Eine private Pflegezusatzversicherung hilft dann, wenn die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken (sogenannte „Versorgungslücke“). Besteht keine Zusatzversicherung, muss der Betroffene erst mit dem eigenen Vermögen aufkommen. Anschließend müssen unter gewissen Umständen der Partner als auch eventuell vorhandene Kinder für Pflegelücken aufkommen. Sind diese Angehörigen dazu nicht in der Lage, können Leistungen des Sozialamtes beantragt werden. Hier greift die „Grundsicherung im Alter“.
Kosten für Pflege- und Betreuungsdienste mit voller Pflegekassenzulassung werden bei vorhandenem Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen. Oft fallen jedoch kleine Zuzahlungen an. Betreuungsdienste ohne Pflegekassenzulassung müssen meist komplett privat bezahlt werden. In solchen Fällen lohnt es sich, wenn man eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat. Jedoch kann man auch ohne private Zusatzversicherung Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen. Hier sollte man jedoch auf eine volle Pflegekassenzulassung des Anbieters achten. Wenn Sie auf der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst, einer stundenweisen oder 24-Stunden-Seniorenbetreuung sind, unterstützen wir Sie gerne dabei! Rufen Sie uns unter folgender kostenloser Telefonnummer an: 0800 122 273 0. Der Service ist für Sie komplett kostenlos, da wir über Beiträge der Pflegedienstleister finanziert werden.
Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 24.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Die Höhe der Versicherungsprämie ist maßgeblich davon abhängig, wie gesund und in welchem Alter der Teilnehmer oder die Teilnehmerin beim Vertragsabschluss ist. Es wird empfohlen vor dem 55. Lebensjahr eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, falls eine solche erwünscht ist. Mit höherem Alter steigen die Kosten rapide. Die Ausnahme bildet lediglich das vom Staat geförderte „Pflege-Bahr“, bei dem der Gesundheitszustand keine Rolle spielen darf. Generell wird zwischen drei Formen der Pflegezusatzversicherung unterschieden:
Sie können mittels einer formlosen E-Mail der gewünschten Versicherung schreiben, um die notwenigen Dokumente anzufordern. Private Versicherungen bieten zudem kostenlose Beratungsgespräche an, damit Sie stets den Überblick behalten. In unserer Dokumentenrubrik finden Sie zudem eine Liste mit Vor- und Nachteilen von privaten Zusatzversicherungen als kostenloser Download.
Die Kosten einer Pflegeversicherung können nicht pauschal geschätzt werden. Generell gilt, dass sich ein junges Alter positiv auf die Beitragszahlungen auswirkt. Die „Pflege-Bahr“ ist die günstigste Variante, welche schon mit einem monatlichen Beitragssatz von 10 € abgeschlossen werden kann. Auch die Kosten für das Pflegetagegeld und die Pflegekostenversicherung fallen meist weniger hoch aus als die der Pflegerentenversicherung. Jedoch ist bei jedem Vertrag zu beachten, welche Leistungen im Fall der Fälle erbracht werden. Aus diesem Grund lohnt sich ein genauer Vergleich.
Ein besonderes Angebot im Bereich der Zusatzpflegeversicherungen ist die „Pflege-Bahr“, welche vom Staat mit 60 € pro Jahr bezuschusst wird, sofern der Versicherungsnehmer selbst mindestens 120 € im Jahr einbezahlt. Dabei handelt es sich in jedem Fall um eine Pflege-Tagesgeldversicherung oder eine Monatsgeldversicherung. Im Gegensatz zu anderen Zusatzpflegeversicherungen spielt der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss keine Rolle.
Vor- und Nachteile: Private Zusatzversicherung.pdf
Prinzipiell gibt es keine Altersbeschränkung. Jedoch wirkt sich das Alter beim Abschluss stark auf die Versicherungsbeiträge aus, sodass ältere Einsteiger vergleichsweise mehr bezahlen.
Ja, auch wer privat versichert ist, kann eine Zusatzpflegeversicherung abschließen.
In den meisten Fällen gilt der Versicherungsschutz sofort. Wenn eine Wartezeit vereinbart wird, dann beträgt sie oftmals zwischen einem und drei Jahren.
Das kann pauschal nicht gesagt werden und hängt von den Bedingungen des einzelnen Versicherers ab. Um die Konditionen zu erfahren, kontaktieren Sie Ihre Versicherung.
Auch hier kommt es ganz auf den Versicherer an. In vielen Fällen entfällt die Beitragspflicht ab einem bestimmten Pflegegrad, in weniger häufigen Fällen muss weiterbezahlt werden.
Ja, der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist möglich. Dabei wird jedoch der Gesundheitszustand oft erneut abgefragt, was zu anderen Beiträgen führen kann. Bestehende Altersrückstellungen können ebenfalls nicht übertragen werden.
Beim Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis. Auch wenn der Versicherungsnehmer nicht pflegebedürftig wurde, werden keine Beiträge zurückerstattet. Es handelt sich deshalb um eine Risikoabsicherung.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.