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Verhinderungspflege DRK Ambulante Pflege Mittelhessen, Standort Stadtallendorf

Sie pflegen verwandte oder befreundete Menschen selbst und benötigen für eine bestimmte Zeit eine Vertretung? Die DRK Ambulante Pflege Mittelhessen bietet Verhinderungspflege an und vertritt Sie, bis Sie die Pflege wieder selbst übernehmen können. Wichtige Informationen zur Verhinderungspflege: - Keine Kürzung des Pflegegeldes durch die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege - Pflegepersonen haben einen jährlichen Anspruch auf Verhinderungspflege - Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen pro Jahr - Kostenerstattung auch rückwirkend möglich Voraussetzungen: - Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld versorgt haben. - Der Pflegebedürftig muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt & Beratung - DRK Ambulante Pflege Mittelhessen, Standort Stadtallendorf

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Beschreibung des Anbieters - DRK Ambulante Pflege Mittelhessen, Standort Stadtallendorf


Achtung und Respekt verschönern und erleichtern das Leben gerade dann, wenn es schwerer geworden ist. Dafür steht die DRK Ambulante Pflege Mittelhessen. Sie hat sich gegründet als Tochtergesellschaft des DRK Kreisverbandes Marburg-Gießen e.V. und der DRK Schwesternschaft Marburg und vereinbart damit die Grundsätze und Werte des Deutschen Roten Kreuz als Grundlage ihrer Tätigkeiten. Gute häusliche Pflege ist immer von einer besonderen Rücksichtnahme geprägt – auf den ganzen Menschen mit seinen individuellen Wünschen und Empfindungen. Nach diesen Maßstäben handeln wir bei all unseren täglichen Aufgaben als ambulanter Pflegedienst in Marburg, Stadtallendorf und Heuchelheim. Besonders wichtig ist uns die individuelle Beratung, denn jeder Mensch ist anders. Jeder Mensch hat andere Wünsche, Hoffnungen und Bedürfnisse. Die richtige Beratung ermöglicht oftmals hochwertige Pflege ohne oder nur mit geringer persönlicher Zuzahlung. Wir helfen Ihnen gerne, sprechen Sie uns an!

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Verhinderungspflege - DRK Ambulante Pflege Mittelhessen, Standort Stadtallendorf

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: