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Verhinderungspflege 24 Stunden Edelweiss-Betreuung - Kreis Ulm

Wenn Sie als Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen mal eine Auszeit brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, denn wir bieten eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Zuhause an. Auch das lange Warten auf einen Pflegeheimplatz kann durch uns überbrückt werden. Unsere Leistungen: • 1:1 Versorgung im eigenen Zuhause (Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft) • Soforthilfe in 3 bis 5 Tagen • 24/7 Erreichbarkeit für unsere Kunden • persönliche Ansprechpartner • kompetente Beratung rund um die Pflege • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im häuslichen Umfeld • bezahlbare und seriöse Vermittlung (Durchschnittspreis beträgt 2400 Euro) • Vermittlung von anerkannten Fachkräften aus der Ukraine an alle Kliniken, Pflege- und Behindertenheime deutschlandweit. Wenn Sie unten auf den Butten „zum Anbieter“ klicken werden Sie direkt zu unserem Online-Fragebogen weitergeleitet, diesen brauchen wir, um sofort mit der Suche nach einer passenden Betreuungskraft zu beginnen. Anschließend stellen wir Ihnen ein individuelles und ein unverbindliches Angebot zusammen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich selbst von unserem freundlichen und kompetenten Team. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu dürfen!

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Beschreibung des Anbieters - 24 Stunden Edelweiss-Betreuung - Kreis Ulm


Die Edelweiss-Betreuung ist spezialisiert auf die Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften in der 24-Stunden Betreuung und Pflege. Uns liegt es besonders am Herzen möglichst vielen pflegenden Angehörigen den Weg zu vereinfachen und in dieser schwierigen Situation, Unterstützung, Beratung und Entlastung anbieten zu können. Gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen, um Ihren Lieben einen schönen und würdevollen Lebensabend im geliebten Zuhause zu ermöglichen. Unsere Preise sind fair, transparent und bezahlbar. Wir arbeiten ausschließlich mit ausgewählten Agenturen im Ausland, die nach den EU-Dienstleistungsrichtlinien arbeiten. Die Betreuungskräfte sind angestellt, gesetzlich Sozial-, Haftpflicht- und Unfallversichert und besitzen einen A1 oder ein Sozialversicherungsnachweis. Wenn sie auf „unser Angebot“ klicken, können Sie sich zwischen folgenden Angeboten entscheiden: • Langzeitbetreuung (24 Stunden Pflege) • Verhinderungspflege (Kurzzeitbetreuung)

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Verhinderungspflege - 24 Stunden Edelweiss-Betreuung - Kreis Ulm

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: