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Verhinderungspflege MiM Bodenseekreis Pflege GmbH

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige und sind nun selbst erkrankt, verhindert oder gönnen sich eine Auszeit, um selbst wieder Kraft tanken zu können? Dann übernehmen wir Ihre Aufgaben. Der Gesetzgeber hat hier einige Mittel auch finanzieller Natur in Abhängigkeit von Pflegegrad und Pflegezeitraum vorgesehen, um Ihnen diesen Freiraum zu ermöglichen.

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Pflege und Betreuung – Einfach persönlicher Sie suchen für einen hilfe- und pflegebedürftigen Menschen eine vertrauenswürdige und einfühlsame Betreuung und Pflege. Als anerkannter Betreuungs- und Pflegedienst im Bodenseekreis bieten wir Ihnen die bestmögliche Betreuung und Unterstützung zuhause. Von wenigen Einsätzen pro Monat bis zur stundenintensiven Betreuung über mehrere Tage oder sogar Wochen – mit unseren einfühlsamen, geschulten Betreuungskräften stellen wir uns ganz in den Dienst Ihrer persönlichen Wünsche und individuellen Anforderungen. Individuelle, maßgeschneiderte Betreuungslösungen Sie suchen eine Alternative zum Alters- oder Pflegeheim? Sie benötigen Unterstützung in Ihrem Zuhause? Home Instead hat dazu vielfältige Lösungen für Sie entwickelt. Immer stehen dabei Ihre Wünsche im Mittelpunkt. Wir sind für Sie da, wann immer Sie uns brauchen: punktgenau auf die Minute, zeitlich begrenzt nach Ihrem Bedarf oder rund um die Uhr. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

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Verhinderungspflege - MiM Bodenseekreis Pflege GmbH

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: