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Hilfsmittel mit Rezept
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Vom Arztbesuch über das Finden eines Partners der Krankenkasse bis zum Einlösen des Hilfsmittelrezepts

Hilfsmittel werden in der Pflege benötigt, um pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen und diesen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. Allerdings ist oft nicht klar, ob und wann die Krankenkasse Hilfsmittel bezahlt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um die volle Erstattung eines Hilfsmittels von der Krankenkasse zu erhalten.


Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 31.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Der Arztbesuch
  • Krankenkassen-Partner
  • Kostenvoranschlag
  • Rezept einlösen
  • FAQ
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Der Arztbesuch
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Der erste Schritt zum Hilfsmittelrezept: Arztbesuch und Rezept

Zuerst benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes. Zu beachten ist hierbei, dass auf dem Rezept das benötigte Hilfsmittel genau bezeichnet werden sollte und zusätzliche nötige Funktionen des Hilfsmittels beschrieben werden. Das Rezept sollte die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels mit einer exakten Erläuterung der Diagnose verdeutlichen. Eine Angabe der Hilfsmittelnummer kann bei der Feststellung des spezifischen Hilfsmittels hilfreich sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.


Beispiel: Steht auf Ihrem Rezept nur „Rollator“, wird die Krankenkasse voraussichtlich auch nur den günstigsten Standard-Rollator bezahlen. Steht auf Ihrem Rezept hingegen „Leichtgewicht Rollator für den Innenbereich (Kniearthrose)“, wird Ihre Krankenkasse auch ein solches Modell finanziell bezuschussen, beziehungsweise komplett bezahlen. Allerdings kann die Kasse darauf bestehen, zu prüfen, ob das Hilfsmittel notwendig ist. Die Kasse muss den Rollator also bewillgen, und kann sich im Zweifelsfall auch dagegen entscheiden. Hier können Sie aber Widerspruch einlegen.


Krankenkassen-Partner
Pharmazie-Symbol

Partner der Krankenkasse für das Hilfsmittelrezept finden

Haben Sie ein Rezept, müssen Sie noch einen Anbieter (in der Regel ein Sanitätshaus) finden, der mit Ihrer Krankenkasse einen Leistungsvertrag abgeschlossen hat. In diesen Leistungsverträgen sind die Kostenpauschalen für Hilfsmittel vereinbart. Falls Ihre Krankenkasse für das benötigte Hilfsmittel keine Verträge mit einem bestimmten Sanitätshaus abgeschlossen hat, dann kann dieses Sanitätshaus Sie in der Regel auch nicht über die Rezeptversorgung versorgen.

Kostenvoranschlag
Dokumente mit Münzen davor

Einen Kostenvoranschlag erstellen 

Haben Sie ein passendes Sanitätshaus gefunden, dann können Sie sich von diesem einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen. Hierbei handelt es sich um eine Vorplanung, wie viel das Hilfsmittel kosten wird. Bei Hilfsmitteln auf Rezept gilt, Sie bezahlen 10% des Preises aber maximal 10 Euro.


Sie reichen diesen Kostenvoranschlag mit einem Anschreiben, mit dem Rezept und eventuell mit einer Stellungnahme, bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft nun den Bedarf des Hilfsmittels. Zunächst wird geprüft ob das beantragte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands enthalten ist, um sicherzustellen, dass es sich um ein getestetes Hilfsmittel handelt. Falls das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis vorhanden ist und der Bedarf durch die Arztuntersuchung bewiesen wurde, wird das Hilfsmittel in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Ist das Hilfsmittel jedoch nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt, erfolgt eine individuelle Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung.


Das Fehlen des Hilfsmittels im Hilfsmittelverzeichnis bedeutet also nicht automatisch, dass die Krankenkasse nicht für das Hilfsmittel zahlt. Allerdings wird in diesem Fall oft eine extensive Begründung durch einen Arzt gefordert. In dieser muss verdeutlicht werden, dass dieses bestimmte Hilfsmittel benötigt wird und nicht durch ein anderes Hilfsmittel ersetzt werden kann. In der Regel wird Ihr Antrag nun genehmigt und die Versorgung mit ihrem Wunsch-Hilfsmittel kann beginnen.



Tipp: Im Falle einer Ablehnung der Bezahlung des Hilfsmittels durch die Krankenkasse, haben Sie ein Widerspruchsrecht. Es wird dazu geraten, dieses Recht zu nutzen, denn ca. jeder zweite Widerspruch gegen abgelehnte Anträge von Krankenkassen sind für den Versicherten erfolgreich.

Rezept einlösen
Dokumente auf Klemmbrett mir Herz und Haken

Das Hilfsmittelrezept einlösen

Anschließend lösen Sie Ihr Rezept ein. Das Sanitätshaus kümmert sich um die Abrechnung mit dem Leistungsanbieter.

Bei wem das Rezept eingelöst wird und wer letztendlich die Kosten des Hilfsmittels übernimmt, hängt davon ab, wofür Sie das Hilfsmittel benötigen. Neben der Krankenkasse könnte unter anderem die Rentenversicherung, das Sozialamt oder die Pflegekasse die Kosten übernehmen.


Achtung: Sie haben nicht zwingend Anspruch auf ein neues Hilfsmittel. Gerade die sogenannten "Kassenmodelle" sind oft gebraucht. Natürlich sind sie trotzdem voll funktionstüchtig und werden auch gereinigt. Der Vorteil bei diesen Modellen ist, dass Sie sich nicht um die Wartung oder Reparatur kümmern müssen, falls etwas anfällt übernimmt dies die Kasse bzw. das Sanitätshaus.


Die Krankenkasse muss Ihren Antrag innerhalb von 3 Wochen prüfen, außer wenn ein medizinisches Gutachten nötig ist. In diesem Ausnahmefall hat die Krankenkasse 5 Wochen Zeit. Falls sich die Krankenkasse nicht an diese Frist hält, können Sie das Hilfsmittel in der Regel selbst kaufen. Die Krankenkasse ist daraufhin dazu verpflichtet Ihnen das Geld zurückzuzahlen (diese Regelung ist als „Genehmigungsfiktion“) bekannt.

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FAQ

Die häufigsten Fragen zum Thema Hilfsmittel auf Rezept

Muss ich ein neues Hilfsmittel selbst bezahlen, wenn mein Hilfsmittel defekt ist? 

Wenn Ihr Hilfsmittel defekt ist, sollten Sie den Anbieter kontaktieren, der Ihnen das Hilfsmittel zur Verfügung gestellt hat. Dieser repariert in der Regel das Hilfsmittel kostenlos oder sorgt für Ersatz.

Kann mich jedes Sanitätshaus versorgen?

Nein. Sie müssen ein Sanitätshaus finden, das einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Am einfachsten geht das mit 1ACare!

Worauf muss ich achten, wenn ich mir ein Rezept vom Arzt hole?

Auf dem Rezept sollte das benötigte Hilfsmittel möglichst exakt beschrieben werden, idealerweise mit Angabe der Hilfsmittelnummer. Das Rezept sollte die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels mit einer genauen Erklärung der Diagnose verdeutlichen. Falls das Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet ist, sollte der Arzt extensiv beschreiben, warum das spezifische Hilfsmittel benötigt wird und nicht durch ein anderes Hilfsmittel ersetzt werden kann.


Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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