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Verhinderungspflege Karlinum

In drei lichtdurchfluteten Etagen finden sich jeweils zwei Wohngruppen, in denen pro Gruppe 15 Senior*innen zusammenleben, in der ersten Etage mit einem direkten Ausgang in den Garten bzw. auf die geschützte Terrasse, in den oberen Stockwerken mit herrlicher Aussicht ins Land. Zu jeder der z-förmigen Ebenen zählen ein Aufenthaltsbereich sowie eine offene Wohnküche, die eine wichtige Rolle im Betreuungskonzept der Einrichtung spielen. Sollen doch in dieser „guten Stube“ die Bewohner*innen nicht nur gesellig und gemütlich zusammenkommen, sondern in alltagsnaher Gestaltung beispielsweise auch beim selbständigen Backen, Kochen oder ähnlich aktivierenden Aufgaben begleitet werden. „Die Menschen sollen hier noch einen erfüllten und wertgeschätzten Abschnitt ihres Lebens verbringen dürfen“, sagt Julia Blickle, Geschäftsbereichsleitung Altenhilfe. Wir bieten folgende Leistungen: Verhinderungspflege Pflegerische Versorgung & Betreuung für eine kurze und begrenzte Zeit in der Einrichtung rund um die Uhr bei Verhinderung der Pflegeperson (Ersatzpflege) Kurzzeitpflege Pflegerische Versorgung & Betreuung für eine kurze und begrenzte Zeit in der Einrichtung rund um die Uhr.

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In drei lichtdurchfluteten Etagen finden sich jeweils zwei Wohngruppen, in denen pro Gruppe 15 Senior*innen zusammenleben, in der ersten Etage mit einem direkten Ausgang in den Garten bzw. auf die geschützte Terrasse, in den oberen Stockwerken mit herrlicher Aussicht ins Land. Zu jeder der z-förmigen Ebenen zählen ein Aufenthaltsbereich sowie eine offene Wohnküche, die eine wichtige Rolle im Betreuungskonzept der Einrichtung spielen. Sollen doch in dieser „guten Stube“ die Bewohner*innen nicht nur gesellig und gemütlich zusammenkommen, sondern in alltagsnaher Gestaltung beispielsweise auch beim selbständigen Backen, Kochen oder ähnlich aktivierenden Aufgaben begleitet werden. „Die Menschen sollen hier noch einen erfüllten und wertgeschätzten Abschnitt ihres Lebens verbringen dürfen“, sagt Julia Blickle, Geschäftsbereichsleitung Altenhilfe. Nur Einzelzimmer Eigenes Bad Diakonischer Dienst am Nächsten Ein reicher Schatz an Ehrenamtlichen Kulturelle Angebote im Haus, viele Gemeinschaftsaktivitäten, kosmetische Betreuung, direkte Anbindung an den ÖPNV

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Verhinderungspflege - Karlinum

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: