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Verhinderungspflege Kerstin Grothe Begleitungen

Verhinderungspflege zeitnah, bei Entlassung aus dem Krankenhaus, plötzlicher Verschlechterung des Allgemeinzustandes oder auch in einer Abschiedssituation. Als Krankenschwester mit palliativer Zusatzausbildung schaue ich auf ihre Bedürfnisse. Sie geben die Richtung und das Tempo vor, ich unterstütze ambulant in ihrem gewohnten Zuhause.

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Beschreibung des Anbieters - Kerstin Grothe Begleitungen


Lebens-, Abschieds- und Trauerbegleitungen, Trauerreden Kompetente Hilfe in schweren Situationen für kurze, zeitnahe ambulante Einsätze oder als Überbrückung, wenn eine längerfristige Hilfe benötigt wird. Jemand, der Ruhe vermittelt und der sich auf das Tempo der Hauptperson einstellen kann. Sie geben die Richtung vor! Ich unterstütze gern mit all meinem Wissen und Kompetenz. Zeitnahe Unterstützung in Ausnahmesituationen, Sterbe- und Trauerbegleitung - Abschiedsbegleitungen deutschlandweit -, Krankenschwester mit Palliativ Care Weiterbildung, Trauerbegleiterin seit 2010, Berufserfahrungen auch in der Kinder- und Jugendtrauer, Demenzbegleitung, Hospizdienstkoordination, Referentinnen Tätigkeiten

Weitere Dienstleistungen - Kerstin Grothe Begleitungen

Stundenweise Betreuung - Kerstin Grothe Begleitungen Stundenweise Betreuung  Kerstin Grothe Begleitungen

Betreuung und Pflegerische Begleitung in Ausnahmesituationen. Zeitnah und kompetent. Lebens-, Abschiedsbegleitungen. ...

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Alltags- und Demenzbetreuung - Kerstin Grothe Begleitungen Alltags- und Demenzbetreuung  Kerstin Grothe Begleitungen

Alltagsbegleitungen: Arztbesuche, Einkaufsfahrten .... oder zu Hause mit Gedächtnistraining, Spielerunden, Maleinheiten ...

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Details und Preise - Kerstin Grothe Begleitungen
Verhinderungspflege Wochenende nachts
48,00 € / Stunde
Verhinderungspflege
36,00 € / Stunde
Verhinderungspflege nachts
41,50 € / Stunde
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Verhinderungspflege - Kerstin Grothe Begleitungen

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: