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Pflegegrad 5
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Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


Der fünfte und letzte Pflegegrad ist der, bei dem mit der größten Unselbstständigkeit gerechnet werden muss. Bei der Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD )müssen wenigstens 90 von 100 Punkten festgestellt werden. Das bedeutet, dass in allen geprüften Bereichen (Module) erhebliche Defizite vorliegen. Die geprüften Module sind:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Modul 3: Verhaltensweise und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakt


Nach der Beantragung kommt ein Gutachter zur betreffenden Person nach Hause und prüft die entsprechenden Kriterien. Kommt er zu dem Schluss, das Pflegegrad 5 vorliegt, können Sie eine Reihe von Leistungen in Anspruch nehmen. Lesen Sie hier, wie Sie den Pflegegrad beantragen und womit Sie rechnen können.

Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 11.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Das Wichtigste in Kürze
  • Pflegestufe oder Pflegegrad
  • Antrag Beantragung & Höherstufung
  • Voraussetzungen
  • Begutachtung
  • Leistungen
  • Weitere Leistungen
  • Kinder
  • Über den Pflegegrad hinaus
  • FAQ
Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 5 bedeutet die „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“
  • Für Pflegegrad 5 müssen in der Begutachtung des MD wenigstens 90 Punkte rreicht werden.
  • Es gibt entweder 901 Euro Pflegegeld oder 2095 Euro an Pflegesachleistungen + 125 Euro Entlastungsbetrag. Die Leistungen können kombiniert werden.
  • Es gibt auch weitere Unterstützungen, wie die Hilfsmittelbox oder der barrierefreie Umbau des Zuhause.
  • Bei stationärer Pflege können Sie die Budgets für Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege nutzen
  • Ziehen Sie ggf. weitere Vorsorgemöglichkeiten wie eine Patientenverfügung in betracht um Angehörige zu entlasten

Pflegestufe oder Pflegegrad

Pflegegrad oder Pflegestufe

Lag vor dem 01. Januar 2017 Pflegestufe 3 und diagnostizierte Demenz vor, dann wurde automatisch Pflegegrad 5 zugestanden. Seit 2017 werden keine Pflegestufen mehr vergeben. In einer Reform wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Dies hat den Hintergrund, dass bei den Pflegestufen die Psyche vernachlässigt wurde. Beispielsweise konnte es vorkommen, dass Demenzkranke, die in ihrem Alltag viel Unterstützung benötigen, dennoch eine niedrigere Pflegestufe zugeteilt bekamen als Menschen, bei denen Einschränkungen der Mobilität vorliegen. Seit der Reform ist der Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung gerechter geregelt. So kann auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz besser gerecht werden.


Antrag

Beantragung & Höherstufung

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<p>Wie bei allen Pflegegraden können Sie den Antrag direkt bei der Pflegekasse stellen. Diese sind der Krankenkasse untergegliedert. Viele Krankenkassen haben mittlerweile Onlineportale, in denen Sie Anträge stellen können. Natürlich können Sie auch per Post oder Telefon einen Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragen. <p></p><p>Eine Höherstufung können Sie prinzipiell immer beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass sich der Zustand der zu pflegenden Person verschlechtert hat. Um auszuschließen, dass die Verschlechterung nur der subjektiven Wahrnehmung entspringt, kann auch ein Arzt zu Rate gezogen werden. </p>
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Voraussetzungen

Voraussetzungen

Um von den Leistungen der Pflegekasse zu profitieren, muss die betreffende Person versichert sein und regelmäßig Beiträge eingezahlt haben. Da die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, sollte dies in den meisten Fällen, kein großes Problem darstellen. Haben Sie einen Antrag für einen Pflegegrad gestellt,  kommt es bei gesetzlich versicherten zu einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).  

Hier kommt ein Gutachter zu der betreffenden Person nach Hause. Die Begutachtung zu Hause ist deswegen wichtig, da nur so der wahre Grad der Selbstständigkeit ermittelt werden kann. In einer fremden Umgebung könnte es ansonsten zu Verzerrungen kommen.


Begutachtung

Begutachtung

Die Begutachtung findet im eigenen Zuhause  oder im Altersheim statt. Ist die betreffende Person im Krankenhaus, kann dort eine Art „Vorbegutachtung“ stattfinden. Hier wird vorläufig ein Pflegegrad zugestanden. Allerdings wird nach der Entlassung trotzdem ein Hausbesuch nötig, sodass klar wird, inwieweit die festgestellten Einschränkungen auch im eigenen Zuhause gegeben sind. Das ist wichtig, da die Räumlichkeiten eventuell andere Anforderungen stellen als die im Krankenhaus. Weiterhin muss natürlich die Selbstständigkeit im eigenen Heim bewertet werden, da hier auch die meiste Zeit verbracht wird. Begutachtet wird von einem extra ausgebildeten Gutachter des MD. Dieser geht nach und nach die sechs Module durch und vergibt nach einem Schema Punkte. Die Punkte werden für jedes Modul zusammengerechnet und ergeben so eine Punktzahl zwischen 0-100 Punkten. Für Pflegegrad 5 braucht es wenigstens 90 Punkte. Die Module zählen nicht gleich viel. Auch gibt es innerhalb der Module Unterschiede, beispielsweise wird unselbständiges Essen höher gewichtet als unselbstständiges Aufstehen. Darüber hinaus kann nur Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) oder Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) in die Bewertung einfließen, niemals beide. Gewertet wird hier das Modul mit den höheren Werten. Liegt der Wert über 90 Punkten wird die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen (Pflegegrad 5) festgestellt.



Leistungen

Leistungen

Pflegegrad 5 LeistungenBei jedem Pflegegrad stehen Ihnen gewisse Leistungen zu, beispielsweise der Entlastungsbetrag, die Hilfsmittelbox oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus können Sie Pflegegeld beziehen oder Pflegesachleistungen nutzen. Wieviel man mit Pflegegrad 5 erhält, können Sie weiter unten nachlesen.

Pflegegeld

 Wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird, bekommen Sie Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 bekommen Sie als Unterstützung 901 Euro Pflegegeld. Das Geld ist nicht zweckgebunden. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann entscheiden, was sie damit tun möchte. Beispielsweise können Hilfsmittel von dem Geld bezahlt werden, oder es wird als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergegeben. Ob diese Lösung bei Pflegegrad 5 sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Allerdings ist in vielen Fällen externe Unterstützung notwendig, da betroffene Personen oft nicht allein gelassen werden können.

Pflegesachleistungen

Wenn ein Pflegedienst bei der Pflege unterstützt oder diese komplett übernimmt, dann wird dies über die Pflegesachleistungen abgerechnet. Die Pflegesachleistungen können nicht ausgezahlt werden. Im Monat können bei Pflegegrad 5 2095 Euro abgerechnet werden. Ambulante Pflegedienste müssen von der Krankenkasse anerkannt sein. Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, dann veringert sich das Pflegegeld.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Der Entlastungsbetrag steht jedem zu, dem ein Pflegegrad bewilligt wurde. Er beträgt immer 125 Euro im Monat. Dieser kann nicht für die Pflege verwendet werden (Ausnahme: Pflegegrad 1), sondern dient der Entlastung der Angehörigen. Vom Entlastungsbetrag kann z. B. eine Haushaltshilfe bezahlt werden. Aber auch eine stundenweise Betreuung ist möglich.

Unser Service für Sie: Wenn Sie noch auf der Suche nach einem passenden Anbieter für Entlastungsleistungen sind, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich den richtigen Anbieter für Ihre Situation zu finden. Bitte melden Sie sich bei unserer kostenlosen Service-Hotline: 0800 122 273 0

Diese Form der Entlastung ist keine klassische Pflege. Die Betreuungskraft kann zwar auch bei der Grundpflege helfen, oder im Haushalt unterstützen, dies muss aber abgesprochen sein. Unter Betreuung kann viel mehr die „menschliche Seite der Pflege“ verstanden werden, die über die reine Versorgung hinausgeht. Beispielsweise beschäftigt sich eine Betreuungskraft mit der zu pflegenden Person, unterhält sich mit ihr, spielt Spiele oder liest einfach nur vor. Eine Betreuungskraft kann auch einfach „da sein“, wenn die Pflegeperson arbeiten geht oder anderweitig verhindert ist. So kann der gewohnte Alltag der Angehörigen weiterhin stattfinden. Das Angebot der Entlastung hilft Angehörigen, sich etwas zu erholen und Freizeit zu genießen, ohne sich Sorgen um die Pflege machen zu müssen.  

Kombinationsleistungen

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden, sondern können beide Leistungen auch kombinieren. Allerdings steht dann von keiner Leistung der volle Betrag genutzt werden. Wenn Sie beispielsweise 60% der Pflegesachleistungen beziehen, dann wird Ihnen noch 40% des Pflegegeldsatzes ausgezahlt.

Teilstationäre und Vollstationäre Pflege

Bei Pflegegrad 5 sind stationäre Aufenthalten wahrscheinlicher als bei anderen Pflegegraden. Sie können die Pflegesachleistungen hierfür einsetzen. Seit 2022 gibt es ab Pflegegrad 2 auch den sogenannten Leistungszuschlag, um einen stationären Aufenthalt zu finanzieren. Die Höhe der Entlastung hängt  hier nicht vom Pflegegrad ab, sondern der Zeit, die in der stationären Einrichtung verbracht wurde. An Pflegesachleistungen stehen 2.005 Euro zur Verfügung.


Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Wenn Angehörige verhindert sind, muss natürlich trotzdem Pflege stattfinden. Hier kommen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ins Spiel. Kurzzeitpflege ist stationär, Verhinderungspflege kann auch ambulant stattfinden. Die Budgets können miteinander kombiniert werden. Wird ein Budget nicht genutzt, können 50% davon für das jeweils andere angewendet werden. Für die Verhinderungspflege stehen 1.612 Euro und für die Kurzzeitpflege 1.774 Euro zur Verfügung

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege zählen zu den teilambulanten Pflegeformen. Das heißt, die pflegebedürftige Person bleibt weiterhin zu Hause wohnen, verbringt aber Tag oder Nacht in einer stationären Einrichtung. Diese Form der Pflege ist sinnvoll, wenn Angehörige z. B. tagsüber arbeiten und sich erst am Abend kümmern können. Umgekehrt ist es verständlich, dass jemand, der sich den ganzen Tag lang um Angehörige kümmert, sich nachts erholen muss – schließlich ist die Pflege sehr anstrengend. Hier bietet sich die Nachtpflege als Lösung an.

Weitere Leistungen

Weitere Leistungen


Hilfsmittelbox

Ihnen stehen jeden Monat 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Das bedeutet, die Krankenkasse bezahlt Ihnen für diesen Wert Hilfsmittel wie Mundschutz, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Damit Sie nicht rechnen müssen gibt es verschiedene Anbieter, die vorgefertigte Boxen verschicken. Diese rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit den Inhalt der Box nach eigenen Wünschen zu ändern. Sprechen Sie hierfür einfach Ihren Anbieter an.

Hilfsmittelbox Angebot von 1ACare

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Wird ein Pflegegrad zugestanden, beinhaltet das auch immer die Möglichkeit eines Zuschusses zur Wohnraumanpassung. Dieser Zuschuss beträgt 4.000 Euro und kann bei unabsehbarer Verschlechterung und damit Höherstufung des Pflegegrades auch ein zweites Mal beantragt werden. Damit können Umbauten wie  ein Badumbau oder ein Treppenlift finanziert werden. Allerdings sind beide Umbaumaßnahmen oft teurer. Informieren Sie sich also vorher und lassen Sie sich über die Kosten aufklären.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Anbieter sind, der Sie zum Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beraten kann, nutzen Sie unsere Dienstleistersuche. Hier werden Ihnen verschiedene Anbieter in Ihrem Umkreis angezeigt. :

Kinder

Pflegegrad bei Kindern

Auch Kinder können pflegebedürftig sein. Ursachen sind  meist eine Krankheit oder ein Unfall. Bei unter 12-jährigen wird in der Regel eine Pflegegrad über dem eigentlichen zugeteilt. Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt nicht nach demselben Prinzip wie bei Erwachsenen, denn Kinder sind natürlich generell weniger selbstständig. Stattdessen werden ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit dem Stand eines gesunden Kindes desselben Alters verglichen. Das ist wichtig, da sonst die Kriterien nicht richtig greifen würden.

Über den Pflegegrad hinaus

Vorsorge über den Pflegegrad hinaus

Pflegegrad 5 weiterführende Vorsorge

Je nach Ursache des Pflegegrades bieten sich weitere sinnvolle Anknüpfungspunkte. Diese Optionen sind nicht verpflichtet, können aber helfen, sich auf die Zukunft vorzubereiten. Viele Patienten und Angehörige schätzen die Entlastung, die die Vorsorge mit sich bringt. Es entfällt in vielen Fällen die emotionale Belastung, über Dinge wie lebenserhaltende entscheiden zu müssen und Streitigkeiten können vermieden werden.


Tipp: Sämtliche der folgenden Dokumente können Sie kostenlos bei sich zu Hause aufsetzten. Oft gibt es auch Vordrucke im Internet, auf die Sie zurückgreifen können. Es empfiehlt sich jedoch Rücksprache mit einem Anwalt zu halten. Dieser kann Ihnen Bestätigen ob die von Ihnen gewählte Formulierung auch mit Ihrem Willen übereinstimmt. 

Vollmachten

Mit einer Vollmacht können Sie bestimmte Personen dazu bemächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen. Die bevollmächtigte Person  kann je nach Art der Vollmacht beispielsweise Bankgeschäfte übernehmen oder rechtliche Entscheidungen für Sie treffen.


Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Behandlungen Sie befürworten oder ablehnen. Ist es Ihnen aus ethischen oder religiösen Gründen beispielsweise wichtig, keine Bluttransfusion zu bekommen, können Sie hier widersprechen. Auch anderen lebenserhaltende Maßnahmen können Sie hier zustimmen oder diese ablehnen. Eine Patientenverfügung entlastet Angehörige in wichtigen Punkten.  Kindern wird erspart, Entscheidungen darüber treffen zu müssen, ob ihre Eltern künstlich beatmet werden sollen. Stattdessen kann direkt im Sinne des Elternteils gehandelt werden.


Testament

 In einem Testament treffen Sie Bestimmungen darüber, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben verteilt werden soll. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, greift die automatische Erbfolge. Verwandte sowie Ehe- oder Lebenspartner haben ein gesetzliches Erbrecht. Soll jedoch außerhalb der Familie etwas vererbt werden, oder möchten Sie jemanden enterben, dann müssen Sie ein Testament aufsetzen.



FAQ

Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad 5

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad beschreibt die Selbstständigkeit einer Person. Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Hier liegt eine Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege vor.

Ab wann bekomme ich Pflegegrad ?

Für Pflegegrad 5 müssen bei einer Begutachtung des MD mindestens 90/100 Punkten erreicht werden. Das heißt die Selbstständigkeit ist kaum noch gegebenen.

Wie bekomme ich Pflegegrad 5?

Sie beantragen eine Begutachtung des MD bei Ihrer Pflegekasse. Der Gutachter wird prüfen, wie Selbstständig die Person noch ist. Dafür vergibt er für verschiedene Kriterien (z.B. Umsetzten im Bett, eigenständig essen...) Punkte. Je mehr Hilfe benötigt wird desto mehr Punkte werden vergeben. Bei Pflegegrad 5 müssen 90 Punkte oder mehr erreicht werden.

Ist ein Widerspruch gegen die Einordnung in Pflegegrad 5 möglich?

Sind Sie der Meinung der Pflegegrad wurde falsch eingestuft, dann ist ein Widerspruch möglich. Dies empfhielt sich aber vor allem dann, wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint, da sich dann mit höherem Pflegegrad auch die Leistungen erhöhen. Bitte beachten Sie die Fristen der Krankenkasse.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?

Die Werte hängen von den gewählten Leistungen ab. Sie bekommen beispielsweise entweder 901 Euro Pflegegeld oder 2095 Euro Pflegesachleistungen. Sie können aber 125 Euro Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen und bekommen jeden Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro.


Quellen

Pflegegrad.org (letzter Zugriff 21.03.2022)

TK (letzter Zugriff 21.03.2022)

Pflegegrad.com (letzter Zugriff 21.03.2022) )

Verbraucherzentrale (letzter Zugriff 21.03.2022)

Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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Pflegegrade

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Begutachtung

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