Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen. Ein Anspruch auf Tages- beziehungsweise Nachtpflege besteht laut § 41 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) nur für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und nur dann, „wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.“ Das umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der eigenen Wohnung zu den jeweiligen Einrichtungen durch Fahrdienste. Vereinzelt gibt es auch ambulante Pflegedienste, die eine Nachtpflege anbieten.
Tages- und Nachtpflege entlastet die Angehörigen, da diese beispielsweise weiterhin berufstätig bleiben können, nicht „rund um die Uhr“ selbst pflegen müssen und allgemein mehr Zeit für Beruf und Familie haben. Ebenso ist es für Angehörige entlastend, dass das Familienmitglied in guten Händen ist. Zusätzlicher Vorteil der Tages- und Nachtpflege ist, dass die pflegebedürftigen Personen soziale Kontakte mit anderen Senioren schließen, einen strukturierten Alltag haben, sowie Freizeitangebote nutzen können. So haben Senioren einen abwechslungsreicheren Alltag, als es etwa bei der ambulanten Pflege zu Hause der Fall ist.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 24.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Besonders geeignet ist Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur privaten, ambulanten Pflege. Die Zielgruppe ist also zweigeteilt. Nicht nur die Situation der pflegebedürftigen Person, sondern auch die der Angehörigen muss beachtet werden:
Wenn die Senioren das eigene Zuhause nicht verlassen wollen, oder aus anderen Gründen keine Tages- oder Nachtpflege möchten, gibt es verschiedene Alternativen. So kann etwa ein Teil der Pflege durch ambulante Dienstleister abgefangen werden, sodass Angehörige nicht komplett alleine pflegen müssen. Auch ist eine 24-Stunden Pflege möglich, bei der eine Pflegekraft in die Wohnung der gepflegten Person einzieht. Über unsere kostenlose Service-Hotline gehen wir für Sie auf die Suche nach einem passenden Anbieter mit freien Kapazitäten. Rufen Sie uns an unter 0800 122 273 0. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos. Wir finanzieren uns über Beiträge der Pflegedienstleister.
Auch der Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Apartments in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder des Service-Wohnens ist eine Möglichkeit, ebenso wie das Gründen einer Wohn- oder Hausgemeinschaft
Natürlich kann Tages- und Nachtpflege aus den unterschiedlichsten Gründen notwendig sein, was wiederum bedeutet, dass es viele Varianten und Mischformen gibt. Die häufigste Form der Tagespflege ist einer tagesstrukturierenden Maßnahme nicht fremd. So werden die Tagesgäste morgens abgeholt und es wird gemeinsam gefrühstückt, es gibt über den Tag verteilt Beschäftigungstherapien wie Gymnastik, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Singen oder Kaffeetrinken. Auch Spaziergänge oder individuelle Einzeltherapien sind möglich, bevor die Besucherinnen und Besucher wieder nach Hause gefahren werden. Diese Art der Tagespflege dient vor allem dazu, Angehörige zu entlasten und den Senioren ein soziales Umfeld mit einem strukturierten Alltag zu bieten.
Zu den häufigsten Leistungen der Tagespflege zählen:
Bei der Nachtpflege profitieren Angehörige gleichermaßen wie Betroffene. Die Sorge der Angehörigen ist bei einer ambulanten Pflege besonders während der Nacht groß. Diese Angst entfällt, wenn die pflegebedürftige Person über Nacht in einer teilstationären Pflegeeinrichtung untergebracht wird. So können Angehörige wieder beruhigt und erholsam schlafen. Die Senioren werden ebenfalls entlastet, da diese per Knopfdruck Hilfe in Anspruch nehmen können – und diese ist meist schneller und professioneller, als Angehörige es je sein könnten. Auch wenn eine besonders intensive Pflege (z.B. medizinische Behandlung während der Nacht) benötigt wird, ist eine teilstationäre Nachtpflege oft die beste Möglichkeit.
In der Nachtpflege wird die betroffene Person meist abgeholt, bekommt ein Abendessen und wird anschließend „ins Bett gebracht“. Über die ganze Nacht ist Pflegepersonal anwesend, sodass die Senioren bei benötigter Hilfe nicht auf sich allein gestellt sind. Auch diese Variante entlastet Angehörige enorm und kann den Senioren ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit geben. Oft wird Nachtpflege für Senioren mit Demenz empfohlen, denn besonders demenziell erkrankte Personen sind nachts oft verwirrt und aktiv. In seltenen Fällen wird Nachtpflege auch von ambulanten Pflegedienstleistern angeboten. Bei dieser Variante wird häuslich betreut, sodass eine Pflegekraft die Nacht in der Wohnung der pflegebedürftigen Person verbringt.
Zu den gängigsten Nachtpflege-Leistungen zählen:
Es ist nicht immer einfach, Angebote zu Tages- und Nachtpflege zu finden, denn oft sind die jeweiligen Einrichtungen ausgebucht und bekommen nur in unregelmäßigen Abständen neue Kapazitäten. Um herauszufinden, ob eine Einrichtung Tagespflege oder Nachtpflege anbietet, muss in der Regel mit vielen Einrichtungen telefoniert werden – ein mühsamer Aufwand. Schneller geht es mit 1ACare. Wir zeigen Ihnen nur die Anbieter, die wirklich Tages- und Nachtpflege anbieten. Nutzen Sie dazu einfach unsere Vermittlungsplattform für Dienstleister.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass „seit dem 1. Januar 2015 (…) die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden (können), eine Anrechnung der Leistungen erfolgt nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2017 haben Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Personen im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag hierfür einsetzen“ .
Tagespflege und Nachtpflege werden demnach von der Pflegekasse unterstützt. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Pflegegrad. Umso höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegesachleistungen pro Monat. Laut Verbraucherzentrale werden die Pflegesachleistungen jedoch nicht für die Tages-und Nachtpflege aufgewendet sondern können dazu kombiniert werden. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse.
Bei der Tages- und Nachtpflege können je nach in Anspruch genommenen Zeiträumen Kosten in Höhe von 60€ bis 100€ pro Tag/Nacht entstehen. Übersteigen die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse muss der Pflegebedürftige selbst draufzahlen. Zudem fallen neben den Pflegekosten auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. Diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit den Entlastungsbetrag dazu zu verwenden die Kosten zu decken.
Abgerechnet wird bei der Tages- und Nachtpflege entweder stundenweise, oder über eine Pauschale. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Wunsch-Einrichtung, denn hier fallen ggf. unterschiedlich hohe Kosten an.
Wichtig: Nicht immer sind alle Leistungen der Tages- und Nachtpflege von der Pflegekasse abgedeckt. So können beispielsweise Zusatzkosten für Einzelbetreuung, Mahlzeiten etc. anfallen. Auch hier hilft es, bei der gewünschten Einrichtung nachzufragen, denn die Kosten variieren von Einrichtung zu Einrichtung.
Für Senioren mit Demenz wird in der Regel früher oder später eine Nachtpflege nötig. Bei der ambulanten Pflege von Angehörigen stellt sich das nicht selten als Problem dar. Nur Wenige können privat „rund um die Uhr“ pflegen und dabei selbst gesund bleiben. Der fehlende Schlaf und die daraus resultierende Erschöpfung der pflegenden Angehörigen, ist auf Dauer nicht zu bewältigen. Somit muss ein ambulanter Pflegedienst oder eine teilstationäre Einrichtung für eine Nachtpflege gefunden werden. Dieser Schritt ist für Angehörige nicht immer leicht, aber nötig. Bei fortgeschrittener Demenz kommt es vor, dass pflegebedürftige Personen einfach weglaufen (Laufdemenz) oder sich selbst und andere verletzten oder in Gefahr bringen.
Einrichtungen der Tagespflege können häufig persönlich begutachtet werden, auch ein Probewohnen ist in den meisten Fällen möglich. Idealerweise finden Sie so eine Einrichtung, die sowohl Tages- und Nachtpflege, als auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege anbietet. So fühlen sich die betroffenen Personen nicht immer wieder aufs Neue fremd, denn ein häufiger Einrichtungswechsel ist im hohen Alter – und besonders bei Demenz – nicht zu empfehlen.
Tagespflege beschreibt die teilstationäre Unterbringung von pflegebedürftigen Personen in einer stationären Einrichtung. Oft ähnelt Tagespflege einer tagesstrukturierenden Maßnahme, denn hier werden viele Senioren zusammengebracht, um gemeinsam den Tag zu verbringen. Wenn nötig, wird den Senioren dabei von professionellem Pflegepersonal geholfen. Auch medizinische Versorgung und Grundpflege sind in solchen Einrichtungen in der Regel gegeben. Bei der Nachtpflege hingegen wird entweder ein ambulanter Pflegedienst engagiert, der die Betreuung in der Nacht übernimmt, oder es wird wie bei der Tagespflege eine teilstationäre Einrichtung genutzt, in der die pflegebedürftige Personen die Nacht verbringen.
Grundlegend kann gesagt werden, dass teilstationäre Pflegeformen in der Regel günstiger sind als vollstationäre Einrichtungen. Eine ambulante Pflege von Angehörigen ist jedoch meist die günstigste Variante – wenn auch gleichzeitig die zeitintensivste.
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Bei der Tagespflege entscheiden sich die Angehörigen zusammen mit der auf Unterstützung angewiesenen Person für eine geeignete Einrichtung (z.B. ein Altersheim). Nachdem alle Details (Zeitraum, Bezahlung etc.) geklärt sind, wird die betroffene Person im Rahmen der Tagespflege morgens von einem Fahrdienst abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Während der Pflegezeit bietet die Tagespflege-Einrichtung Beschäftigungsmodelle wie gemeinsames Essen, Spielen oder Spazieren, sowie Einzelbetreuungen an. In der Nachtpflege werden die pflegebedürftigen Personen über Nacht betreut. Häufig ist das bei demenziellen Erkrankungen der Fall. Die Pflege kann entweder teilstationär in einer Einrichtung stattfinden, oder durch einen Pflegedienstleister erfolgen.
Leistungen wie Behandlungspflege und Grundpflege werden in der Regel (bei Pflegegrad 2 oder höher) von der Pflegekasse übernommen. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, wenn beispielsweise Fahrdienste oder Mahlzeiten zusätzlich hinzugebucht werden. Hier ist die direkte Kommunikation mit der Wunsch-Einrichtung ratsam.
Für die teilstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad folgende Zuschüsse:
o Pflegegrad 1: 125€ pro Monat
o Pflegegrad 2: 689€ pro Monat
o Pflegegrad 3: 1298€ pro Monat
o Pflegegrad 4: 1612€ pro Monat
o Pflegegrad 5: 1995€ pro Monat
Im Falle einer teilstationären Pflege, bei der zusätzlich ambulant von Angehörigen gepflegt wird, kommt es zu einer Verrechnung von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Ein Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 erhält entweder 1298€ Pflegesachleistungen oder 545€ Pflegegeld. Wenn er nur einen Teil des vorgesehenen Budgets der Pflegesachleistungen nutzt (z.B. 60%, also 778,80€), dann verringert sich das ausgezahlte Pflegegeld um diese 60%. Es werden folglich nur noch 40% des Pflegegeldes gezahlt (also 218€).
Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad von 2 oder höher erhält Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen. Hier eine Übersicht:
Pflegegeld pro Monat:
o Pflegegrad 1: -
o Pflegegrad 2: 316€ pro Monat
o Pflegegrad 3: 545€ pro Monat
o Pflegegrad 4: 728€ pro Monat
o Pflegegrad 5: 901€ pro Monat
Pflegesachleistungen pro Monat:
o Pflegegrad 1: 125€ pro Monat
o Pflegegrad 2: 724€ pro Monat
o Pflegegrad 3: 1363€ pro Monat
o Pflegegrad 4: 1693€ pro Monat
o Pflegegrad 5: 2095€ pro Monat
Tagespflege und Nachtpflege bieten sich besonders dann an, wenn Angehörige entlastet werden müssen. Auch bei Demenz sind Tages- und besonders Nachtpflege zu empfehlen. Viele Einrichtungen sind speziell auf die Nachtpflege demenziell erkrankter Personen spezialisiert.
Zu den häufigsten Leistungen der Tagespflege zählen:
· Gemeinsames Frühstücken/Mittagessen
· Kaffeeklatsch mit Kaffee und Kuchen
· Individuelle Einzelbetreuung
· (Grund-) Pflege
· Fahrdienste (morgens und abends)
· Aktivitäten und Freizeitprogramm (Singen, Kochen, Gesellschaftsspiele, Ausflüge etc.)
Zu den gängigsten Nachtpflege-Leistungen zählen:
· Gemeinsames Abendessen
· Individuelle Abendbetreuung
· „Ins Bett bringen“ (Hilfe beim Entkleiden und Waschen)
· Notfallversorgung (Pflegepersonal die ganze Nacht vor Ort)
· Medizinische Versorgung (z.B. bei Demenz)
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.