Es sind Kapazitäten frei
Wir unterstützen Sie bei allen anfallenden Aufgaben im Haushalt wie zB Wäschepflege, Fenster reinigen, Staubsaugen, Böden wischen etc.
Alltagshelfer Sachsen unterstützt Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Familien mit hilfs -oder pflegebedürftigen Kindern im Alltag. Als anerkannter Dienstleister werden unsere Leistungen ab Pflegegrad 1 von den Pflegekassen finanziert. Unsere Leistungen umfassen: -Unterstützung im Haushalt -Betreuung und Aktivierung von unseren pflegebedürftigen Klienten -Einkaufsservice -Begleitung zu Terminen außer Haus (zB zu Ärzten, Physiotherapie) -Begleitung bei Freizeitaktivitäten -Botengänge zu Post, Apotheke u.a.
Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen um neue Kräfte zu sammeln. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die ...
Damit pflegebedürftige Menschen wieder aktiv am Leben teilnehmen können begleiten wir Sie gern zu Aktivitäten und ...
Wir begleiten Sie zu Einkäufen oder erledigen Ihren Einkauf für Sie
Alltagshelfer Sachsen-Alltags -und Entlastungsdienst |
Untere Hauptstraße 87 |
09243 Niederfrohna |
Telefon: 0174/3266473 |
E-Mail: info@alltagshelfer-sachsen.de |
Website: www.alltagshelfer-sachsen.de |
Menschen, die mit zunehmendem Alter gewisse Arbeiten im eigenen Zuhause nicht mehr oder nur noch begrenzt eigenständig ausführen können, können sich externe Hilfe holen. Die Haushaltshilfe kommt dann nach Bedarf ein bis mehrmals in der Woche und erledigt beispielsweise das Staubsaugen, Putzen, oder je nach Anbieter und Absprache auch kleinere Einkäufe. Dadurch wird ermöglicht, dass eine Person, die sich nur eingeschränkt um den Haushalt kümmern kann, aber ansonsten noch fit ist, dennoch zu Hause wohnen bleiben kann. Wichtig ist, dass eine Haushaltshilfe für Senioren nicht mit einer Pflegekraft gleichgesetzt werden darf, denn von der Haushaltshilfe werden keine pflegerischen Tätigkeiten übernommen.
Hilfe im Haushalt benötigen aber nicht nur Senioren. Es kann auch andere Gründe geben, weshalb eine Person darauf angewiesen ist. Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einem Unfall oder bei psychischen und anderen schweren Erkrankungen, kann es sein dass man für eine bestimmte Zeit oder langfristig nicht in der Lage ist, die Haushaltstätigkeiten eigenständig auszuführen. In diesem Fall ist es häufig ebenfalls möglich eine Haushaltshilfe zu beantragen.
Benötigt man nur vorübergehend Hilfe im Haushalt, muss ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dann übernimmt diese die Kosten für den genehmigten Zeitraum. Bei langfristigem Bedarf ist ein Pflegegrad notwendig. Mit Hilfe des Entlastungsbetrags bzw. der Entlastungsleistung in Höhe von 125€ oder ab Pflegegrad 2 mit einem Teil der Pflegesachleistungen kann die Haushaltshilfe finanziert werden. Wichtig ist, dass der jeweilige Anbieter eine Zertifizierung besitzt, damit diese Finanzierungsmöglichkeiten auch wirklich funktionieren.
Die Aufgaben der Haushaltshilfe sind sehr vielseitig und können je nach Anbieter und Bedarf voneinander abweichen. Grundlegend umfasst die Hilfe im Haushalt Tätigkeiten, wie das Putzen, Staubsaugen, Kochen, Wäsche waschen, Müll rausbringen, kleinere Reparaturen und ähnliches. Aber auch das Einkaufen gehen oder der Fahrdienst gehört bei manchen Dienstleistern zum Angebot. Ist ein Garten vorhanden, können bei vorheriger Absprache kleinere Dinge, wie beispielsweise Rasenmähen oder Pflanzen gießen, ausgeführt werden.
Wenn Sie weitere Informationen zur Haushaltshilfe oder zum Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: