Es sind Kapazitäten frei
Damit Sie gut versorgt sind, müssen auch Ihre Angehörigen und Pflegepersonen Freiräume haben und sich um Ihr eigenes Wohl kümmern können. Dazu gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege, d. h. dass in dieser Zeit ein Pflegedienst oder eine andere Person Ihre Versorgung übernimmt. Dies kann flexibel geschehen, z. B. stunden- oder tageweise.
Suchen Sie für Ihren Angehörigen eine Betreuung, die sich durch Fachkompetenz und Fürsorglichkeit auszeichnet? Dann wenden Sie sich in Kaltenkirchen und Umgebung vertrauensvoll an die Ambulante Pflege La Vela. Der Name bedeutet übersetzt „das Segel“, denn wir geben unseren Kunden und den Angehörigen den nötigen Rückenwind, damit Sie sich die Selbstständigkeit im Alltag bewahren können. Nehmen Sie Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch auf und wir klären all Ihre Fragen. Als ambulanter Pflegedienst kommen wir direkt zu unseren Kunden nach Hause, sodass Sie in vertrauter Umgebung bleiben können. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine stundenweise Grundbetreuung, Hilfeleistungen im Alltag, die Betreuung von Demenzkranken oder die Entlastung durch flexible Verhinderungspflege handelt. Unser tatkräftiges Personal ist für jeden Bedarf umfassend qualifiziert und bietet eine persönlich angestimmt private Pflege an. Dabei stellen auch besondere Wünsche oder eine ganztägige Pflege rund um die Uhr kein Problem dar.
Wir versorgen Sie bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 24h. Sie werden von einer privaten Pflegekraft ...
Die Grundpflege bezieht sich auf alle Tätigkeiten des Alltags, welche aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr oder ...
Sie benötigen eine Nachtbetreuung? Gerne stellen wir Ihnen diese Dienstleistung durch unser qualifiziertes ...
Unser Team aus geschulten Mitarbeiter*innen versorgen pflegebedürftige Menschen mit oder ohne Pflegegrad jeder ...
Gerne erledigen wir Ihre hauwirtschaftliche Versorgung und erledigen Ihre Einkäufe.
Ambulante Pflege La Vela bietet Menschen, die ihren Alltag ohne Hilfe nicht mehr alleine bewältigen können, eine ...
Wir bieten Ihnen als ambulanter Pflegedienst eine umfangreiche hauswirtschaftliche Versorgung an. Dazu gehören das ...
Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss alle 6 Monate eine Pflegeberatung durchführen ...
Wir begleiten Sie gerne zu Ihren Arztterminen und allen weiteren Terminen.
Ambulante Pflege La Vela |
Hamburger Straße 68 |
24568 Kaltenkirchen |
Telefon: 041919567317 |
E-Mail: info@pflege-lavela.de |
Website: https://pflege-lavela.de/ |
Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.
Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.
Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.
Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: