Miteinander leben in St. Johannes bedeutet, dass auf der Basis der Lebensgeschichte des/r Einzelnen Möglichkeiten der sozialen Begegnung mit Angehörigen, Freunden, MitbewohnerInnen und MitarbeiterInnen des Hauses geschaffen und erweitert werden. Wir bieten folgende Leistungen: Verhinderungspflege Pflegerische Versorgung & Betreuung für eine kurze und begrenzte Zeit in der Einrichtung rund um die Uhr bei Verhinderung der Pflegeperson (Ersatzpflege) Kurzzeitpflege Pflegerische Versorgung & Betreuung für eine kurze und begrenzte Zeit in der Einrichtung rund um die Uhr.
Miteinander leben in St. Johannes bedeutet, dass auf der Basis der Lebensgeschichte des/r Einzelnen Möglichkeiten der sozialen Begegnung mit Angehörigen, Freunden, MitbewohnerInnen und MitarbeiterInnen des Hauses geschaffen und erweitert werden. Im Mittelpunkt des Wohnalltags stehen Ihre körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnisse. Ihren Tag gestalten Sie möglichst flexibel und selbstverantwortlich und werden dabei gerne unterstützt Unser offenes Begegnungscafe lädt Sie dazu ein mit Vereinen vor Ort schöne Augenblicke zu erleben Kommen Sie in unsere Hauskapelle um Gottesdienste und spirituelle Momente zu feiern und zu gestalten Im Fokus unserer pflegerischen Aktivitäten steht das Ziel, vorhandene Fähigkeiten der Bewohner zu erhalten, Interessen zu fördern und neue Kompetenzen zu entwickeln Unser Garten gibt Ihnen Raum sich wohl zu fühlen. Durch Ehrenamtliche wird unser „kleiner Park“ liebevoll gehegt und gepflegt
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St. Johannes |
Rechbachweg 14 |
73550 Waldstetten |
Telefon: 07171947100 |
E-Mail: michaela.pressler@haus-lindenhof.de |
Website: http://www.haus-lindenhof.de/97.php |
Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.
Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.
Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.
Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: