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Verhinderungspflege Der PflegeKönig - Sorgenfrei 24h Daheim in OWL

Der PflegeKönig heißt Sie herzlich willkommen zum Thema einer häuslichen 24h Betreuung und Pflege Ihrer Liebsten. als eine Form der Umsetzung von Ihnen zustehenden, gesetzlichen Leistungen der Verhinderungspflege. Für ein Leben in Würde, Selbstbestimmt und glücklich zuhause in den eigenen 4 Wänden. Sorgenfrei 24h Daheim, das ist unser Leitgedanke vom PflegeKönig. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Für eine optimale Umsetzung dieser Ersatzpflege kann der PflegeKönig Ihnen sehr gerne eine liebevolle osteuropäische Betreuungs- und Pflegehilfskraft für eine sorgenfreie 24h Betreuung und Pflege daheim vermitteln, welches bei einer Mindestlaufzeit unserer Zusammenarbeit von 30 Tagen, jederzeit möglich ist. Gleichzeitig ergibt sich bei dieser Lösung eine hervorragende Praxis Erfahrung. ob diese Art er 24h Betreuungsdienstleistung, ggf. auch dauerhaft eine Lösung für den Bedürftigen darstellen kann. Im Antrag zur Bewilligung der Verhinderungspflege bei der Pflegekasse, sollte bei dem Unterstützungsumfang, < kleiner 8h /Tag angekreuzt werden und eine hälftige Reduzierung des monatlichen Pflegegeldes für den beantragten Zeitraum, zu vermeiden. Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege? Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden? Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

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Der PflegeKönig - Sorgenfrei 24h Daheim, heißt Sie herzlich willkommen ... weil's Zuhause am schönsten ist! bin ich bereits seit 4 Jahren, als Ihr zuverlässiger und engagierter Ansprechpartner, in der Beratung zu und Vermittlung von osteuropäischen Betreuungs- und Pflegehilfskräften aus Polen, Bulgarien und Rumänien für eine häusliche 24h Seniorenbetreuung und -pflege im Einsatz und bekannt dafür, jederzeit für Ihre Liebsten, als Ihr „Kümmerer“ mit Leidenschaft und Zuverlässigkeit vor Ort aktiv zu sein. Als eigenständige und unabhängige Vermittlungsagentur stehe ich Ihnen jederzeit persönlich und kompetent in allen Fragen rund um das Thema einer 24h Daheim Betreuung, sowie in der schnellen und flexiblen Vermittlung einer osteuropäischen Pflegehilfskraft, mit Leidenschaft und Engagement dauerhaft zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit meinem erweiterten Partner-Netzwerk von kleineren, inhabergeführten und sehr flexiblen Agenturen in Osteuropa (Polen, Bulgarien, Rumänien), kann ich Ihnen mein Know-how individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse sowie das Krankheitsbild und den Betreuungsbedarf Ihrer Angehörigen, transparent, seriös und rechtssicher anbieten. Als Demenzpartner und Betreuungskraft gemäß § 45 b SGB XI stehe ich Ihnen aktiv begleitend und dauerhaft als Ansprechpartner, auch zu allen Fragen und der Inanspruchnahme von Leistungen rund um die gesetzliche Pflegeversicherung, gerne zur Verfügung. „Schon heute sichere ich Ihnen jederzeit eine vertrauensvolle, zuverlässige, kundenorientierte und engagierte Umsetzung meiner Arbeit, zu. Dabei ist mir insbesondere der respektvolle und wertschätzende Umgang mit unseren Senioren und Betreuungsbedürftigen, verbunden mit Einfühlvermögen und Empathie, sehr wichtig“. Ihr Plus beim PflegeKönig: • Persönlicher, dauerhafter Ansprechpartner mit aktiver Betreuung vor Ort - Ihr Kümmerer • Kompetenz als langjähriger Demenzpartner • Unterstützung und Beratung in allen Fragen rund um die gesetzliche Pflegeversicherung • Gegenseitige Wertschätzung und Respekt • Aufnahme des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs bei Ihnen Zuhause • Kostenfreies und unverbindliches Angebot • Vermittlung von Pflegekräften nach Ihren Bedürfnisse und mit den gewünschten Sprachkenntnissen • Pflegegradbeantragung und -überprüfung bei Bedarf • Auf Wunsch Rezeptservice für und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln Sprechen Sie mich gerne an! Ihr Stefan König

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Verhinderungspflege - Der PflegeKönig - Sorgenfrei 24h Daheim in OWL

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: