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Kurzzeitpflege FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation

Sehr geehrte Damen und Herren, die FAK ist ein Pflegedienst, der sich seit über 30 Jahren um die Pflege hilfsbedürftiger Menschen kümmert. Die Sozialstation widmet sich in dem Bereich um eine ambulante Versorgung der Patienten im eigenen Zuhause. Wir kümmern uns bedarfsgerecht um Ihre Belange. Mit freundlichen Grüßen Die Sozialstation der FAK e.V. Wir bieten folgende Leistungen: Pflege im Urlaub Pflege für Urlaubsgäste im Hotel oder der Pflegeeinrichtung im Gästebereich.

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Sehr geehrte Damen und Herren, die FAK ist ein Pflegedienst, der sich seit über 30 Jahren um die Pflege hilfsbedürftiger Menschen kümmert. Die Sozialstation widmet sich in dem Bereich um eine ambulante Versorgung der Patienten im eigenen Zuhause. Wir kümmern uns bedarfsgerecht um Ihre Belange. Mit freundlichen Grüßen Die Sozialstation der FAK e.V. freundliche Mitarbeiter fachliche Kompetenz vom MDK regelmäßig mit besten Noten getestet pünktlich und bedarfsorientiert ambulat zu Hause

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Verhinderungspflege - FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation Verhinderungspflege  FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation

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Stundenweise Betreuung - FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation Stundenweise Betreuung  FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation

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Haushaltshilfe - FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation Haushaltshilfe  FAK e.V. - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. - Sozialstation

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Die wichtigsten Informationen zur Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, bei denen aus verschiedensten Gründen aktuell eine Pflege zu Hause nicht möglich ist. Dies ist der Fall, wenn für eine bestimmte Zeit ein deutlich höherer Aufwand bei der Pflege notwendig wird, der vom ambulanten Pflegedienst oder den Angehörigen nicht gestemmt werden kann. Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege sinnvoll sein. Dabei ist zu beachten, dass diese Art der Altenpflege nur stationär durchgeführt werden kann. Dies unterscheidet sie unter anderem von der Verhinderungspflege, welche ambulant stattfindet und nur bei Ausfall des pflegenden Angehörigen, z.B. auf Grund von Urlaub oder Krankheit, Verwendung findet.

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad 2 oder höher besitzen. Pro Jahr sind bis zu 8 Wochen und ein Budget von maximal 1.612€ möglich. Wichtig ist, dass während dieser Zeit das Pflegegeld auf die Hälfte gekürzt wird. Hat man in einem Jahr die Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft, gibt es die weitere Möglichkeit, diese mit der Kurzzeitpflege zu koppeln. Dadurch steigt das verfügbare Budget von den 1.612€ auf bis zu 3.224€. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können die Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, haben dafür aber lediglich den Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ zur Verfügung. Die weiteren Kosten müssen demnach privat gedeckt werden.

Die Kurzzeitpflege ist nicht nur eine reine Seniorenhilfe. Auch jüngere Menschen, die plötzlich pflegebedürftig werden, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit, können diese Form der Krankenpflege in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss dies jedoch bei der Krankenkasse beantragt werden und wird auch von dieser finanziert. Dabei werden aber nur die Kosten für die Pflege übernommen. Die Kosten für die Unterbringung muss die betroffene Person eigenständig tragen.

Die Aufgaben der Pflegekraft gehen bei der Kurzzeitpflege über die Leistungen eines mobilen Pflegedienstes bei häuslicher Pflege hinaus. Neben klassischen Tätigkeiten, die auch bei der ambulanten Versorgung bzw. ambulanten Pflege durch Angehörige oder den Pflegedienst durchgeführt werden, wie Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Duschen, ist auch die medizinische Behandlungspflege ein Teil des Angebots. Des Weiteren bringt die Kurzzeitpflege den Vorteil mit sich, dass auch über Nacht eine Pflegekraft vor Ort ist und nach dem Rechten sieht.

Wenn Sie weitere Informationen zur Kurzzeitpflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: