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Stationäre Pflege
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Stationäre Pflege - Pflegeeinrichtungen, Kosten und Angebote

Die stationäre Pflege beschreibt die Versorgung von pflegebedürftigen Personen in einer professionellen Einrichtung. Im Gegensatz zur ambulanten Pflege, bei der nur zu Hause gepflegt wird, ist bei der vollstationären Pflege der Umzug in eine Pflegeeinrichtung (z. B. in ein Altersheim) notwendig. Dort leben die auf Pflege angewiesenen Personen mit der Unterstützung von professionellem Pflegepersonal.


Zudem wird zwischen vollstationärer Pflege und teilstationärer Pflege unterschieden. Bei der teilstationären Pflege verbringen die Betroffenen nur eine gewisse Zeit in stationären Einrichtungen. So zählt zur teilstationären Pflege etwa die Tages- oder Nachtpflege. Teilstationäre Pflege ist somit eine Mischform aus häuslicher Pflege und vollstationärer Pflege. Bei vielen Angehörigen ist diese Variante sehr beliebt, da die Entlastung sehr groß ist. Bei der teilstationären Pflege wird (wenn das Budget der Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wird) zusätzlich noch ein Pflegegeld gezahlt.


Wird vollstationär gepflegt, zahlt die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad und der Zeit, die in der Einrichtung verbracht wurde Zuschüsse.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 25.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Altersheim
  • Betreutes Wohnen
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Seniorenresidenz
  • Finanzierung
Altersheim

Altersheim

Ein Altersheim ist wohl die bekannteste Form der stationären Pflege. Hier finden sich Einzel- oder Mehrbettzimmer, in denen die Bewohner leben. Die Pflege wird von Fachkräften übernommen, die rund um die Uhr da sind. Diese Form eignet sich vor allem für Menschen, die nicht mehr allein leben können. Mehr zum Thema Altersheimfinden sie im verlinkten Artikel.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen leben die Bewohner in Einzelappartements. Die Bewohner sind dabei in den meisten Fällen noch selbstständig, und können sich um die meisten alltäglichen Dinge eigenständig kümmern. Für Probleme steht ein Ansprechpartner bereit. Auch können kleinere Hilfen, wie eine Haushaltshilfe oder ambulante Pflege, dazugebucht werden. Sie interessieren sich für Betreutes Wohnen, dann lesen Sie auch unseren Artikel dazu!

Tagespflege

Tagespflege

Die Tagespflege ist strenggenommen eine teilstationäre Pflegeform. Bei dieser werden die Betroffenen morgens abgeholt und tagsüber in einer Einrichtung betreut. Diese Betreuung bietet sich an, wenn Betroffene noch halbwegs selbstständig sind, den Tag aber nicht allein verbringen möchten oder sollen. Auch, wenn Angehörige sich sonst kümmern, aber gleichzeitig einem Beruf nachgehen müssen, bietet sich die Tagespflege an. Mehr über die Tagespflege erfahren sie in unseren Artikel über die Tages-und Nachtpflege.

Nachtpflege

Nachtpflege

Die Nachtpflege ist das Pendant zur Tagespflege. Hier wird der Pflegebedürftige nachts in einer stationären Einrichtung betreut, beispielsweise, wenn Angehörige die Pflege tagsüber übernehmen, dies aber nur möglich ist, wenn sie nachts entlastet werden. Wenn Sie weitere Informationen brauchen, finden Sie diese im Artikel über Tages-und Nachtpflege.


Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann viele Gründe haben. Beispielsweise bei Erkrankung oder Urlaub der pflegenden Personen. Aber auch nach Krankenhausaufenthalten kann die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Für die Kurzzeitpflege kommt die Krankenkasse auf, es gibt ein Budget von 1774 Euro/Jahr. Sie möchten mehr erfahren? Lesen Sie unseren Artikel zur Kurzzeitpflege.


Seniorenresidenz

Seniorenresidenz

Die luxuriöse Variante der stationären Pflege ist die Seniorenresidenz . Sie unterscheidet sich nicht allzu sehr vom betreuten Wohnen oder je nach Modell auch vom Altersheim. Die Ausstattung ist hier jedoch höher und erinnert in vielen Fällen beispielsweise an ein Hotel. Lesen Sie mehr zum Thema Seniorenresidenz.


Finanzierung

Finanzierung

Die stationäre Pflege kann über die Pflegesachleistungen finanziert werden. Seit 2022 gib es auch die Leistungszuschläge zu Pflegeheimkosten. Hier übernimmt die Krankenkasse immer mehr Beträge, je länger die Person in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist. Die meisten Krankenkassen verstehen hierunter ein Pflegeheim. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Pflegegrades.


Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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Tages- u. Nachtpflege

Tages - und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen. Hier finden Sie alle Informationen zu Umfang und Anspruch.