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Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung: Beitrag und Leistungen 2023

Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung. Ihr Ziel ist es, Menschen in der Pflegebedürftigkeit abzusichern und das selbstständige Leben im Alter zu erlauben. Je älter die Menschen werden, desto eher benötigen sie zunehmend Unterstützung im Alltag. Sei es in Form von Pflegehilfsmitteln oder eines Pflegedienstes, all diese Unterstützungen kosten Geld. Hierbei soll die Versicherung durch die Pflegekasse entlasten.


Jeder muss sich bei den Pflegekassen versichern. Es spielt keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, es besteht eine Versicherungspflicht.


Die Versicherung bei einer Pflegekasse erlaubt es Ihnen, selbst darüber zu bestimmen, welche Form der Pflege Sie erhalten möchten. Beispielsweise können Sie sich für die Pflege zuhause durch Familienangehörige entscheiden, einen Pflegedienst beauftragen oder in ein Pflegeheim ziehen. Für all diese Optionen gibt es Unterstützung durch die Pflegekassen.


Die 2015 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze sollen zusätzlich zur Absicherung durch die Pflegekassen auch in Zukunft die Pflege sichern.


Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 1.02.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Das Wichtigste in Kürze
  • Definition
  • Versicherungspflicht
  • Beitrag
  • Leistungen
  • Träger
  • Zusatzversicherungen
  • FAQ
  • Quellen
Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeversicherung ist eine der Sozialversicherungen. Sie soll Menschen im Fall der Pflegebedürftigkeit absichern.
  • Die Versicherungspflicht besteht für jeden, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. 
  • Versicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu gleichen Teilen gezahlt.
  • Seit dem 01. Januar 2022 beträgt der Beitrag 3,4 Prozent für Kinderlose, bei Eltern 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Der Anspruch auf Leistungen der Versicherung ist vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation abhängig. 
  • Träger sind die Pflegekassen

Definition

Pflegeversicherung – Was ist das?

Versicherungskarte Pflegekasse

Die Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. In Deutschland sind alle Personen verpflichtet, sich zu versichern. Die Versicherungsbeiträge werden in der Regel paritätisch – das heißt gleichwertig – von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden eingezahlt. Die Bestimmungen zur sozialen Pflegeversicherung stehen im Sozialgesetzbuch SGB XI.


Da die Menschen immer älter werden, sind sie zunehmend auf mehr Hilfe angewiesen. In Deutschland werden 2040 laut Prognosen etwa 21 Millionen Menschen 67 Jahre oder älter sein. Bereits heute beziehen fast 5 Millionen Menschen monatlich Leistungen der Pflegekassen.


Jedoch sind diese oft nicht ausreichend, um die vollständigen Kosten der Pflege zu bezahlen. So ist in vielen Fällen eine Zuzahlung nötig. Deswegen spricht man auch von einer „Teilkostenversicherung“.


Die Leistungen der Pflegekassen werden im Fall der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen. Welche Leistungen Ihnen zustehen, ist dabei zum Beispiel vom Pflegegrad abhängig.

Versicherungspflicht

Pflegeversicherungspflicht – Wer ist versicherungspflichtig?

Gruppe Menschen

Es besteht eine Versicherungspflicht für alle. Das gilt für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Dabei ist es unwichtig, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. In dieser sind beispielsweise Arbeitnehmende, Studierende, Angestellte und Rentenbeziehende versichert.


Versicherte, die über die Familienversicherung versichert sind, sind auch über diese pflegeversichert. Sie müssen keine Beiträge zahlen. Das betrifft zum Beispiel unterhaltsberechtigte Kinder. 


Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich pflegeversichern. Freiwillig Versicherte müssen nachweisen, dass die Versicherung erfolgt ist.


Bei einer privaten Krankenversicherung muss auch eine private Pflegekasse gewählt werden. Ein Unterschied zu der Gesetzlichen besteht bei den Pflegesachleistungen. Sie werden bei der Privaten durch die Kostenerstattung ersetzt. Davon abgesehen sind die Versicherungsleistungen sich aber ebenbürtig. 

Übrigens: Beamte, Selbstständige und Freiberufler können bei der Krankenversicherung frei zwischen gesetzlich und privat wählen, unabhängig vom Einkommen. Das gilt auch für die Pflegeversicherung, für die sie sich entscheiden.

Auch für alle, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen oder Mitglied von Solidargemeinschaften sind, gilt die Versicherungspflicht bei den Pflegekassen. Ersteres stellt die Verpflegung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges sicher.


Beitrag

Beitragssatz – wie hoch sind die Versicherungsbeiträge?

Beitragszahlung erfolgt

Die Versicherungsbeiträge werden zu gleichen Teilen von den Versicherten und ihren Arbeitgebenden bezahlt. Jeder zahlt die Hälfte des Beitrages.


Die Höhe des Beitrages ist an das Einkommen der versicherten Person gebunden. Für Kinderlose liegt der Beitragssatz seit dem 01. Januar 2022 bei 3,4 Prozent, für Eltern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Eltern ist der Beitrag also 0,35 Prozentpunkte geringer. Der halbe Beitrag wird von den Arbeitgebern geleistet. Der Kinderlosenzuschlag wird nicht mitgerechnet, Kinderlose müssen also einen höheren Anteil selbst zahlen.  


Pflegeversicherung Kinderlose – Welche Unterschiede gibt es zwischen Eltern und kinderlosen Versicherten?


Der sogenannte Kinderlosenzuschlag liegt seit Anfang 2022 bei 0,35 Prozent. Diesen müssen kinderlose Versicherte zusätzlich zum regulären Beitragssatz zahlen. Was bedeutet kinderlos in diesem Zusammenhang? Damit sind alle Personen gemeint, die keine leiblichen Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder haben. 


Damit beträgt der Versicherungsbeitrag für Kinderlose 3,4 Prozent des Einkommens. Wieso jemand kinderlos ist, ist irrelevant. Allerdings gibt es Sonderregelungen für kinderlose Menschen mit Behinderung.

Familie mit zwei Kindern

Der Kinderlosenzuschlag muss nicht von Versicherten bezahlt werden, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Ausnahmen sind Personen, die Wehr- oder Zivildienst leisten. Auch Arbeitslosengeldempfänger oder vor dem 01. Januar 1940 geborene Personen sind vom Zuschlag befreit.

Aber wieso müssen Kinderlose höhere Beiträge zahlen? Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist jeder auf Unterstützung angewiesen. Bei Eltern besteht die Wahrscheinlichkeit, dass zunächst die eigenen Kinder einen Teil der Pflege übernehmen können. Hat jemand keine Kinder, ist er wohlmöglich auf sich allein gestellt. In diesem Fall ist es wichtig, vorzusorgen. 


2022 gab es eine weitere Änderung bezüglich des Familienstandes von Versicherten. In Zukunft muss bei den Beitragssätzen von Eltern einkalkuliert werden, wie viele Kinder jemand hat. In Zukunft sollen die Versicherungsbeiträge nach Anzahl der Kinder berechnet werden. Bis zum 31. Juli 2023 soll eine entsprechende Änderung in Kraft treten. Laut Bundesverfassungsgericht führten die momentanen Regelungen zur Benachteiligung von Eltern mit mehr Kindern.

Hilfsmittelbox Angebot von 1ACare
Leistungen

Pflegeversicherung: Mit diesen Leistungen können Sie rechnen

Klemmbrett mit Checkliste

Um die Leistungen der Pflegekassen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Pflegegrad haben.


Anders als die Versicherung selbst muss ein Pflegegrad beantragt werden. Dies geschieht bei der Pflegekasse. Diese beauftragt einen Gutachter damit, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen. Auf Grundlage dieses Gutachtens bekommen Sie einen Pflegegrad zugeteilt. 


Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, ist abhängig vom Pflegegrad sowie der individuellen Pflegesituation. Jemandem, der zuhause versorgt wird, stehen andere Leistungen zu als Personen, die in Pflegeheimen leben. Zudem gibt es auch Leistungen spezifisch für Angehörige. 


Leistungen der Pflegeversicherung


Die Leistungen können Sie auch dieser Infografik entnehmen:


Pflegeversicherung Leistungen


Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen werden im Folgenden erklärt.


Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein monatlich gezahlter Betrag. Es steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die nicht durch ambulante Pflegedienste versorgt werden. Stattdessen wird die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Ehrenamtlichen bewerkstelligt. Je höher der Pflegegrad, desto höher auch das Pflegegeld. Pflegegeldempfänger können das Pflegegeld frei verwenden. Es wird nicht kontrolliert ob sie es beispielsweise für Hilfsmittel ausgeben oder an die Pflegeperson auszahlen. Ein Anspruch auf Weitergabe des Pflegegelds an Pflegepersonen besteht nicht.


Pflegesachleistungen

Pflegeperson versorgt alten Mann im Rollstuhl

Die Pflegesachleistungen sind für Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Wie das Pflegegeld stehen sie Personen ab Pflegegrad 2 zu. Der Betrag steigt mit dem Pflegegrad. Im Gegensatz zum Pflegegeld werden die Pflegesachleistungen aber nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt von der Versicherung mit den Pflegedienstleistern abgerechnet.


Kombinationsleistungen

Es gibt auch Pflegebedürftige, die zum Teil von Angehörigen und zum Teil von einem Pflegedienst versorgt werden. Hier kommen die sogenannten „Kombinationsleistungen" ins Spiel. Sie erlauben es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Die Leistungen werden in diesem Fall prozentual gesenkt: Werden 30 Prozent der Pflegesachleistungen verwendet, um einen Pflegedienst zu bezahlen, können Sie weiterhin 70 Prozent des Pflegegeldes beziehen.


Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu. Er beträgt 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann verwendet werden, um Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie eine stundenweise Betreuung, zu finanzieren. Sollten die 125 Euro nicht ausreichen, können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen zu Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Das nennt man Umwandlungsanspruch. Lassen Sie sich im Zweifelsfall bitte von Ihrer Pflegekasse zu Ihren Ansprüchen beraten.


Pflegehilfsmittel und Hilfsmittelpauschale

Die Pflegekassen unterstützen Sie, wenn Sie Pflegehilfsmittel benötigen. Dabei geht es sowohl um Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren als auch die sogenannten " Hilfsmittel zum Verbrauch". Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der Kasse stellen. Unter Umständen wird ein medizinisches Gutachten verlangt. Es gibt zudem die Hilfsmittelpauschale: jeder Person mit Pflegegrad werden im Monat 40 Euro finanziert. Hiervon kann eine sogenannte Hilfsmittelbox „erworben“ werden. 


Achtung: Die Hilfsmittelbox wird nicht im eigentlichen Sinne „erworben“, da Ihnen hier keine Kosten entstehen. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Eine Hilfsmittelbox können Sie ab Pflegegrad 1 beantragen. Sie beinhaltet beispielsweise Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.



Zuschüsse Wohnraumanpassung

Treppenlift zum barrierefreien Wohnen

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro für die Anpassung und Renovierung des Wohnraums von Pflegebedürftigen. Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern, Selbstständigkeit zurückzugewinnen oder die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad zusammen, bekommt jede von Ihnen die 4.000 Euro zugestanden (max. jedoch 16.000). Auch eine KfW-Förderung ist unter Umständen möglich. Lassen Sie sich hier beraten, in wie Weit Ihr Vorhaben gefördert werden kann.


Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Eine Form der teilstationären Pflege ist die Tages- oder Nachtpflege. Hierbei verbringt die pflegebedürftige Person einen Teil der Zeit – entweder den Tag oder die Nacht – in einer Pflegeeinrichtung. Je nach Pflegegrad finanzieren die Kassen einen Teil. Meist wird Tages- oder Nachtpflege dann in Anspruch genommen, wenn die Pflege anderweitig nicht zu bewerkstelligen ist. Zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige arbeiten müssen und sich deswegen erst abends um die Pflegebedürftigen kümmern können.


Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die von Angehörigen gepflegt werden. Wenn diese aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind, gewähren die Kasse 1.612 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Jahr. Hiermit soll eine Ersatzpflege finanziert werden. Verhinderungspflege findet für gewöhnlich ambulant, also im eigenen Zuhause, statt.


Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege findet in der Regel stationär statt. Sie soll Pflegebedürftige und deren Angehörige in Ausnahmesituationen unterstützen. 

Nach einem Klinikaufenthalt zum Beispiel muss die Pflege wohlmöglich neu organisiert werden, bevor der Pflegebedürftige ausreichend versorgt ist. In der Zwischenzeit kann er in einer Einrichtung in der Kurzzeitpflege gepflegt werden. Der hierfür bestimmte Beitrag beläuft sich auf 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr.


Unterstützung Pflege im Heim

Seniorenheim

Ähnlich wie Pflegesachleistungen werden von der Pflegekasse auch Beiträge für die vollstationäre Pflege zugezahlt. Hiervon können pflegebedingte Kosten abgedeckt werden. Wieviel von der Kasse übernommen wird, ist an den Pflegegrad gekoppelt. Es bleibt in der Regel aber ein Eigenanteil, der privat beglichen werden muss. Das Einkommen der Kinder wird dabei nur herangezogen, sofern diese über 100.000 Euro im Jahr verdienen. Unter diesem Betrag müssen Kinder nichts zahlen. Kann der Pflegebürftige nicht selbst zahlen, so kann das Sozialamt einspringen.

Die Zuschüsse der Krankenkasse steigen, je länger die betreffende Person in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Dies nennt sich Leistungszuschlag.


Alternative Wohnformen

Wenn Pflegebedürftige gemeinsam eine Pflege-WG gründen, gibt es ebenfalls finanzielle Unterstützung. Die Pflegekassen zahlen eine einmalige Anschubfinanzierung zur Gründung. Außerdem gibt es den Wohngruppenzuschlag, welcher zur Bezahlung einer Präsenzkraft bestimmt ist. Diese übernimmt allgemeine unterstützende und organisatorische Tätigkeiten für die Pflege-Wohngruppe unabhängig von der Pflege.


Leistungen für Pflegepersonen und Angehörige

Pflegepersonen werden durch die Pflegekassen sozial abgesichertHierzu gehören Rentenansprüche, Unfall- sowie ArbeitslosenversicherungUnter einer Pflegeperson versteht man „eine Person, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in ihrer oder seiner häuslichen Umgebung pflegt“ (Bundesgesundheitsministerium 2022). Informieren Sie sich, welche Vorraussetzungen gelten. So können beispielsweise Rentenansprüche oft nur bei bestimmten Umfang der Pflege (mindestens 10 Stunden und 2 Tage die Woche) bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit bewilligt werden. Ihre Pflege-oder Rentenkasse kann Ihnen die Details für Ihre Situation nennen.


Zudem führen Pflegekassen kostenlose Schulungskurse für Angehörige oder Ehrenamtliche durch.


Sind Sie auf der Suche nach einem Pflegedienst, einer stundenweisen oder 24-Stunden-Seniorenbetreuung? Wir unterstützen Sie gerne! Rufen Sie unsere kostenloser Hotline an: 0800 122 273 0


Träger

Pflegeversicherungsträger

Clipboard

Die Pflegekassen sind selbstverwaltet, aber in die gesetzlichen Krankenkassen integriert. Sie sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Für Privatversicherte gibt es die private Pflegepflichtversicherung. Sie ist an die privaten Krankenkassen angegliedert. Bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit stellen beide Varianten eine gesetzlich festgelegte Grundsicherung dar.

Zusatzversicherungen

Eigenvorsorge und Zusatzversicherungen

Meist fallen durch die Pflege höhere Kosten an, als die Versicherung auffangen kann. Um dem entgegenzuwirken, können Sie  eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.


Besonders für kinderlose Versicherte lohnt sich unter Umständen der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung. Sie sollten sich stets gut informieren und beraten lassen, denn die Preise können sehr unterschiedlich ausfallen. Zusatzversicherungen sind Teil des Angebots der meisten Versicherungsgesellschaften. Es gibt drei Varianten:


Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung funktioniert ähnlich wie Pflege- und Rentenversicherungen. Über einen gewissen Zeitraum sparen Sie Geld an, welches im Pflegefall monatlich ausgezahlt wird. Diese Pflegerente kann frei verwendet werden. Ihre Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.


Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherungen begleichen die Restkosten, welche die Pflichtversicherung nicht abdecken kann. Die Kosten müssen nachgewiesen werden. Außerdem werden nur Kosten übernommen, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung vorher in Anspruch genommen wurde. 

Wie groß der Anteil der erstatteten Kosten ist, hängt vom Versicherungstarif ab. Auch hier sollten Sie sich ausreichend über die einzelnen Vertragsaspekte informieren. Viele Anbieter kommen zum Beispiel nicht für die Unterbringung im Heim auf.


Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung

Pflegetagegeldversicherungen kommen für eine festgelegte Summe je Pflegetag oder Pflegemonat auf. Dabei ist unerheblich, welche Kosten im entsprechenden Zeitraum tatsächlich angefallen sind. In der Regel erfolgt eine Staffelung nach Pflegegrad. 

Sie sollten besonders darauf achten, dass vor Vertragsschluss definiert wird, ab wann die Auszahlung erfolgt. Es ist auch wichtig zu wissen, ab wann keine Beitragszahlung mehr fällig ist. Nicht alle Anbieter haben hier die gleichen Regelungen. Sinnvoll ist es, dass ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragszahlung beendet wird.


FAQ

Häufig gestellte Fragen 

Was ist eine Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung soll sicherstellen, dass Menschen im Pflegefall versorgt sind. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Ist die Versicherung durch die Pflegekassen Pflicht?

Ja, sie ist sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte verpflichtend.

Wie hoch sind die Beiträge für die Pflegeversicherung?

Aktuell liegen die Beiträge bei 3,05 Prozent für Eltern und 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens für Kinderlose.

Warum ist der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose höher?

Eltern werden im Pflegefall oft von ihren Kindern gepflegt. Somit haben sie eine zusätzliche Absicherung. Bei Kinderlosen ist die Gefahr größer, dass die Pflege allein organisiert werden muss. Insofern ist eine Vorsorge hier besonders wichtig.

Seit wann gibt es die Versicherung durch die Pflegekassen?

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995.

Was sind die Leistungen der Pflegekassen?

Für fast alle Formen der Pflege werden von den Pflegekassen finanzielle Entlastungen bereitgestellt. Erfolgt die häusliche Pflege durch Angehörige, gibt es das Pflegegeld. Im Fall der Versorgung durch einen ambulanten Dienst werden Pflegesachleistungen gewährt. Es gibt viele weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder die Kurzzeitpflege - welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person im Einzelfall zustehen, ist aber immer vom Pflegegrad und der gewählten Form der Pflege abhängig.

Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten der Pflege?

Nein, durch die Pflegepflichtversicherung sind in der Regel leider nicht alle anfallenden Kosten gedeckt. Gerade wenn ein großer Pflegebedarf besteht, fallen die Kosten unter Umständen hoch aus. Um diese aufzufangen, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Wer zahlt die Beiträge für die Pflegeversicherung?

Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Der Kinderlosenzuschlag wird hierbei allerdings nicht miteingerechnet.

Wer muss sich pflegeversichern?

Es besteht eine Versicherungspflicht für alle. Es ist hierbei unerheblich, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Auch Personen, die Mitglied von Solidargemeinschaften sind, haben eine Versicherungspflicht.

Wer sind die Träger?

Träger sind die Pflegekassen, die direkt in die Krankenkassen integriert sind.

Wie beantrage ich die Pflegeversicherung?

Da die Pflegekassen in die gesetzlichen Krankenkassen integriert sind, müssen Sie keinen Antrag stellen. Krankenversicherte sind automatisch pflegeversichert. Auch Privatversicherte sind für gewöhnlich bei ihrer privaten Krankenkasse pflegeversichert.

Welche privaten Zusatzversicherungen gibt es?

Um die Kosten für die Pflege aufzufangen, können Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung oder eine Pflegetage- bzw. Pflegemonatsgeldversicherung abgeschlossen werden.

Quellen

Quellen

Bundesgesundheitsministerium, (abgerufen am 01.06.2022)

Bundesgesundheitsministerium Finanzierung, (abgerufen am 01.06.2022)

Bundesgesundheitsministerium Pflege zu Hause, (abgerufen am 01.06.2022)

Bundesgesundheitsministerium Leistungen, (abgerufen am 01.06.2022)

Träger, (abgerufen am 01.06.2022)

Verbraucherzentrale Pflegezusatzversicherung, (abgerufen am 08.06.2022)

Die Zeit 25.05.2022: Kinderreiche Eltern müssen entlastet werden, (abgerufen am 01.06.2022)

Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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