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Verhinderungspflege Nordcare - Ambulanter Betreuungsdienst in Schleswig-Holstein

Wir bringen vor allem eines mit: Das höchste Gut –ZEIT. Indem wir den Alltag begleiten, ihn gemeinsam gestalten und Hilfestellung bei verschiedenen Tätigkeiten geben, verhelfen wir den älteren Menschen zu mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität. NORDCARE Betreuungsalltag ist individuell und abwechslungsreich abgestimmt. Das Angebot untergliedert sich in folgende Inhalte zur Bewältigung des Alltags: - Planung und Beratung - Haushaltsreinigung - Gesellschaft und Betreuung - Aktivierung und Bewegung - Transport und Begleitung - Mahlzeiten und Getränke - Erledigungen von Einkäufen - Stundenweise Betreuung bei Demenz

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Terminvereinbarung - Nordcare - Ambulanter Betreuungsdienst in Schleswig-Holstein

Rückrufservice - Nordcare - Ambulanter Betreuungsdienst in Schleswig-Holstein

Beschreibung des Anbieters - Nordcare - Ambulanter Betreuungsdienst in Schleswig-Holstein


ÜBER UNS Wir betreuen pflegebedürftige Senioren und Familien in Norddeutschland. Als zuverlässiger Betreuungsdienst mit Herz für häusliche Unterstützung kümmern wir uns um unsere Patienten und stehen tatkräftig den pflegebedürftigen Menschen und Ihren Angehörigen zur Seite, um deren Leben bestmöglich zu erleichtern. Es ist für uns besonders wichtig, diesen Menschen ein hohes Maß an Lebensqualität in Form von Wohlbefinden und Geborgenheit vermitteln zu dürfen. NORDCARE hat ein breites Spektrum an ambulanten Dienstleistungen entwickelt, um die alltäglichen Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen. UNSERE ZIELGRUPPE Das Angebot zur Unterstützung im Alltag richtet sich an Pflegepersonen und Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad im Sinne des SGB XI in häuslicher Pflege. Die individuelle Betreuung ist für pflegebedürftige Senioren sinnvoll, die wenig persönliche Sozialkontakte haben-, die körperliche und geistige Anregungen brauchen-, die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Verrichtungen benötigen-, die eine Begleitung bei Arztbesuchen, zu Veranstaltungen und zu kulturellen Anlässen brauchen und die einen Anstoß zur Kreativität benötigen. Des Weiteren benötigen Menschen mit psychischen Problemen Hilfe bei der - Bewältigung des Alltags - Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Betreuungsplanes - Auch Menschen mit Behinderungen benötigen die Begleitung bei unterschiedlichsten Aktivitäten wie z.B. die Begleitung zur Freizeitgruppen, Sportgruppen, Therapien und für die Freizeitgestaltung DIE NORDCARE QUALITÄTSSTANDARDS: - Feste und vertraute Bezugspersonen: Respektvoller Umgang beginnt bereits beim Kennenlernen. Wir achten darauf, dass unsere Betreuungskräfte stets langfristig eine Person betreuen. - Bedarfsorientierte Betreuung: Jeder Mensch ist individuell. Gemeinsam definieren wir den Leistungsumfang, der für ein fürsorgliches Miteinander notwendig ist. - Einsatzzeiten flexibel buchbar: Leben ist Rhythmus. Aus diesem Grund passen wir uns Alltagsgewohnheiten an oder bieten auch kurzfristige Hilfe. - Finanzierbar über die Pflegekasse: Anfallende Kosten für unsere Betreuungskräfte können – je nach Anforderung und Bedarf – über die Pflegekasse geltend gemacht werden. - Geselliges Miteinander ohne Zeitdruck: In einer immer schnelllebigen Gesellschaft ist Zeit ein wertvolles Gut. Wie viele Stunden wir davon unterstützend zur Seite stehen, bestimmen Sie flexibel und nach Bedarf. - Qualifizierte und versicherte Leistungen

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Verhinderungspflege - Nordcare - Ambulanter Betreuungsdienst in Schleswig-Holstein

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: