Damit Sie auch im Alter im eigenen Zuhause bleiben können, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Barrierefreie Umbauten erleichtern das eigenständige Bewegen, auch, wenn Krankheit oder Alter versuchen Sie einzuschränken. So können Stufen entfernt oder durch Hilfsmittel umgangen werden. Auch die Sicherheit sollten Sie bedenken.
Hier finden Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten Sie haben, sich das Wohnen im Alter angenehmer zu machen und die Selbstständigkeit zu erhalten.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 19.12.2022 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Ein Treppenlift hilft immer dann, wenn die Wohnung oder das Haus mehr als eine Etage hat. Mit seiner Hilfe können Treppen auch überwunden werden, wenn dies durch körperliche Einschränkungen erschwert oder unmöglich wird, beispielsweise weil man im Rollstuhl sitzt. Dies funktioniert, indem sich die betreffende Person auf eine Art Stuhl setzt, der auf einer Konstruktion die Treppe rauffährt.
Ein Homelift ist ähnlich einem Treppenlift. Allerdings wird dieser wie ein Fahrstuhl eingebaut. Das heißt die Treppe wird komplett umgangen.
Ein barrierefreies Badezimmer hilft dabei, den Alltag alleine zu bewältigen, auch, wenn körperliche Einschränkungen bestehen. So kann beispielsweise eine barrierefreie Badewanne, eine barrierefreie Dusche oder auch ein barrierefreies WC eingebaut werden.
Eine weitere Form der Barrierefreiheit ist die Sturzprophylaxe.
Durch Vorsorgemaßnahmen und Anpassungen in Ihrer Wohnung kann auch die Sturzgefahr gesenkt werden. So können Sie beispielsweise Schwellen beseitigen. Auch Teppiche und Kabel sollten nicht im Weg sein und im Zweifelsfall entfernt oder neu verlegt werden.
Ein Notfallknopf trägt zwar nicht zur Barrierefreiheit bei, kann aber für Senioren und ihre Angehörigen eine Erleichterung darstellen. Durch den Knopf gibt es die Sicherheit, dass beispielsweise bei Stürzen immer schnell Hilfe da ist.
Einbruchschutz ist in jedem Alter ein wichtiges Thema. Jedoch werden Senioren oft als „leichte Opfer“ angesehen. Investieren Sie beispielsweise in hochwertige Rollläden oder Alarmsysteme.
Auch der Brandschutz sollte immer ein Thema sein. Da bei Pflegebedürftigen aber oft die Sinne oder Reflexe nicht mehr so ausgeprägt sind, sollte hier ein besonderes Augenmerk drauf gerichtet werden. So macht es Sinn, sich mit verschiedenen Rauchmeldern und anderen Brandschutzmaßnahmen auseinanderzusetzen.
Eine Senioren-WG ist ein toller Weg, um von den verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung zu profitieren. So können sich einige Senioren zusammentun, um größere Investitionen zu stemmen. Auch die Pflege wird einfacher. So können sich die Bewohner beispielsweise gegenseitig unterstützen.
Die Umsetzung der Maßnahmen unterscheidet sich natürlich sehr. Während ein Notfallknopf vergleichsweise leicht installiert werden kann, ist ein kompletter barrierefreier Umbau mit einem bestimmten Aufwand und Kosten verbunden. Prüfen Sie, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation Sinn machen.
Weiterhin können Sie die barrierefreien und barrierearmen Umbauten auch über einen KfW laufen lassen. So können auch größere Anschaffungen finanziert werden.
Die Pflegekasse bietet Ihnen bei einem Pflegegrad 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. So können Sie beispielsweise ein barrierearmes Badezimmer realisieren oder bekommen einen Zuschuss zum Treppenlift. Lebt mehr als eine Person mit Pflegegrad im Haushalt, können die Beträge addiert werden. Das Maximum liegt hier bei 16000 Euro.
Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person plötzlich und sie bekommt einen höheren Pflegegrad, kann die Kasse noch einmal 4000 Euro bewilligen. Dies ist aber in der Regel nur möglich, wenn besagte Verschlechterung nicht absehbar war. Halten Sie im Zweifelsfall immer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.
Wohnen Sie im Eigenheim können Sie natürlich jegliche Umbauten vornehmen, die Sie möchten. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn das Gebäude unter Innendenkmalschutz steht oder andere rechtliche Dinge entgegenstehen. So dürfen Sie beispielsweise das Haus nicht einfach erweitern um mehr Platz zu schaffen. Achtung: Hier kann auch der Ausbau von bisher nicht genutzten Hausteilen drunter fallen. Möchten Sie beispielsweise in Dachboden oder Keller eine Einliegerwohnung für eine Pflegekraft einrichten erkundigen Sie sich vorher, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Sind Sie Besitzer einer Eigentumswohnung, können Sie in dieser natürlich alles, sofern möglich und sinnvoll, nach Ihren Wünschen gestalten. Bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen (Treppenhaus) muss allerdings die Hausgemeinschaft hinzugezogen werden.
Wohnen Sie zur Miete, dann muss der Vermieter Ihnen die barrierefreien Umbauten in der Regel gestatten. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie diese nicht absprechen müssen. Bei einigen Einbauten, beispielsweise einem Treppenlift im gemeinschaftlichen Treppenhaus, muss in Mietshäusern mehr beachtet werden als im Eigenheim. So wird die Treppe hier als Fluchtweg gesehen, weswegen eine gewisse Breite beim Einbau eines Treppenlifts nicht überschritten werden darf.
Weiterhin kann der Vermieter bei einem Auszug unter Umständen den vollständigen Rückbau der Wohnung in den Ursprungszustand verlangen.
Der Unterschied klingt marginal, aber tatsächlich ist er wichtig, da sich hier die Vorgaben unterscheiden. In der Praxis gibt es einen großen Unterschied zwischen einer barrierearmen und einer barrierefreien und Rollstuhlgerechten Wohnung. So sind beispielsweise die "normalen" Türen mit 80 cm Breite oft für Rollstuhlfahrer nur bedingt geeignet, können aber meist mit einem Rollator gut passiert werden.
Ist eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei, dann werden die Vorgaben nach DIN 18040-2 umgesetzt. So müssen beispielsweise bestimmte Freiflächen von 120 x 120 cm oder sogar 150 x 150 cm vor Sanitärobjekten gewährleistet werden. Auch andere Normen, beispielsweise für einen Waschtisch, der unterfahrbar sein muss, müssen eingehalten werden.
Bei einer barrierearmen Wohnumgebung sind die Vorgaben weniger streng. Sie kann mit relativ wenig Aufwand und Budget umgesetzt werden. So gibt es beispielsweise auch Anbieter, die sich auf den Umbau barrierearmer Sanitäranlagen spezialisiert haben. Das bedeutet, dass die Badewanne entfernt und zur Dusche umgebaut wird. Der Rest des Bades bleibt unberührt und ist somit nicht zwingend barrierefrei, trotzdem kann es von körperlich eingeschränkten Personen besser genutzt werden.
Ja, bei Barrierefreiheit wird die Din-Norm 18040-2 umgesetzt. Barrierearmut beinhaltet, dass sich eingeschränkte Personen selbstständig bewegen können. Beispielsweise werden Stufen veringert oder die Badewanne zur Dusche umgebaut.
Jein. Der Vermieter darf in der Regel einen Umbau nicht verbieten. Sie müssen ihn trotzdem um Erlaubnis fragen und ggf. den Zustand der Wohnung vor dem Umbau beim Auszug wieder herstellen.
In einem öffentlichen Gebäude auf jeden Fall. Ein privater Treppenlift braucht in der Regel keine Genehmigung. Bei einem Homelift kann unter Umständen der TÜV relevant werden.
Je nach Krankheitsbild können Sie ein Recht auf Treppenlift haben. Allerdings gibt es einiges zu beachten, da das Treppenhaus als Fluchtweg dient. So muss die Treppe beispielsweise breit genug sein, dass neben dem Lift eine Person gehen kann. Weiterhin muss der Vermieter natürlich zustimmen.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.