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Verhinderungspflege Pflegehelden® Pfalz

Was die Pflegekräfte tatsächlich machen dürfen und machen können, ist nicht immer deckungsgleich. Für z.B. Behandlungspflege oder medizinische Versorgung müsste ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auflistung der Tätigkeiten, die von den Pflegekräften übernommen werden. - Körperpflege wie z.B. Baden, Duschen, Haarpflege, Hautpflege und Mundhygiene - Essenszubereitung, Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme - Demenzbetreuung - An- und Auskleiden - Toilettengang und Inkontinenzversorgung - Hilfe beim Gehen, Stehen, Aufstehen und Betten - Mobilisierung und Bewegung - Ausflüge und Spaziergänge - Begleitung bei Arztbesuchen und Amtsgängen ebenso wie beim Einkauf und Friseurbesuchen - Erledigung von Einkäufen und Besorgungen - Speisenplanung und Zubereitung - Waschen, Bügeln, Mangeln - Blumen gießen und Versorgung der Haustiere - Aufräumen und putzen

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Standorte Pflegehelden-Pfalz: Kaiserslautern, Offenbach bei Landau, Bad Kreuznach Die Pflegehelden® Pfalz vermitteln 24h Pflegekräfte. Dies ist eine echte Alternative zum Pflegeheim. Ihre persönlichen Ansprechpartner Ferdinand Schupp, Ilona Pauli und Jessica Aßmann machen sich als erstes ein Bild Ihrer Pflegesituation und erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot. Wenn Sie mit uns beauftragen, bekommen Sie einen Personalvorschlag und die Pflegekraft beginnt dann zum gewünschten Zeitpunkt. Auch während der gesamten Vertragslaufzeit stehen Ihnen Herr Schupp und seine Mitarbeiterinnen stets zur Seite. Ihre Vorteile bei einer Betreuung durch die Pflegehelden® Pfalz: · Entlastung der Angehörigen · 100% eins-zu-eins Betreuung ohne Zeitdruck · Würdevoll Leben im vertrauten Umfeld · Bezahlbare Alternative zum Seniorenheim · persönlicher Ansprechpartner vor Ort · schnelle Vermittlungszeit 5-7 Werktage · Kostentransparenz und keinerlei Vertragsbindung · Tägliches Kündigungsrecht · Studie: zu Coronazeiten 13-x sicherer als Pflegeheime Das Team der Pflegehelden® Pfalz freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme! Lassen Sie sich kostenlos beraten: Tel: +49 6348 92 90 760

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Verhinderungspflege - Pflegehelden® Pfalz

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese auf Grund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant, ob die pflegende Person nur wenige Stunden, beispielsweise wegen eines Termins oder der Arbeit, oder direkt mehrere Tage am Stück fehlt. Anders als bei der Kurzzeitpflege kann diese Form der Seniorenhilfe entweder stationär oder auch ambulant durch nähere Verwandte, Nachbarn oder einen mobilen Pflegedienst übernommen werden. Dabei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass zuvor mindestens für sechs Monate eine häusliche Pflege durchgeführt wurde.

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Demnach handelt es sich dabei nicht um eine reine Altenpflege, da auch jüngere Menschen, beispielsweise durch eine Behinderung oder psychische Probleme, auf Hilfe angewiesen sein können. Im Jahr können dadurch bis zu 6 Wochen und mit einem Budget von 1.612€ über die Pflegekasse finanziert werden. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Reicht das Budget nicht aus oder wurde die Kurzzeitpflege nicht verwendet, kann man diese mit der Verhinderungspflege kombinieren und somit die finanziellen Mittel von 1.612€ auf bis zu 2.418€ erhöhen.

Mit Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch auf diese Form der Pflege. Normalerweise können sich Menschen mit dem ersten Pflegegrad auch noch größtenteils Eigenständig um alltägliche Dinge kümmern und benötigen dies nicht. Sollte dennoch eine Notwendigkeit für die Verhinderungspflege bestehen, muss diese bei Bedarf privat bezahlt werden. Dabei können jedoch schnell hohe Kosten entstehen, da beim ersten Pflegegrad ausschließlich der Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistung in Höhe von 125€ ausgezahlt wird.

Die Aufgaben bzw. Leistungen bei der Verhinderungspflege unterscheiden sich nicht von der alltäglichen Leistung, die der zu pflegende Mensch erhält, werden nur für diesen Zeitraum von einer anderen Pflegekraft bzw. einem anderen Pflegedienst durchgeführt. Dabei kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden, je nachdem wie lange am Stück auf diese Art der Krankenpflege zurückgegriffen werden muss. So kann es sich bei einem längeren Zeitraum und einer aufwendigeren Pflege beispielsweise lohnen, die pflegebedürftige Person für die Verhinderungspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Handelt es sich hingegen nur um wenige Tage und hält sich der Aufwand in Grenzen, kann es sinnvoller sein, die Pflege Zuhause durchführen zu lassen. Dazu kommen entweder Verwandte, Nachbarn oder gegebenenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst bzw. die mobile Krankenpflege in Frage. Springen Verwandte für die ambulante Pflege ein, sind nur Angehörige bis maximal zweiten Grades erlaubt. Ein großer Vorteil der ambulanten Versorgung liegt darin, dass die betroffene Person nicht aus ihrem üblichen Umfeld herausgerissen wird.

Wenn Sie weitere Informationen zur Verhinderungspflege, zum ambulanten Pflegedienst, Pflegegrad oder Entlastungsbetrag erhalten möchten, können Sie uns gerne kostenlos unter 0800 122 27 30 anrufen oder unsere Wegweiser-Artikel zu folgenden Themen lesen: