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Die wichtigsten Informationen zur Grundpflege

Die Grundpflege richtet sich an pflegebedürftige Personen, die sich nicht mehr eigenständig um ihre Körperpflege oder Ernährung kümmern können oder in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Der große Vorteil an dieser Form der Seniorenhilfe ist, dass die Grundpflege unter anderem als ambulante Pflege durchgeführt werden kann und es sich demnach um Pflege zu Hause handelt. Dies ermöglicht, dass der betroffene Mensch in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann. Wenn Angehörige die Pflege beispielsweise aus Zeitgründen nicht übernehmen können, bietet es sich an dafür einen ambulanten Pflegedienst bzw. eine mobile Krankenpflege zu beauftragen. Dieser kommt mehrmals in der Woche oder bei Bedarf auch täglich.

Die Grundpflege ist neben der Behandlungspflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten eine von drei Bestandteilen der häuslichen Pflege bzw. Krankenpflege. Dabei handelt es sich bei dieser Art der Pflege nicht nur um eine Altenpflege. Jüngere Menschen können ebenfalls plötzlich, zeitweise oder langfristig, zum Pflegefall werden und auf Hilfe angewiesen sein. Auch bei der Behindertenpflege sind Betroffene häufig auf die Hilfe von Angehörigen oder eines mobilen Pflegedienstes angewiesen. Prinzipiell hat jede Person, die einen Pflegegrad besitzt und demnach Pflegegeld oder bei Bedarf auch Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung bekommt oder vom Arzt eine entsprechende Pflegeverordnung erhalten hat, auch einen Anspruch auf Grundpflege.

Die Aufgaben des Pflegedienstes beziehen sich bei der Grundpflege auf die Körperpflege, Ernährung und die Mobilität. Dabei ist das Ziel, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern und so gut es geht zu erhalten. Die Pflegekraft soll in erster Linie unterstützen und den zu pflegenden Menschen, im Rahmen der Möglichkeiten, vieles eigenständig durchführen lassen. Im Bereich der Körperpflege hilft der ambulante Pflegedienst beispielsweise beim Waschen, Duschen, Zähneputzen oder auf der Toilette. Bei der Ernährung geht es je nach Bedarf um die mundgerechte Zubereitung der Lebensmittel oder allgemein um Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Im letzten Aufgabengebiet, der Mobilität, hängt die Hilfe durch die Pflegekraft ganz stark davon ab, wie eigenständig die Person noch ist. Die Tätigkeiten gehen von Hilfe beim Aufstehen über Unterstützung beim An- und Ausziehen, bis zur Hilfe beim Stehen, Setzten, Treppensteigen oder Wechsel des Ortes.

Die Kosten der Grundpflege können je nach Notwendigkeit und Umfang sehr stark variieren. Im Normalfall werden diese Kosten durch das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen abgedeckt. Die Höhe des Betrags richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. In einzelnen Fällen werden die Kosten für die Grundpflege von der Krankenkasse übernommen, dazu muss jedoch eine entsprechende ärztliche Pflegeverordnung vorliegen. Auch mit Hilfe des Entlastungsbetrags bzw. der Entlastungsleistung in Höhe von 125€ kann ein Teil der Pflege mitfinanziert werden.

Wenn Sie weitere Informationen zur Grundpflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: