Unser Leistungsangebot richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und ist aufgeschlüsselt in Leistungen der Pflegeversicherung (Grundpflege und allgemeine Hilfe im Haushalt), der Krankenversicherung (Behandlungspflege, wie z.B. das Wechseln von Verbänden) sowie Sonder- und Zusatzleistungen. Im Bereich der Grundpflege haben wir Hilfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme, bei der Mobilisierung sowie der Ausscheidung in Leistungskomplexen zusammengefasst. Maßnahmen im Rahmen der Behandlungspflege gehören zum Leistungskatalog der Krankenkassen und werden bei uns ausschließlich von geschultem Fachpersonal durchgeführt. Die Leistungen müssen vom behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Behandlungspflege beinhaltet medizinisch-pflegerische Maßnahmen, wie z.B.: - Insulingabe / Injektionen - Medikamentengabe - Verbandwechsel - Wundversorgung - Portversorgung (Ernährung über den Blutkreislauf) zur alleinigen oder ergänzenden Ernährung Im Rahmen der Wundversorgung arbeiten wir mit professionellen Wundmanagern zusammen, die sich um die Wunddokumentation kümmern und Ihnen die Bestellung von Wund- und Verbandmaterial abnehmen.
Das IDEAL Pflegeteam ist ein ambulanter Pflegedienst im Rhein-Main-Gebiet und besteht aus einem Verwaltungsteam mit der Pflegedienstleitung und einzelnen, selbstständigen Pflegeteams mit festen Pflegekunden. Das Versorgungsgebiet des Pflegeteams ist der Großraum um Hofheim sowie in Wiesbaden und den nördlichen Frankfurter Stadtteilen Heddernheim, Nordweststadt, Eschersheim und Niederursel Unsere ganzheitliche Pflege und Betreuung ist an das Pflegemodell von M. Krohwinkel und an das Selbstpflegemodell von D. Orem angelehnt. Wir ermöglichen so eine auf die Kunden und ihre Angehörigen individuell zugeschnittene und interkulturelle Pflege. Um eine vertraute Beziehung zwischen Pflegepersonal und Kunden zu ermöglichen, wird die Dienstplanung so gestaltet, dass ein häufiger Wechsel der Pflegekräfte vermieden wird. Wir freuen uns Ihnen unsere Dienste anzubieten und Ihr Vertrauen mit Qualität zu gewinnen.
Unser Leistungsangebot richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und ist aufgeschlüsselt in Leistungen der ...
Unser Leistungsangebot richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und ist aufgeschlüsselt in Leistungen der ...
Unser Leistungsangebot richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und ist aufgeschlüsselt in Leistungen der ...
IDEAL Pflegeteam GmbH & Co. KG |
Robert-Bosch-Straße 3 |
65719 Hofheim-Wallau |
Telefon: +49 6122 / 9294457 |
E-Mail: kontakt@ideal-pflegeteam.de |
Website: https://ideal-pflegeteam.de/ |
Die Kurzzeitpflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, bei denen aus verschiedensten Gründen aktuell eine Pflege zu Hause nicht möglich ist. Dies ist der Fall, wenn für eine bestimmte Zeit ein deutlich höherer Aufwand bei der Pflege notwendig wird, der vom ambulanten Pflegedienst oder den Angehörigen nicht gestemmt werden kann. Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege sinnvoll sein. Dabei ist zu beachten, dass diese Art der Altenpflege nur stationär durchgeführt werden kann. Dies unterscheidet sie unter anderem von der Verhinderungspflege, welche ambulant stattfindet und nur bei Ausfall des pflegenden Angehörigen, z.B. auf Grund von Urlaub oder Krankheit, Verwendung findet.
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad 2 oder höher besitzen. Pro Jahr sind bis zu 8 Wochen und ein Budget von maximal 1.612€ möglich. Wichtig ist, dass während dieser Zeit das Pflegegeld auf die Hälfte gekürzt wird. Hat man in einem Jahr die Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft, gibt es die weitere Möglichkeit, diese mit der Kurzzeitpflege zu koppeln. Dadurch steigt das verfügbare Budget von den 1.612€ auf bis zu 3.224€. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können die Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, haben dafür aber lediglich den Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ zur Verfügung. Die weiteren Kosten müssen demnach privat gedeckt werden.
Die Kurzzeitpflege ist nicht nur eine reine Seniorenhilfe. Auch jüngere Menschen, die plötzlich pflegebedürftig werden, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit, können diese Form der Krankenpflege in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss dies jedoch bei der Krankenkasse beantragt werden und wird auch von dieser finanziert. Dabei werden aber nur die Kosten für die Pflege übernommen. Die Kosten für die Unterbringung muss die betroffene Person eigenständig tragen.
Die Aufgaben der Pflegekraft gehen bei der Kurzzeitpflege über die Leistungen eines mobilen Pflegedienstes bei häuslicher Pflege hinaus. Neben klassischen Tätigkeiten, die auch bei der ambulanten Versorgung bzw. ambulanten Pflege durch Angehörige oder den Pflegedienst durchgeführt werden, wie Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Duschen, ist auch die medizinische Behandlungspflege ein Teil des Angebots. Des Weiteren bringt die Kurzzeitpflege den Vorteil mit sich, dass auch über Nacht eine Pflegekraft vor Ort ist und nach dem Rechten sieht.
Wenn Sie weitere Informationen zur Kurzzeitpflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: