nur für maximal sechs Wochen im Jahr gezahlt wird und die 1.612 Euro können auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt werden. Dies kann unter anderem für die 24h-Pflege interessant sein.

Pflegehilfsmittel

Für medizinische  Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, kann man sich mit Pflegegrad bis zu 40  Euro im Monat von der Krankenkasse zurückerstatten lassen.

Zuschuss für Wohngruppen

Seit 2017 können Menschen ab Pflegegrad 2, die eine Wohngemeinschaft zur gegenseitigen Unterstützung im Alltag gründen wollen, einen Gründungszuschuss von 2.500 Euro pro Person aber maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe beantragen. Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse auch einen monatlichen Zuschuss von je 214 Euro. Von letzterem können organisatorische und hauswirtschaftliche Hilfen bezahlt werden, um den Mehraufwand, der in einer Wohngruppe zustande kommt, finanzieren zu können.   

Förderung von Wohnraumanpassung 

Eine häusliche Pflege verlangt meist nach gewissen Anpassungen des Wohnraums. Dafür können sich Menschen mit Pflegegrad 2 bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme  erstatten lassen. Wohnen mehrere Menschen mit diesem Anspruch zusammen, so können sogar bis zu 16.000 Euro erstattet werden. Als Maßnahme zählt dabei nicht eine bestimmte Anpassung, wie zum Beispiel das Einbauen einer barrierefreien Wanne, sondern eine zusammenhängende Baumaßnahme, also der gesamten barrierefreien Anpassung des Badezimmers bzw. der Wohnung. Verschlechtert sich der Zustand einer Person so, dass neue Anpassungen notwendig sind, so zählt dies als erneute Maßnahme und es können nochmals 4.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Verschlechterung darf allerdings nicht absehbar gewesen sein.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Des Weiteren können kostenlose Beratungstermine für die Anpassung von Wohnraum und Pflege auf die individuellen Bedürfnisse, sowie kostenlose Schulungsangebote für ehrenamtliche Pflegende und ein Zuschuss für einen Hausnotruf in Anspruch genommen werden.


Kombileistungen

Kombileistungen bei Pflegegrad 2

Kombination von Leistungen bei Pflegegrad 2

Die meisten dieser Leistungsangebote lassen sich auf unterschiedliche Weise kombinieren, wodurch an einzelnen Stellen mehr Geld für bestimmte Angeboten gewonnen werden kann.

Kombination Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Nimmt eine Person mit Pflegegrad die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch, so kann anteilig Pflegegeld beantragt werden. Werden zum Beispiel nur 70% der Pflegesachleistungen genutzt können 30% des Pflegegeldes ausgezahlt werden.

Kombination Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Es kann sowohl Geld von der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden als auch umgekehrt. Es gelten jedoch unterschiedliche Regeln.

Wird mehr Geld für die Kurzzeitpflege benötigt, kann der gesamte Betrag, welcher für eine eventuelle Verhinderungspflege zur Verfügung steht oder alles was davon für das entsprechende Kalenderjahr noch übrig ist, für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Insgesamt wäre also eine Unterstützung von bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege möglich.

Ist der Fall umgedreht, kann allerdings nur die Hälfte der Kurzzeitpflegeleistungen auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Hier übernimmt die Pflegekasse also maximal 2.499 Euro für Verhinderungspflege, bei Pflegegrad 2.

Kombination Entlastungsbetrag und teilstationäre Pflege

Sowohl bei der Tages- und Nachtpflege, also auch bei der Kurzzeitpflege werden keine Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und eventuell anfallende Investitionskosten übernommen. Diese Kosten können aber über den Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 Kombination Sachleistungen und Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Wird nicht der gesamte Betrag der Pflegesachleistungen genutzt, so können bis zu 40% auch auf Aufwendungen, die sonst unter den Entlastungsbetrag fallen würden, übertragen werden.

Sozialhilfe bei Pflegegrad 2

Wenn sowohl die entsprechenden Pflegeleistungen als auch die möglichen Kombinationszuschüsse nicht ausreichen sollten und auch das private Vermögen nicht genügt, kann Sozialhilfe  beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass die pflegebedürftige Person selbst den Antrag stellt und nicht die pflegende Person bzw. jemand aus der Verwandtschaft.  

Achtung: Liegt das Einkommen von einem oder mehreren Kindern der pflegebedürftigen Person über 100.000 Euro Brutto im Jahr, so zahlt unter Umständen nicht das Sozialamt, sondern die Kinder sind dazu verpflichtet ihren Eltern Unterhalt zu bezahlen. Alles zum Thema Elternunterhalt können sie in unserem Artikel hier nachlesen.


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Abrechnung

Abrechnung

Abrechnung bei Pflegegrad 2

Je nach Leistungsangebot wird entweder direkt mit dem Dienstleister abgerechnet, die pflegebedürftige Person bekommt das Geld überwiesen oder Kosten können nachträglich von der Pflegekasse erstattet werden. Teilweise können aber auch Vereinbarungen mit bestimmten Dienstleistern getroffen werden, sodass  direkt mit der Pflegekasse, über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Dies kann zum Beispiel bei regelmäßigen Apotheken-Einkäufen in dem gleichen EinrichtungGeschäft nützlich sein.

Abrechnung mit dem Dienstleister:

  • Vollstationäre Pflege
  • Pflegesachleistungen

Direkte Überweisung an die pflegebedürftige Person:

  • Pflegegeld

Rückerstattung:

  • Ausgaben im Rahmen des Entlastungsbetrags


Zeitaufwand-Tabelle

Pflegegrad 2 Zeitaufwand-Tabelle

Eigentlich sind die Zeitaufwand-Tabellen nicht länger von Nöten, da durch die Änderung der Pflegestufen in Pflegegrade auch der Fokus auf die aufgewendete Zeit wegfällt. Richtwerte können für pflegende Personen trotzdem hilfreich sein, um den Arbeitsaufwand richtig einschätzen zu können. Ein Pflegetagebuch zu führen, kann für die Gutachten aber auch für den eigenen Überblick ebenfalls weiterhin nützlich sein.

Bei Pflegegrad 2 können unter Umständen in folgenden Bereichen Aufwände entstehen. Es ist sehr wichtig den Menschen ihren Raum und ihre Zeit zu geben und ihnen so viel Selbstständigkeit zu lassen wie möglich.

  •  Körperpflege:

o    Waschen, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren, Eincremen


  • Ernährung:

o    Eventuell spezielle Zubereitungen

o    Verlangsamte Nahrungsaufnahme


  •  Darm- und Blasenentleerung

o    Benutzung des WCs

o    Ordnen der Kleider


  • Mobilität

o    Kleiden, Aufstehen und ins Bett gehen, Treppen, Spazieren


Pflegegrad bei Kindern

Pflegegrad 2 bei Kindern

Pflegegrad 2 bei Kindern

Da es genetisch bedingt, durch Unfälle oder Krankheiten auch in sehr jungen Jahren zu einem erhöhten Pflegeaufwand kommen kann, ist es auch möglich für Kinder einen Pflegegrad zu beantragen.

Die Einschätzung ist hier teilweise schwerer, da vor allem sehr junge Kinder grundsätzlich nicht besonders selbständig sind. Vor allem bei Kindern unter 18 Monaten wird daher zunächst pauschal einen Grad höher eingestuft. Es reichen also bereits 12,5 bis 27 Punkte, um Pflegegrad 2 zu erreichen.

Ansonsten unterscheidet sich die Einstufung nicht. Nach der Antragstellung kommt es zu einem Gutachten und letztlich zur Einstufung sowie der Möglichkeit Unterstützung zu beanspruchen.

Die Leistungen gleichen dabei denen für Erwachsene, allerdings wird das Pflegegeld in diesem Fall an die Eltern und nicht direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.


Fallbeispiel

Fallbeispiel Pflegegrad 2

Fallbeispiel für Pflegegrad 2

Frau Meier ist 75 Jahre alt und lebt allein. Körperlich geht es ihr eigentlich dem Alter entsprechend gut, vor einiger Zeit wurde ihr jedoch ein leichtes Rheuma diagnostiziert. Um damit umzugehen, nimmt sie regelmäßig Medikamente und geht einmal die Woche zur Gymnastik. Im Grunde kann sie sich noch recht frei bewegen, das Treppensteigen und die Schwelle bei ihrer Dusche werden aber zunehmend schwerer. Auch zeichnet sich eine leichte Demenz bei Frau Meier ab. Sie wird immer vergesslicher und rastloser. Wenn sie Besuch hat, steht sie immer wieder auf, um noch etwas zu holen und kommt kaum zur Ruhe. Auch hat Frau Meier nachts immer häufiger Probleme einzuschlafen. Zu Hause kommt Frau Meier gut zurecht und ihre Verwandten erkennt sie ohne Probleme, aber auf der Straße wird es für sie immer schwerer die Orientierung zu behalten. Frau Meiers Tochter versucht ihr so gut es geht unter die Arme zu greifen. Ab und zu bringt sie Essen vorbei, hilft ihrer Mutter beim Waschen und begleitet sie zu Arztbesuchen. Allerdings ist Frau Meier nicht immer begeistert von der vielen Hilfe, sie besteht wieder und wieder auf ihre Selbständigkeit. Trotzdem sieht sie ein, dass ein wenig extra Geld bei ihrer knappen Rente hilfreich sein könnte und willigt ein gemeinsam mit ihrer Tochter einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Bei dem Gutachten erhält Frau Meier 42,5 Punkte und wird somit in Pflegegrad 2 eingestuft.

Frau Meier möchte gerne zu Hause bleiben und ihre Tochter willigt ein weiterhin einen Teil der Pflege zu übernehmen, da sie jedoch arbeiten muss, wird sie nicht die ganze Pflege allein leisten können. Die beiden entschließen sich für einen ambulanten Pflegedienst der Frau Meier bei ihrer morgendlichen Routine helfen soll. Dafür können sie die Pflegesachleistungen beantragen. Da der ambulante Pflegedienst allerdings nur 506 Euro abrechnet, kann Frau Meier zusätzlich 94 Euro Pflegegeld im Monat beziehen und ihrer Tochter als Entschädigung geben. Darüber hinaus kann sie auch 125 Euro Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen und davon ihre eine Haushaltshilfe aller vierzehn Tage bezahlen.  Außerdem hält Frau Meiers Tochter es für eine gute Idee, wenn ihre Mutter wieder mehr unter Leute kommen würde. Sie suchen gemeinsam eine nette Tagespflege, die Frau Meier von nun an einmal die aller zwei Wochen besuchen wird. Gezahlt werden dafür 689 Euro im Monat. Unterkunft und Verpflegung kann Frau Meier von dem Rest ihres Entlastungsbetrags bezahlen.    Ein letztes Problem stellt die Dusche dar. Zum Glück gibt es dafür eine Unterstützung von 4.000 Euro und so beauftragen die beiden Frauen einen Umbau des Badezimmers. Für die Zeit der Renovierung wird Frau Meier leider nicht in ihrer eigenen Wohnung leben können und bei ihrer Tochter ist auch nicht genügend Platz. Daher entschließt sie sich die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Sie wird für zwei Wochen in einem schönen Altenheim in ihrer Nachbarschaft leben und bekommt dafür einen Zuschuss von 1.774 Euro. Dank des Pflegegrades ist Frau Meier nun finanziell etwas entlastet und kann sich eine bessere Versorgung leisten.


Das Wichtigste in Kürze

Pflegegrad 2 - Das Wichtigste in Kürze

Die Wichtigsten Information für Pflegegrad 2
  • Der Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit.
  • Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss man einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen, woraufhin bei einem Hausbesuch ein qualifiziertes Gutachten erstellt wird. Werden zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht, so erhält man den zweiten Pflegegrad.
  • Ja nach Gestaltung der Pflege können für stationäre, ambulante oder ehrenamtliche Dienste Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld (316 Euro), Pflegesachleistungen (724 Euro) und der Entlastungsbetrag (125 Euro).
  • Gewünschte Dienstleister sollten am besten immer vorher mit der Pflegekasse abgesprochen werden, da nur qualifizierte Angebote auch erstattet bzw. übernommen werden.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad 2

Was bedeutet Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, in welchem Maß die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist und berechtigt Menschen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.


Ab wann bekomme ich Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 umschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Es ist egal ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt ist. Diese wird durch eine Begutachtung des MDK festgestellt. Vermerkt dieser mehr als 27 und weniger als 47,5 Punkte liegt Pflegegrad 2 vor.

Wie bekomme ich Pflegegrad 2?

Der Pflegerad wird aufgrund eins qualifizierten Gutachtens zugeteilt. Hierfür gibt es ein ausführliches Beurteilungsschema. Erlangt eine Person zwischen 27 und 47,5 Punkten, so bekommt sie den Pflegegrad 2.

Ist ein Widerspruch gegen Pflegegrad 2 möglich?

Ja, grundlegend kann ein Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss bis vier Wochen nach Erhalt des Pflegebescheides schriftlich bei der Pflegekasse eingehen.

Wieviel Geld bei Pflegegrad 2?

Die Summe der Zuschüsse ist abhängig von der individuellen Situation der Person mit Pflegegrad 2. Abhängig davon, ob sie stationär, ambulant oder privat gepflegt wird, können unterschiedliche Beträge bezogen werden. Außerdem können bestimmte Ausnahmesituationen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege gefördert werden.


In jedem Fall können aber mit 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat und Zuschüssen zu Pflegehilfsmitteln, Notfallknopf und Wohnraumoptimierung gerechnet werden.

Gibt es Pflegegeld für Angehörige?

Nein, es gibt bei Pflegegrad 2 kein Pflegegeld für Angehörige. Das Pflegegeld wird direkt an die Person mit Pflegegrad überwiesen, wenn diese geschäftsfähig ist, und kann von ihr aber natürlich weitergegeben werden.

Wer bekommt das Geld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld bekommt die Person mit Pflegegrad. Ausnahme ist, wenn Kinder unter 18 Jahren pflegebedürftig sind, in diesem Fall wird das Pflegegeld an die Eltern überwiesen.

Wie wird das Geld abgerechnet bei Pflegegrad 2?

Das Geld wird unterschiedlich abgerechnet. Teilweise rechnen Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab, dies ist vor allem bei stationären und ambulanten Angeboten der Fall. Auf der anderen Seite muss man sich Ausgaben im Rahmen des Entlastungsbetrages rückerstatten lassen. Dabei sollte man immer mit der Pflegekasse abstimmen, ob gewünschte Angebote qualifiziert sind und wirklich übernommen werden.

Brauche ich eine Zeitaufwand-Tabelle?

Nein, diese ist seit Einführung der Pflegegrade nicht länger verpflichtend.

Wie viel Zeit beansprucht eine Person mit Pflegegrad 2?

Das kommt ganz auf den individuellen Fall an. Der Umfang der aufgewendeten Zeit ist aber nicht länger ausschlaggebend für die Einstufung.

Was ist ein Pflegetagebuch?

In einem Pflegetagebuch notiert die pflegende Person die einzelnen Ereignisse des Tages. Es kann sehr hilfreich sein für ein Gutachten, aber auch um persönlich den Überblick über den Verlauf und eventuelle Verschlechterungen zu behalten. Grundlegend muss hier keiner bestimmten Form gefolgt werden, es gibt aber diverser Vorlagen, die von der Krankenkasse gestellt werden und grade im Bezug auf ein Gutachten zu empfehlen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Früher wurde in Pflegestufen eigeteilt, seit 2017 teilt man in Pflegegrade ein. Dabei ist nicht länger der Zeitaufwand im Fokus und geistige wie psychische Beeinträchtigungen werden, neben den körperlichen, ebenfalls mit einbezogen.


Kann ich mit Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Ja, dies ist durchaus möglich. Eine Haushaltshilfe kann entweder über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

Gibt es Kurzzeitpflege für Pflegestufe 2?

Ja, hier gibt es bei Pflegestufe 2 eine Unterstützung von bis zu 1.774 Euro für acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr.

Gibt es Verhinderungspflege bei Pflegestufe 2?

Ja, hier gibt es bei Pflegestufe 2 eine Unterstützung von bis zu 1.612 Euro für sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr.

Kann ich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren?

Ja, die Gelder lassen sich in beide Richtungen kombinieren. Für die Kurzzeitpflege können zusätzlich 100% der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Andersrum sind allerdings nur 50% der Kurzzeitpflegegelder auf die Verhinderungspflege anzuwendend.

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

Ja, wenn die Pflegesachleistungen von 724 Euro bei Pflegegrad 2 nicht vollständig ausgeschöpft werden, so kann anteilig auch Pflegegeld gezahlt werden.

Habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Ja, mit Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag im Monat.

Gibt es Geld für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 2?

Für die vollstationäre Pflege kann man 770 Euro im Monat beantragen.

Kann ich mir als ehrenamtliche Pflegeperson Urlaub nehmen?

Ja, denn Erholung ist wichtig! Möglich ist das durch die Verhinderungspflege. Hier übernimmt kurzzeitig eine andere Person die Pflege, dafür gibt es auch einen extra Zuschuss von der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 2 sind das 1.612 Euro im Jahr.

Quellenverzeichnis

Quellen

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Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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