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Verhinderungspflege Allcare Dienstleistungen

Viele Menschen möchten im Alter, bei Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen. Wir helfen ihnen dabei – mit qualifiziertem und einfühlsamem Personal. Unser Betreuungsdienst leistet dabei stets ganzheitliche Unterstützung. So gehört zu unserer Arbeit auch das Einbeziehen des sozialen Umfeldes der von uns betreuten Menschen. Unser Ziel ist es, auf hohem Niveau ein großes Maß an Wohlbefinden zu vermitteln. Wir sind überzeugt davon, dass nur ein partnerschaftlicher Umgang mit Kunden und Mitarbeitern dauerhaft Bestand hat. Der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualität kann nach unserer Überzeugung nur gelingen indem man innovative Wege sucht auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen weiterhin erfolgreich zu sein.  Dauerhafter Erfolg lässt sich nur mit Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit erreichen!

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Mein Name ist Steffen Neudel, seit 2002 bin ich in der Pflege tätig. Nach Abschluss meines Examens als Altenpfleger in einem Pflegeheim, arbeitete ich viele Jahre bei einem ambulanten Pflegedienst. Dort war ich ab 2015 als Teamleitung tätig. 2016 nahm ich erfolgreich an einer Weiterbildung zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit teil. Aufgrund meiner fachlichen Kompetenz, meiner großen Empathie und der Liebe zu meinem Beruf, habe ich mich entschlossen nun für Sie dazu sein. Daher habe ich ALLCARE Dienstleistungen gegründet. Ich biete Ihnen Betreuungsleistungen, Alltagsbegleitung und Assistenz für Menschen mit Behinderung, hier im Rhein-Neckar-Kreis, an. Mir persönlich liegt die Zufriedenheit meiner Kunden und meine Mitarbeiter gleichermaßen am Herzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass man nur durch die Wertschätzung seiner Mitarbeiter auch ein hohes Maß an Qualität gegenüber seinen Kunden erreichen kann. Denn gerade in Zeiten von Pflegenotstand und Fachkräftemangel liegt mir persönlich das Wohl meiner Mitarbeiter sehr am Herzen.

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Verhinderungspflege - Allcare Dienstleistungen

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: