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Haushaltshilfe
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Haushaltshilfe – Anspruch, Kosten und Leistungen

Mit steigendem Alter fallen Aufgaben, die vor ein paar Jahren noch selbstverständlich waren, schwerer. Wenn langes Stehen, häufiges Bücken, schweres Heben oder kleinteiliges Arbeiten nicht mehr möglich sind, ist es sinnvoll für Betroffene sich Hilfe im Haushalt zu suchen. Haushaltshilfen helfen Betroffenen im Alltag. Sie übernehmen Aufgaben, wie Waschen, Putzen und den Wocheneinkauf. Allerdings dürfen sie nicht mit Pflegehilfen verwechseln werden, denn diese übernehmen auch pflegerische Tätigkeiten. Bei einem anerkannten Pflegegrad können Haushaltshilfen über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistungen finanziert werden. Bei einigen Anbietern kann auch die Haushaltshilfe mit der Pflege oder Betreuung kombiniert werden.


Aber auch junge Menschen können auf Haushaltshilfen angewiesen sein. Oft fällt nach einer schweren Krankheit oder nach einer Behandlung im Krankenhaus das Erledigen von Aufgaben im Haushalt schwer. In diesem Fall kann für einen begrenzten Zeitraum eine Haushaltshilfe Abhilfe für Familien schaffen.


Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 12.01.2022 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Anspruch
  • Antrag
  • Leistungen
  • Kosten
  • Ausländische Haushaltshilfe
  • Leistungen Bundesländer
  • Anbieter
  • Abrechnung Pflegekasse
  • Abrechnung Krankenkasse
  • Alternativen
  • Das wichtigste in Kürze
  • Dokumente
  • FAQ
  • Quellenverzeichnis
Anspruch

Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Haushaltshilfen können in verschiedene Situation behilflich sein. Zum einen möchten Senioren so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Auch, wenn sie körperlich und geistig noch fit sind, fallen manche Aufgabe im Haushalt schwer. Eine Haushalthilfe kann in so einer Situation helfen. Ihr Aufgabenspektrum ist vielseitig und je nach individuellem Wunsch können bestimmte Aufgabe im Haushalt übernommen werden. Dazu zählen unter anderem das Wäsche waschen, Kochen und das Einkaufen gehen. Wichtig dabei ist, dass eine Haushaltshilfe nicht mit einer Alltagsbegleitung oder einer 24-Stunden-Pflege verwechselt werden darf. Zu den Leistungen einer Haushaltshilfe zählen keine medizinische Pflege und keine pädagogische Betreuung. Dazu können die Leistungen einer 24h Pflege genutzt werden. Auch diese können Aufgaben einer Haushalthilfe übernehmen und z.B. für die Senioren kochen.

Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt

Zum anderen können aber auch junge Menschen in eine Situation gelangen, in der sie auf Hilfe angewiesen sind. Nach einer schweren Krankheit oder nach einem längeren Krankenhausaufenthalt fallen einfache Aufgaben im Haushalt noch schwer. Vor allem, wenn noch kleine Kinder im selben Haushalt leben, ist eine Haushalthilfe oft unerlässlich. Für bis zu vier Wochen im Jahr kann eine von der Krankenkasse gestellte Haushaltshilfe aushelfen. Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, die noch zu versorgen sind, wird die Dauer auf höchstens 26 Wochen im Jahr von der Krankenkasse gewährt .

Haushaltshilfe nach einer Reha

Nach einer Reha -Maßnahme ist die Rentenversicherung für die Genehmigung der Haushaltshilfe zuständig und nach einem Unfall zahlt die Unfallkasse.

Die Bedingungen sind dieselben wie bei der Haushaltshilfe auf Rezept – im Zweifelsfall sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zu den Details erkundigen.

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Antrag

Antrag für eine Haushaltshilfe

Antrag stellen für eine Haushaltshilfe

Der Antrag für eine vorübergehende Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse schriftlich eingereicht werden. Zum ausgefüllten Formular muss eine Notwendigkeitsbescheinigung beigefügt werden, aus der die Diagnose und die daraus resultierende Notwendigkeit für eine Haushaltshilfe hervorgeht. Diese wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt. Zudem muss darin angegeben werden, ab wann die Hilfe notwendig ist, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang. Damit ein reibungsloser Übergang funktioniert, sollte der Antrag schon während der Zeit im Krankenhaus abgeben werden.

Bei einer dauerhaften Unterstützung ist in der Regel die Pflegeversicherung der Ansprechpartner. Dabei muss zunächst eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen. Liegt ein Pflegegrad vor, hat man einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ im Monat, wodurch die Haushaltshilfe finanziert werden kann. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die Pflegekasse. Wird bei Pflegegrad 2 oder höher mehr Hilfe benötigt, können bis zu 40% der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Leistungen

Leistungen einer Haushaltshilfe

Leistungen einer Haushaltshilfe

Die Leistungen einer Haushalthilfe sind vielseitig. Während manche Betroffene nur Hilfe beim Kochen benötigen, benötigen Andere Hilfe beim Einkaufen oder Putzen. Die Leistungen können individuell verhandelt werden. Folgende Leistungen zählen zu der einer Haushaltshilfe:

  • Tätigkeiten im Haushalt: Darunter zählt das Putzen, Staubsaugen, Wäsche waschen, Geschirr spülen und einräumen, Bett herrichten und frisch beziehen, Müll entsorgen, Kochen und Backen und die Zimmerpflanzen gießen
  • Tätigkeiten außerhalb des Hauses: Darunter zählen Einkaufen, kleine Garten- und Balkonarbeiten sowie kleine Reparaturen- und Handwerksarbeiten
  • Unterstützenden Tätigkeiten: Darunter zählen die Begleitung zum Arzt, Fahrdienste zu den Behörden und das Ausführen eines Haustiers

Je nach Anbieter können die Leistungen abweichen, so kann es sein, dass bestimmte Dienste aus versicherungstechnischen Gründen keine Gartenarbeit übernehmen oder andere Dienstleistungen nicht angeboten werden können.

Kosten

Kosten einer Haushaltshilfe

Kosten einer Haushaltshilfe

Die Kosten für eine Haushaltshilfe belaufen sich ab ca. 9,50€ pro Stunde, die von der Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad oder von der Krankenkasse nach einer Krankheit übernommen werden können.  Die Abrechnung über die Krankenkasse ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. In der Regel gelten 8 Stunden am Tag als angemessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen dauerhaften Unterstützungsbedarf oder um eine kurzfristige Unterstützung handelt.

Ausländische Haushaltshilfe

Haushaltshilfe aus dem Ausland

Haushaltshilfen aus dem Ausland werden häufig über die Verhinderungspflege finanziert. Dafür stellt die Pflegeversicherung bis zu 2.061€ pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich aus dem Budget der Verhinderungspflege von 1.774€ pro Jahr und 50% des Budgets für die Kurzzeitpflege, also 887€ pro Jahr, zusammen. Allerdings sollte darauf geachtet werden einen zertifizierten Anbieter zu wählen, denn nur dann kann über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Leistungen Bundesländer

Leistungen der Haushaltshilfe in verschiedenen Bundesländern

Für die Zulassung von Anbietern für Haushaltshilfen sind die Bundesländer  zuständig. Die einzelnen Bundesländer handhaben die Zulassung aber teilweise unterschiedlich. Aus diesem Grund kann es sein, dass z.B. in einem Bundesland keine Anbieter von Gartenarbeiten zugelassen sind. Dann zahlt die Pflegekasse in diesem Bundesland auch nicht diese Leistung der Haushaltshilfe, während in einem anderen Bundesland Gartenarbeit zu den Haushaltshilfen dazugehört. Deswegen ist es wichtig sich im Vorhinein gut zu informieren, welche Leistungen von einer Haushaltshilfe in Ihrem Bundesland und auch vom jeweiligen Anbieter übernommen werden können und dann den passenden Anbieter zu finden.

Anbieter

Anbieter einer Haushaltshilfe

Anbieter der Haushaltshilfe

Im Internet kann man eine Vielzahl von Anbieter für eine Haushaltshilfe finden. Dabei sind nicht alle Anbieter zertifiziert. Es gibt viele private Anbieter, die keine Zertifizierung vorweisen können. Oft haben auch Pflegedienste den Service einer Hilfe im Haushalt im Programm. Aus diesem Grund sind auch die Preise für eine Haushaltshilfe unterschiedlich. Während eine private Hilfe im Haushalt wenigstens den Mindestlohn von 9,50€ bekommen muss, kann eine Haushalthilfe von einem Pflegedienst 20€ und mehr die Stunde kosten.

Wichtig: Eine private Haushaltshilfe kann nicht immer über die Kasse abgerechnet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Verwandte und Verschwägerte die Tätigkeiten einer Haushaltshilfe übernehmen. Bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad werden allerdings keine Kosten übernommen. Fahrtkosten oder Verdienstausfall können erstattet werden, wenn die Unterstützung im Umfang, dem einer fremden organisierten Hilfe im Haushalt entspricht.

Ein Sonderfall liegt bei Privatversicherten vor. Diese haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit die Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Haushaltshilfe sind, dann kontaktieren Sie unsere Service-Hotline unter der Rufnummer 0800 122 273 0. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen nach einem passenden zertifizierten Anbieter in Ihrer Nähe.

Abrechnung Pflegekasse

Abrechnung Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Haushaltshilfe über die Pflegekasse abrechnen

Bei einem anerkannten Pflegegrad stehen verschieden Möglichkeiten zur Finanzierung der Haushaltshilfe zur Verfügung. Liegt ein Pflegegrad vor hat man einen Anspruch von 125€ Entlastungsleistungen im Monat. Ab Pflegegrad 2 hat man einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Es besteht die Möglichkeit 40% dieses Betrages für Entlastungsleistungen zu nutzen. Je nach Pflegegrad macht das einen Betrag von 838€ pro Monat zusätzlich zum Entlastungsbetrag aus:


  • Pflegegrad 1 = 0€ + 125€ Entlastungsbeitrag
  • Pflegegrad 2 = 289€ + 125€ Entlastungsbeitrag
  • Pflegegrad 3 = 545€ + 125€ Entlastungsbeitrag
  • Pflegegrad 4 = 677€ + 125€ Entlastungsbeitrag
  • Pflegegrad 5 = 838€ + 125€ Entlastungsbeitrag


Abrechnung Krankenkasse

Abrechnung Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Abrechnung der Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Liegt kein Pflegegrad vor und die betroffene Person kann vorübergehend den Haushalt nicht allein führen z.B. durch eine Krankheit, kann die Haushaltshilfe über die Krankenkasse abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine andere Person im selben Haushalt lebt, da diese potenziell den Haushalt übernehmen kann. Aber auch die Ersatzperson kann verhindert sein z.B. durch den Beruf. In diesem Fall hat man die Möglichkeit eine Begründung bei der Krankenversicherung abzugeben. Damit der Ausfall von der Krankenkasse kompensiert werden kann, muss dieser im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung entstanden sein. Seit 2016 ist auch bei ambulanten Behandlungen oder chronischen Krankheiten eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist begrenzt auf vier Wochen. Eine Ausnahme besteht, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Wird eine Haushalthilfe länger als vier Wochen benötigt, wird auf die Pflegeversicherung verwiesen.

Auch ohne einen Pflegegrad oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Haushaltshilfe genutzt werden. Eine Abrechnung über die Krankenkasse oder Pflegekasse ist dann aber nicht möglich. In diesem Fall muss privat gezahlt werden.

Alternativen

Alternativen zur Haushaltshilfe

Alternativen zu einer Haushaltshilfe

Haushaltshilfen sind eine gute Möglichkeit, um Hilfe im Haushalt zu bekommen. Viele Menschen wünschen sich so lange wie möglich zu Hause wohnen zu bleiben und mit ein wenig Unterstützung im Haushalt ist dies lange Zeit möglich. Jedoch benötigen viele Senioren mehr Unterstützung als eine Haushaltshilfe allein bieten kann. Senioren, die allein leben, wünschen sich oft einen Gesprächspartner oder jemanden, der mit ihnen spazieren geht oder sie zu bestimmten Anlässen begleitet. Auch andere Formen der Unterhaltung, wie Spiele spielen oder bei Demenz Erinnerungsarbeit, kann sinnvoll sein, damit eine Person länger selbstständig ist.  Eine reine Haushaltshilfe kann diese Aufgaben nicht übernehmen. In solch einem Fall ist eine Alltagsbegleitung die passende Unterstützung neben einer Haushaltshilfe.

Auch medizinische Aufgaben können von einer Haushaltshilfe nicht übernommen werden und eine zusätzliche Pflegekraft muss diese Aufgabe übernehmen. Wünscht ein Senior eine Betreuung rund um die Uhr, die alle anfallenden Aufgaben übernehmen kann, ist eine 24-Stunden-Pflege, die passendere Alternative. Diese können vielfältige Aufgaben übernehmen. Aus diesem Grund sollte im Vorhinein überlegt werden, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welche Dienstleistung benötigt wird. Wenn Sie sich unsicher sind, beraten wir Sie gerne.


Das wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Haushaltshilfen sind eine gute Möglichkeit für Senioren lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben
  • Aufgaben im Haus, wie Waschen, Kochen und Putzen, Aufgaben außerhalb des Hauses, wie kleine Reparaturen und Einkaufen und unterstützenden Tätigkeiten, wie der Fahrdienst zu einem Arzt können von einer Haushaltshilfe übernommen werden.
  • Die Kosten können von der Krankenkasse bei einer kurzfristigen Unterstützung oder von der Pflegekasse bei einer dauerhaften Unterstützung übernommen werden, allerdings nur, wenn der Anbieter eine Zertifizierung hat
  • Liegt ein Pflegegrad vor kann der Entlastungsbeitrag zu Finanzierung genutzt werden
  • Die medizinische Pflege oder eine pädagogische Betreuung sind keine Aufgaben einer Haushaltshilfe
  • Besonders zu beachten ist, dass der Anbieter einer Haushaltshilfe eine Zertifizierung hat, sonst kann nicht über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden.

Dokumente

Dokumente zum Download - Haushaltshilfe - Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick - Haushaltshilfe.pdf

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Haushaltshilfe

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushalthilfe übernimmt Aufgaben im Haushalt, wenn man aufgrund des Alters oder aufgrund eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft die Aufgaben nicht selbst übernehmen kann.


Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Wenn man vorübergehend und dauerhaft Hilfe benötigt, kann man eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgaben im Haushalt noch schwerfallen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe sind vielseitig. Sie können sich von Putzen, Kochen, Waschen über Einlaufen und Fahrdienst zu Behörden erstrecken. Auch kleine Reparaturarbeiten können von einer Haushaltshilfe übernommen werden.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Die Kosten können zwischen 9,50€ Mindestlohn und über 20€ pro Stunde variieren. Je nachdem, ob es sich bei dem Anbieter um einen privaten oder um einen Pflegedienst handelt.

Können die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden?

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor können die Kosten für eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbeitrag finanziert werden. Nach schwerer Krankheit oder einem Reha Aufenthalt kann eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen im Jahr über die Krankenkasse finanziert werden.

Was muss bei der Auswahl einer Haushaltshilfe beachtet werden?

Damit die Kosten für die Haushaltshilfe übernommen werden können, muss eine Zertifizierung des Anbieters vorliegen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe vorübergehend für vier Wochen z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn Aufgaben im Haus noch schwerfallen. Seit 2016 ist eine Kostenübernahme bei ambulanter Behandlung durch die Krankenkasse auch möglich.

Wieso unterscheiden sich die Leistungen von Haushaltshilfen in den einzelnen Bundesländern?

Jedes Bundesland ist für die Zulassung von Anbietern selbst zuständig. Deswegen können sich die Leistungen für Haushaltshilfe in verschiedenen Bundesländern unterscheiden.

Kann eine Haushaltshilfe auch die medizinische Pflege übernehmen?

Nein, eine Haushaltshilfe übernimmt Aufgaben rund um den Haushalt. Medizinische Pflege und pädagogische Betreuung gehört nicht zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe.

Quellenverzeichnis

Quellen

Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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